Drucksache - 0780/4  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.11.2013 
25. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beantwortung der Einwohnerfragen

1

 

1. Einwohnerfrage              Michael Roeder

              Gedenktafelkommission

 

1. Geheimgremium

 

Es ist erfreulich, dass seit dem 7.11.13 die Namen der Mitglieder der Gedenktafelkommission veröffentlicht sind (http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/bvv/gedenktafelkommission.html). Aber nachdem selbst der Geheimdienstausschuß des House of Commons kürzlich öffentlich tagte, ist die Gedenktafelkommission immer noch ein Geheimgremium.

 

Ich frage deshalb erneut (Wiederholung meiner Frage vom Oktober) und bitte, daß Sie diesmal Punkt für Punkt eine Antwort geben:

 

a) Aus welchen sachlichen Gründen werden Sitzungstermine, Tagesordnung und Protokolle der Gedenktafelkommission nicht auf den entsprechenden Seiten (Sitzungskalender, Ausschüsse, Tagesordnung usw.) der Website des Bezirkes veröffentlicht?

b) Aus welchen sachlichen Gründen sind ihre Sitzungen nicht grundsätzlich öffentlich?

 

2. Über den Kopf der Bürger hinweg

 

Obwohl es in der Veröffentlichung zur Gedenktafelkommission vom 7.11.13 (siehe Teilfrage 1) ausdrücklich heißt: "Wünsche und Anregungen werden in der Gedenktafelkommission gerne beraten", wofür doch notwendige Voraussetzung ist, daß die Wünscher und Anreger zu ihren Anliegen Stellung beziehen können und die Kommission vertiefte Nachfragen stellen kann, handelt die Gedenktafelkommission immer noch über den Kopf von Antragstellern hinweg.

 

Ich frage deshalb erneut (Wiederholung meiner Frage vom Oktober) und bitte, daß Sie diesmal Punkt für Punkt eine Antwort geben:

 

a) Aus welchen sachlichen Gründen werden von Ihnen nicht alle Antragsteller zur Sitzung eingeladen?

b) Aus welchen sachlichen Gründen werden von Ihnen Antragsteller selbst dann nicht eingeladen, wenn sie darum bitten?

c) Aus welchen sachlichen Gründen bekommen sie von Ihnen teilweise nicht einmal eine Antwort auf Anfragen?

d) Aus welchen sachlichen Gründen werden von Ihnen nicht ausführlich und nachvollziehbar die Gründe für Entscheidungen mitgeteilt, von deren Zustandekommen ein Antragsteller ausgeschlossen wurde?

 

 

Sehr geehrter Herr Roeder,

 

bereits in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 24. Oktober 2013 stellten Sie eine Einwohnerfrage zur Gedenktafelkommission. Dieses Gremium hat sich am 30. Oktober 2013 mit Ihren Anregungen befasst, was Ihnen mit Schreiben vom 11. November 2013 mitgeteilt wurde.

 

Nunmehr liegt zur gleichen Materie ein Antrag der Piratenfraktion (779/4) vor, der in den Ausschuss für Weiterbildung und Kultur überwiesen werden soll. Ich gehe davon aus, dass die von Ihnen mehrfach angesprochenen Aspekte von den Mitgliedern in den öffentlichen Erörterungen einbezogen werden. Insofern bitte ich um Verständnis, wenn ich für die Bezirksverordnetenversammlung heute keine abschließende Beantwortung vornehme.

 

Mit freundlichen Grüßen

Judith Stückler

 

2. Einwohnerfrage              Siegfried Nenstiel

              Kleingartenkolonie Oeynhausen

 

  1. Müssten für die Realisierung der zulässigen Nutzung und der Anlage und Herstellung bzw. den Ausbau der Forckenbeck-, Nenndorfer -, Oeynhauser-, Pyrmonter-, Kissinger- und Reichenhaller Straße auf der Grundlage der Festsetzungen BNP 1958/60 i.V.m. den f.f. Straßenfluchtlinien auf den Grundstücken Forckenbeckstr. 64 bis 75 und Kissinger Str. 27 ("Oeynhausen Nord") weitere Grundstücke, die nicht dem Eigentümer der vorgenannten Grundstücke gehören, oder Rechte Dritter in Anspruch genommen werden?
     
  2. Wenn ja, um welche Grundstücke/Rechte Dritter handelt es sich, wie sind ihre Eigentumsverhältnisse und mit welchen Rechten Dritter sind sie ggfs. belegt bzw. belastet?
     
  3. Beabsichtigt der Bezirk, die für die zulässige Nutzung einschließlich der Anlegung/den Ausbau der vorgenannten Straßen erforderlichen angrenzenden landeseigenen Grundstücke herzugeben?
     
  4. Wenn ja, ist das ohne die Verletzung von Rechten Dritter wie möglich?
     
  5. Beabsichtig der Bezirk, die zulässige Nutzung durch Ausnahmen von den Festsetzungen des BNP und der f.f. Straßenfluchtlinien zu ermöglichen, obwohl ein Rechtsanspruch auf die Erteilung von Ausnahmen/Befreiungen nicht besteht und sie den Festsetzungen des FNP widersprechen würden?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Nenstiel,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Nenstiel teile ich Folgendes mit:

 

1.

Müssten für die Realisierung der zulässigen Nutzung und der Anlage und Herstellung bzw. den Ausbau der Forckenbeck-, Nenndorfer -, Oeynhauser-, Pyrmonter-, Kissinger- und Reichenhaller Straße auf der Grundlage der Festsetzungen BNP 1958/60 i.V.m. den f.f. Straßenfluchtlinien auf den Grundstücken Forckenbeckstr. 64 bis 75 und Kissinger Str. 27 ("Oeynhausen Nord") weitere Grundstücke, die nicht dem Eigentümer der vorgenannten Grundstücke gehören, oder Rechte Dritter in Anspruch genommen werden?

 

Ja, es wäre eine Inanspruchnahme öffentlicher Flächen notwendig.

 

2.

Wenn ja, um welche Grundstücke/Rechte Dritter handelt es sich, wie sind ihre Eigentumsverhältnisse und mit welchen Rechten Dritter sind sie ggfs. belegt bzw. belastet?

 

Es handelt sich im Bereich der Forckenbeckstraße um den Streifen zwischen der Grundstücksgrenze und dem tatsächlichen Ausbaustand der Straße. Dieser Streifen, auf dem sich die Böschung befindet, gehört dem Land Berlin.

 

3., 4. u. 5.

Beabsichtigt der Bezirk, die zulässige Nutzung durch Ausnahmen von den Festsetzungen des BNP und der f.f. Straßenfluchtlinien zu ermöglichen, obwohl ein Rechtsanspruch auf die Erteilung von Ausnahmen/Befreiungen nicht besteht und sie den Festsetzungen des FNP widersprechen würden?

 

Diese Fragen sind hypothetischer Natur, sie zielen offenbar auf den Umgang mit dem Vorbescheidsantrag von 2011 ab. Das Widerspruchsverfahren dazu ruht jedoch bis zum Vorliegen der beauftragten Expertise zur Erschließung des Geländes.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

3. Einwohnerfrage              Günter Knüppel

              Kleingartenkolonie Oeynhausen

 

  1. Verfolgt der Bezirk sein Planungsziel weiterhin, die langjährige kleingärtnerische Nutzung auf der Fläche "Oeynhausen Nord" durch den vollzugsreifen BPlan-Entwurf IX-205 a als Dauerkleingarten festzusetzen und somit zu sichern, wenn das behauptete finanzielle Risiko nicht bestehe?
     
  2. Welchen Erkenntnisgewinn erhofft sich das Bezirksamt von der durch die von Bezirksstadtrat Schulte initiierte und von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Auftrag gegebene "Expertise" zur Frage der Erschließung von Grundstücken und dem Ablauf der 7-Jahresfrist, obwohl dazu eine eindeutige Auskunft der Senatsverwaltung bereits vorliegt und auch das VG Berlin in seinem Urteil vom 29.08.2013 -VG 2K 50.13- festgestellt hat, dass die Frage des finanziellen Risikos vielmehr davon abhängt, wie die zuständigen Zivilgerichte die offene Sach- und Rechtsfrage beurteilen werden?
     
  3. Ist der Beschluss der BVV vom 15.08.2013 zu dem Einwohnerantrag (Drs. 0662/4) solange und soweit für das Bezirksamt bindend, bis die BVV nach Abschluss des Bürgerbegehrens "Rettung der Kleingartenkolonie Oeynhausen" über die städtebauliche Entwicklung des Gebietes entschieden hat?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Knüppel,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Knüppel teile ich Folgendes mit:

 

1. Verfolgt der Bezirk sein Planungsziel weiterhin, die langjährige kleingärtnerische Nutzung auf der Fläche "Oeynhausen Nord" durch den vollzugsreifen BPlan-Entwurf IX-205 a als Dauerkleingarten festzusetzen und somit zu sichern, wenn das behauptete finanzielle Risiko nicht bestehe?

 

Über das weitere Verfahren soll nach Vorliegen der neuen Rechtsexpertise entschieden werden.

 

 

2. Welchen Erkenntnisgewinn erhofft sich das Bezirksamt von der durch die von Bezirksstadtrat Schulte initiierte und von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Auftrag gegebene "Expertise" zur Frage der Erschließung von Grundstücken und dem Ablauf der 7-Jahresfrist, obwohl dazu eine eindeutige Auskunft der Senatsverwaltung bereits vorliegt und auch das VG Berlin in seinem Urteil vom 29.08.2013 -VG 2K 50.13- festgestellt hat, dass die Frage des finanziellen Risikos vielmehr davon abhängt, wie die zuständigen Zivilgerichte die offene Sach- und Rechtsfrage beurteilen werden?

 

Insbesondere zur Frage der gesicherten Erschließung des Grundstücks Forckenbeckstraße 64-75 / Kissinger Straße 27 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eine Auffassung vertreten, die im Widerspruch zu den drei Rechtsgutachten steht. Die weitere Expertise soll hier eindeutige Erkenntnisse liefern.

 

3. Ist der Beschluss der BVV vom 15.08.2013 zu dem Einwohnerantrag (Drs. 0662/4) solange und soweit für das Bezirksamt bindend, bis die BVV nach Abschluss des Bürgerbegehrens "Rettung der Kleingartenkolonie Oeynhausen" über die städtebauliche Entwicklung des Gebietes entschieden hat?

 

Der Beschluss ist für das politische Vorgehen im Bezirk bindend. Er kann aber nicht die rechtlichen Folgen von Verwaltungsverfahren hemmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

4. Einwohnerfrage              Frank Sommer

              Kleingartenkolonie Oeynhausen

 

ich bin Pächter in der Kleingartenkolonie Oeynhausen und stelle folgende Einwohneranfragen für die BVV-Sitzung am 21.11.13:

 

Mir liegt eine Besprechungsunterlage von Herrn Prof. Finkelnburg v. 18.08.2011 für eine Besprechung am 24.08.2011 im Bezirksamt CW beim Baustadtrat Gröhler vor.

Darin wird u.a. festgestellt:

Das Grundstück Oeynhausen Nord ist kein Bauland  sondern nur Bauerwartungsland. Eine Erschließung als Wohngebiet ist nicht vorhanden. Eine künftige Erschließung ist nicht gesichert.

Die beabsichtigte Ausweisung des Gebiets als Grünfläche/private Dauerkleingärten greift nicht in eine "zulässige Nutzung" ein, sondern nur in Bauerwartungland, was entschädigungslos möglich ist. Es besteht kein Entschädigungsanspruch nach § 42 BauGB.

Ziel des Eigentümers muss es sein, vor der Festsetzung des BPlans IX 205a zu erreichen, das Bauerwartungsland in Bauland umgewandelt wird. Dazu wäre es erforderlich, dass es ihm gelingt, die Erschließung als Wohngebiet zu sichern.

 

Aus dieser Besprechungsunterlage und aus dem Schreiben von Herrn Prof. Finkelnburg vom 28.11.2011 an das BA CW-Abt. Bauwesen geht hervor, daß der Eigentümer zwar ein Erschließungsangebot eingereicht hat, dieses aber bisher als nicht zumutbar bezeichnet wird.

 

Ich frage Herrn Stadtrat Schulte:

 

  1. Sind Ihnen die erwähnten Schreiben bekannt und teilen Sie die Aussagen des Herrn Prof. Finkelnburg?
     
  2. Haben Sie nach dem 28.11.2011 Gespräche mit Lorac über deren Erschließungsangebot vom 2.2.2011(Eingang beim Bezirksamt) geführt und wenn ja mit welchen Ergebnissen? Liegen Ihnen hierzu schriftliche Zusagen von Lorac vor?
     
  3. Bei Verneinung der Frage 2, wieso können Sie dann vom Vorliegen eines zumutbaren Erschließungsangebots in Ihrer Antwort auf meine Einwohneranfrage vom 24.10.2013 sprechen?
     
  4. Kennen Sie das Urteil des OVG Münster vom 15.06.1988-7A 675/87, welches die Annahme eines der Neuplanung entgegenstehenden Erschließungsangebots von vornherein für unzumutbar und welches Ihr Baujurist Gloge-Faltus in seinem Vermerk vom 20.06.2011 an BauAbtl. für stringent und nachvollziehbar hält?
     
  5. Kennen  Sie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.08.1985 -4 C 48/81 und haben Sie es gelesen, in welchem das Gericht ausführt, dass es im vorliegenden Fall bereits an einer im förmlichen Sinne hinreichenden Planungsabsicht der Gemeinde fehle, da die Gemeinde keinen Beschluss gefasst habe , den BPlan zu ändern bzw. neu aufzustellen? Wenn ja, mit welcher Begründung halten Sie den vom Gericht behandelten Fall dennoch mit der baurechtliche Situation unserer Kolonie für vergleichbar? 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Sommer,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Sommer teile ich Folgendes mit:

 

Ich bin Pächter in der Kleingartenkolonie Oeynhausen und stelle folgende Einwohneranfragen für die BVV-Sitzung am 21.11.13:

 

Mir liegt eine Besprechungsunterlage von Herrn Prof. Finkelnburg v. 18.08.2011 für eine Besprechung am 24.08.2011 im Bezirksamt CW beim Baustadtrat Gröhler vor.

Darin wird u.a. festgestellt:

Das Grundstück Oeynhausen Nord ist kein Bauland sondern nur Bauerwartungsland. Eine Erschließung als Wohngebiet ist nicht vorhanden. Eine künftige Erschließung ist nicht gesichert.

Die beabsichtigte Ausweisung des Gebiets als Grünfläche/private Dauerkleingärten greift nicht in eine "zulässige Nutzung" ein, sondern nur in Bauerwartungland, was entschädigungslos möglich ist. Es besteht kein Entschädigungsanspruch nach § 42 BauGB.

Ziel des Eigentümers muss es sein, vor der Festsetzung des BPlans IX 205a zu erreichen, das Bauerwartungsland in Bauland umgewandelt wird. Dazu wäre es erforderlich, dass es ihm gelingt, die Erschließung als Wohngebiet zu sichern.

 

Aus dieser Besprechungsunterlage und aus dem Schreiben von Herrn Prof. Finkelnburg vom 28.11.2011 an das BA CW-Abt. Bauwesen geht hervor, daß der Eigentümer zwar ein Erschließungsangebot eingereicht hat, dieses aber bisher als nicht zumutbar bezeichnet wird.

 

Ich frage Herrn Stadtrat Schulte:

 

  1. Sind Ihnen die erwähnten Schreiben bekannt und teilen Sie die Aussagen des Herrn Prof. Finkelnburg?

 

Ja, die Schreiben sind bekannt.

 

 

  1. Haben Sie nach dem 28.11.2011 Gespräche mit Lorac über deren Erschließungsangebot vom 2.2.2011(Eingang beim Bezirksamt) geführt und wenn ja mit welchen Ergebnissen? Liegen Ihnen hierzu schriftliche Zusagen von Lorac vor?

 

Zum Erschließungsangebot vom 2. Februar 2011 besteht Einvernehmen, dass für eine vertragliche Regelung detaillierte Abstimmungen erforderlich sind. Diese wurden zurückgestellt, um den Kompromiss der Teilbebauung zu ermöglichen.

 

 

  1. Bei Verneinung der Frage 2, wieso können Sie dann vom Vorliegen eines zumutbaren Erschließungsangebots in Ihrer Antwort auf meine Einwohneranfrage vom 24.10.2013 sprechen?

 

Nach den Aussagen im Gutachten von Herrn Prof. Dr. Finkelnburg ist ein Erschließungsangebot nicht dadurch unzumutbar, dass die Gemeinde eine Änderung ihrer Planung betreibt.

 

 

  1. Kennen Sie das Urteil des OVG Münster vom 15.06.1988-7A 675/87, welches die Annahme eines der Neuplanung entgegenstehenden Erschließungsangebots von vornherein für unzumutbar und welches Ihr Baujurist Gloge-Faltus in seinem Vermerk vom 20.06.2011 an BauAbtl. für stringent und nachvollziehbar hält?

 

Ja.

 

 

  1. Kennen Sie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.08.1985 -4 C 48/81 und haben Sie es gelesen, in welchem das Gericht ausführt, dass es im vorliegenden Fall bereits an einer im förmlichen Sinne hinreichenden Planungsabsicht der Gemeinde fehle, da die Gemeinde keinen Beschluss gefasst habe,    den BPlan zu ändern bzw. neu aufzustellen? Wenn ja, mit welcher Begründung halten Sie den vom Gericht behandelten Fall dennoch mit der baurechtliche Situation unserer Kolonie für vergleichbar?

 

Wie schon mehrfach in früheren Anfragen berichtet, ist das Bezirksamt den Empfehlungen von Herrn Prof. Dr. Finkelnburg gefolgt, der die zur Verfügung stehende Rechtsprechung gewürdigt hat.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

 

 

5. Einwohnerfrage              Thorsten Laatsch

              Kleingartenkolonie Oeynhausen

 

  1. Im Stadtplanungsausschuss haben Sie letzte Woche berichtet, dass Staatssekretär Gothe ein weiteres Gutachten zu Oeynhausen beauftragen will. Welcher Gutachter ist/wird damit beauftragt?
     
  2. Welche Fragestellungen sollen Gegenstand des Gutachtens sein?
     
  3. Bis wann soll das Gutachten vorliegen?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Laatsch,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Laatsch teile ich Folgendes mit:

 

  1. Im Stadtplanungsausschuss haben Sie letzte Woche berichtet, dass Staatssekretär Gothe ein weiteres Gutachten zu Oeynhausen beauftragen will. Welcher Gutachter ist/wird damit beauftragt?

 

Zur Sicherung eines unbeeinflussten Begutachtungsverfahrens wird der Name nicht veröffentlicht.
 

  1. Welche Fragestellungen sollen Gegenstand des Gutachtens sein?

 

Es geht um die Klärung der Frage, ob das Gelände erschlossen ist oder nicht.

 

  1.     Bis wann soll das Gutachten vorliegen?

 

Das Gutachten soll bis zur 49. Kalenderwoche vorliegen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

6. Einwohnerfrage              Martina Kelz

              Kleingartenkolonie Oeynhausen

 

  1. In Drucksache 0562/4 haben Sie auf die 12. Einwohnerfrage geantwortet, dass die Erschließung durch Privatstraßen erfolgen soll, die bereits nach geltendem Recht Straßenverkehrsflächen sind. Welche Straßen haben Sie damit gemeint?
     
  2. Laut Baunutzungplan ist eine Grundflächenzahl von 0,3 und eine Geschossflächenzahl von 0,9 zulässig. Daraus ergibt sich bei 100%-Bebauung nach Abzug der an das Land abzugebenden Straßenflächen eine maximale Geschossfläche von 64.000m². Der von Ihnen verhandelte Kompromiss sah eine Geschossfläche für Lorac von 79.000 m² vor (Geschossflächenzahl rd. 2,2). Inwiefern sehen Sie einen Kompromiss darin, dass Sie Lorac bei 50%-Bebauung 123% der eigentlich möglichen Geschossfläche zugestehen?
     
  3. Welchen Verkehrswert hat die Kompromissfläche von rd. 46.000 m² laut dem von Ihnen verhandelten Kompromiss und wie berechnet sich dieser?
     
  4. Am 12.07.2012 haben Sie den Bauvorbescheidantrag von Lorac aus dem Jahr 2011 zurückgewiesen. Die Begründung lautete, dass es sich um ein genehmigungsfreigestelltes Verfahren handele, da die Voraussetzungen des § 63 Abs. 2 BauO Berlin vorliegen und für ein derartiges Verfahren kein Vorbescheid erteilt werden kann. Liegt hier nicht ein Widerspruch zu Ihrer Aussage vor, dass das Gelände nicht erschlossen sei? Wenn nein, warum nicht?
     
  5. Ist Ihnen bekannt, ob Lorac bzw. die Groth-Gruppe demnächst einen Bauantrag einreichen will oder das Verfahren nach § 63 BauO Berlin einleiten möchte und werden Sie in diesem Fall die BVV so rechtzeitig darüber informieren, dass diese ggf. Maßnahmen beschließen kann um sicher zu stellen, dass der BVV-Beschluss aus Drucksache 0662/4 vom 15.08.2013 (über die städtebauliche Entwicklung wird erst nach Abschluss des Bürgerbegehrens entschieden) nicht unterlaufen wird und werden Sie selbst solche Maßnahmen unterstützen bzw. eigeninitiativ veranlassen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Kelz,

 

zu der Einwohneranfrage der Frau Kelz teile ich Folgendes mit:

 

  1. In Drucksache 0562/4 haben Sie auf die 12. Einwohnerfrage geantwortet, dass die Erschließung durch Privatstraßen erfolgen soll, die bereits nach geltendem Recht Straßenverkehrsflächen sind. Welche Straßen haben Sie damitgemeint?
    und
  2. Laut Baunutzungplan ist eine Grundflächenzahl von 0,3 und eine Geschossflächenzahl von 0,9 zulässig. Daraus ergibt sich bei 100%-Bebauung nach Abzug der an das Land abzugebenden Straßenflächen eine maximale Geschossfläche von 64.000m². Der von Ihnen verhandelte Kompromiss sah eine Geschossfläche für Lorac von 79.000 m² vor (Geschossflächenzahl rd. 2,2). Inwiefern sehen Sie einen Kompromiss darin, dass Sie Lorac bei 50%-Bebauung 123% der eigentlich möglichen Geschossfläche zugestehen?
    und
  3. Welchen Verkehrswert hat die Kompromissfläche von rd. 46.000 m² laut dem von Ihnen verhandelten Kompromiss und wie berechnet sich dieser?

 

Diese Fragen beziehen sich auf den durch die geltende BVV-Beschlusslage hinfällig gewordenen Kompromiss. Die Aushandlung der Details des Kompromisses wären Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens gewesen. 

 

 

  1. Am 12.07.2012 haben Sie den Bauvorbescheidantrag von Lorac aus dem Jahr 2011 zurückgewiesen. Die Begründung lautete, dass es sich um ein genehmigungsfreigestelltes Verfahren handele, da die Voraussetzungen des § 63 Abs. 2 BauO Berlin vorliegen und für ein derartiges Verfahren kein Vorbescheid erteilt werden kann. Liegt hier nicht ein Widerspruch zu Ihrer Aussage vor, dass das Gelände nicht erschlossen sei? Wenn nein, warum nicht?

 

 

Ein Vorbescheid beantwortet Einzelfragen und Abweichungen. Die Frage der Erschließung war nicht Gegenstand einer Vorbescheidsfrage.

 

 

  1. Ist Ihnen bekannt, ob Lorac bzw. die Groth-Gruppe demnächst einen Bauantrag einreichen will oder das Verfahren nach § 63 BauO Berlin einleiten möchte und werden Sie in diesem Fall die BVV so rechtzeitig darüber informieren, dass diese ggf. Maßnahmen beschließen kann um sicher zu stellen, dass der BVV-Beschluss aus Drucksache 0662/4 vom 15.08.2013 (über die städtebauliche Entwicklung wird erst nach Abschluss des Bürgerbegehrens entschieden) nicht unterlaufen wird und werden Sie selbst solche Maßnahmen unterstützen bzw. eigeninitiativ veranlassen?

 

Über die kurzfristigen Absichten seitens des Investors oder Eigentümers ist hier nichts bekannt. Sollte ein Bauantrag gestellt werden, wird die BVV darüber unterrichtet werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

 

7. Einwohnerfrage              Joachim Neu

              Gewerkschaftsstreik an den Schulen in

              Charlottenburg-Wilmersdorf

 

 

  1. Von welchen Schulen sind bei den letzten Streiktagen Streikaktionen gemeldet worden?
     
  2. Wie viele Lehrer waren beteiligt und wie viele Unterrichtsstunden sind ausgefallen?
     
  3. Teilt dass BA - nach den vorgelegten Zahlen - die Auffassung der Vorsitzenden des LEA, dass "die GEW die Schüler als Geiseln nehme"?
     
  4. Sind "besondere Vorkommnisse" von den Schulleitungen im Zusammenhang mit den Streikaktivitäten gemeldet worden?
     
  5. Welche Schlußfolgerungen zieht das BA für die kommenden Streiktage am 4. und 5. Dezember?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Neu,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1.:

Folgende Schulen haben Streikaktionen gemeldet:

 

  • Eichendorff-Grundschule (04G01)
  • Joan-Miro-Grundschule (04G04)
  • Dietrich-Bonhoeffer-Grundschule (04G05)
  • Wald-Grundschule (04G06)
  • Helmut-J.-v.-Moltke-Grundschule (04G11)
  • Eosander-Schinkel- Grundschule (04G12)
  • Nehring-Grundschule (04G13)
  • Reinhold-Otto-Grundschule (04G14)
  • Charles-Dickens-Grundschule (04G15)
  • Ernst-Habermann-Grundschule (04G18)
  • Grundschule am Rüdesheimer Platz (04G19)
  • Katharina-Heinroth-Grundschule (04G20)
  • Halensee-Grundschule (04G21)
  • Grunewald-Grundschule (04G22)
  • Alt-Schmargendorf-Grundschule (04G23)
  • Carl-Orff-Grundschule (04G24)
  • Cecilien-Grundschule (04G25)
  • Judith-Kerr-Grundschule (04G27)
  • Friedensburg-Oberschule (04K02)
  • Robert-Jungk-Oberschule (04K03)
  • Nelson-Mandela-Oberschule (04K04)
  • Paula-Fürst-Schule (04K05)
  • Schule am Schloss (04K06)
  • Integrierte Sekundarschule Wilmersdorf (04K07)
  • Peter-Ustinov-Oberschule (04K08)
  • Schiller-Oberschule (04Y01)
  • Wald-Oberschule (04Y02)
  • Sophie-Charlotte-Oberschule (04Y03)
  • Gottfried-Keller-Oberschule (04Y04)
  • Heinz-Berggruen-Gymnasium (04Y06)
  • Friedrich-Ebert-Oberschule (04Y07)
  • Hildegard-Wegscheider-Oberschule (04Y08)
  • Marie-Curie-Oberschule (04Y10)
  • Goethe-Oberschule (04Y11)
  • Peter-Jordan-Schule (04S01)
  • Arno-Fuchs-Schule (04S02)
  • Reinfelder-Schule (04S04)
  • Comenius-Schule (04S07)
  • Charlotte-Wolff-Kolleg (04A04)

 

 

Zu 2.:

 

284 Lehrkräfte haben gestreikt.

 

Zu 3.:

 

Das Bezirksamt mischt sich in Tarifstreitigkeiten auf Landesebene nicht ein. Es appelliert jedoch an die streitenden Parteien, möglichst schnell zu einer tarifrechtlichen Einigung zu kommen, damit kein weiterer Unterricht ausfällt.

 

Zu 4.:

 

Es sind keine besonderen Vorkommnisse gemeldet worden.

 

Zu 5.:

 

Siehe zu 3.

 

Zu Ihrer Nachfrage in der BVV am 21.11.2013 hat die Regionale Schulaufsicht mitgeteilt, dass in unserer Region 2654 Lehrkräfte arbeiten. Die Regionale Schulaufsicht hat keine Kapazität auszurechnen, wie viele davon Angestellte oder Beamte sind.

 

Jantzen

Bezirksstadträtin

 

8. Einwohnerfrage              Norbert Tessmer

              Das Jocenter soll an das Goslaer Ufer ziehen

 

Folgende Fragen stellen sich aus diesem Umstand.

 

  1. Warum zieht das Jobcenter an die Bezirksgrenze und in einen auch vom Bezirk eingestuften sozialen Brennpunkt?
    Das Jobcenter ist durch seine künftige Lage für viele Betroffene durch die verkehrliche Schlechtanbindung schwer zu erreichen.
  2. Warum erfährt man von dem Umzug nichts in den Anschreiben der Jobcenter, oder auf der Internetseite der Einrichtung?
    Seit Anfang November wird darüber nur im Amt selber informiert was für eine schlechte Kommunikationskultur spricht!
     
  3. Wie kann es sein das man eine so stark frequentierte Einrichtung an einem verkehrlich schlecht angebundenen Ort legt und sich nicht um die örtlichen Gegebenheiten kümmert?
    Dazu bedurfte es offensichtlich erst einer Nachfrage in der letzten BVV.
     
  4. Welche Alternativstandorte waren möglich und weshalb wurde diese verworfen?
     
  5. Warum hat bei einer solch stark frequentierten Einrichtung nicht darauf geachtet einen zentralen Ort zu wählen der von allen Mitbürgern ungefähr gleich gut erreichbar ist so wie es mit dem Standort Bundesallee nun der Fall war?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Einwohneranfrage wird wie folgt beantwortet:

  1. Warum zieht das Jobcenter an die Bezirksgrenze und in einen auch vom Bezirk eingestuften sozialen Brennpunkt?

Das Jobcenter ist durch seine künftige Lage für viele Betroffene durch die verkehrliche Schlechtanbindung schwer zu erreichen.

  1. Warum erfährt man von dem Umzug nichts in den Anschreiben der Jobcenter, oder auf der Internetseite der Einrichtung?

Seit Anfang November wird darüber nur im Amt selber informiert was für eine schlechte Kommunikationskultur spricht!

  1. Wie kann es sein das man eine so stark frequentierte Einrichtung an einem verkehrlich schlecht angebundenen Ort legt und sich nicht um die örtlichen Gegebenheiten kümmert?

Dazu bedurfte es offensichtlich erst einer Nachfrage in der letzten BVV.

  1. Welche Alternativstandorte waren möglich und weshalb wurde diese verworfen?
     

5. Warum hat bei einer solch stark frequentierten Einrichtung nicht darauf geachtet einen zentralen Ort zu wählen der von allen Mitbürgern ungefähr gleich gut erreichbar ist so wie es mit dem Standort Bundesallee nun der Fall war?

Zu 1. - 5.

Der Mietvertrag für unser Jobcenter läuft zum Jahresende 2013 aus und wir haben darüber nicht nur in der Trägerversammlung des Jobcenters schon im Jahr 2011 gesprochen, sondern ich habe über die Tatsache, dass das Jobcenter einen neuen Standort suchen muss von Anfang an im zuständigen Ausschuss berichtet.

 

Die Vergabe für einen Mietvertrag einer so großen Einrichtung wie das Jobcenter muss nach den Vergaberichtlinien selbstverständlich im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung erfolgen. Diese Ausschreibung erfolgte im Jahr 2012 und der Zuschlag dann am 10. Juli 2012 durch den Internen Service der Bundesagentur für Arbeit.

 

Die öffentliche Ausschreibung erfolgte für den gesamten Bezirk. Eine Einschränkung war aus vergaberechtlichen Aspekten nur auf die Bezirksgrenzen möglich. Es gab nur zwei Angebote die überhaupt verwertbar waren. Das zweite Angebot lag in unmittelbarer Nähe des ersten, dem Ausschreibungssieger (50 m Luftlinie). Ein etwas im Bezirk zentralerer Standort wäre der Geschäftsführung sowie der Mehrheit der Mitarbeiter und Kunden sicher lieber gewesen, ein solches Angebot lag aber gar nicht vor.

 

Das Bezirksamt geht aber sehr wohl davon aus, dass das neue Dienstgebäude auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen ist. Es wird eine Ausschilderung bereits am U-Bahnhof Mierendorfplatz geben und die BVG hat auch zugesagt entsprechend der Nachfrage die Taktfrequenz der Busse zu verdichten, falls sich dies als erforderlich herausstellt.

 

Die Kommunikation zum Umzug in der Öffentlichkeit wurde dem Geschäftsführer des Jobcenters übertragen. Es gibt seit mehreren Monaten entsprechende Aushänge im Jobcenter. Da die Kundschaft einem starken Veränderungsprozess unterliegt, wurden erst jetzt Veranlassungen zur Internetpräsenz und zum Anschreiben an die Kunden vorgenommen, mit denen auch konkrete Hinweise für bestimmte Kundengruppen gegeben werden. Alle Bedarfsgemeinschaften sollten bis Anfang nächster Woche ein persönliches Schreiben erhalten. Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. 10.000 ?, die nun sehr zielgerichtet eingesetzt werden. Außerdem wird die Presse entsprechend informiert. Da keine Schließung erfolgt, sondern bei laufendem Betrieb umgezogen wird, kommt es für die Kunden nur zu geringen Beeinträchtigungen.

 

Die Mitglieder des Beirats und ich selbst haben die neuen Räume am Goslarer Ufer bereits besichtigt und ich kann Ihnen versichern, dass ich voll davon überzeugt bin, dass die neuen Räume tatsächlich für die Kunden des Jobcenters genauso wie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen großen Gewinn bringen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Engelmann

 

9. Einwohnerfrage              Michael Roeder

              "Ökokiez"

 

1. Bescheid

 

Wann, von wem und unter welcher Bezeichnung ist der Bescheid ergangen, mit dem die von Ihnen im März 2012 beantragten Zuschüsse für einen Klimaschutzmanager genehmigt wurden? Wurden die Bürger darüber immer noch nicht auf der Website des Bezirksamtes (http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/org/umwelt/umwelt/klimaschutzkonzept-klausenerplatzkiez.html) informiert, weil es sich wieder um keine "Angelegenheit von allgemeinem Interesse" (so Ihre Antwort zu Bürgeranfrage 2/Mai 2012) handelt, oder warum?

 

2. Inhalt

 

Welchen Inhalt hat der Bescheid:

 

Beginn und Dauer der Förderung; Teil- oder Vollzeit; jährliche Höhe der öffentlichen Fördergelder für die Bezahlung des Klimaschutzmanagers; dto. für sonstiges (Einrichtung eines Büros und andere Nebenkosten); Umfang seiner Tätigkeit u.a.?

 

3. Kosten für die Bewohner des Bezirks

 

Wie hoch sind die erneuten Kosten (über die bisher mindestens 117.000 ? aus der Bezirkskasse), die die Bewohner des gesamten Bezirks für dieses "pilothafte Projekt" (Antwort des BA zu Bürgeranfrage 7/August 2013) zugunsten von 1 % des Bezirks zu tragen haben:

 

jährliche Kosten für die Bezahlung des Klimaschutzmanagers; dto. für sonstiges (Einrichtung eines Büros und andere Nebenkosten); weitere Ausgaben?

 

4. Ausschreibung

 

Wie lautet der Text der Ausschreibung für den Klimaschutzmanager? Wo ist/wird sie veröffentlicht (bitte genaue Fundstelle)? Ist die Ausschreibung europa-, deutschland- oder kiezweit? Ist sie öffentlich oder geheim?

 

"Ökokiez"

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Roeder,

 

zur o.g. Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

Zu 1.:

 

Der Zuwendungsbescheid zum Thema "KSI: Beratende Begleitung bei der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes  für den Klausenerplatz Kiez des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf" des Projektträgers Jülich ist am 22.10.2013 im Bezirksamt eingegangen. Die Bürgerinnen und Bürger, die sich dafür interessieren, konnten seit dem 7. November 2013 die Stellenausschreibung, die aufgrund des Bescheides ermöglicht wurde, auf der genannten Internetseite nachlesen. Über den Bescheid wurde auf der Sitzung des Runden Tisches Klimaschutz am 22.10.2013 und im Ausschuss für Umwelt und Naturschutz am 08.11.2013 informiert. Eine Information über den Bescheid im Internet ist nicht vorgesehen, weil es sich aus Sicht des Bezirksamtes um eine formale Grundlage für die Besetzung einer Beschäftigungsposition handelt.

 

Zu 2.:

 

Der Bescheid gibt nur teilweise Aufschluss zu den gestellten Fragen.

 

Beginn und Dauer der Förderung: 01.02.2014 - 31.01.2017.

Teil- oder Vollzeit: Dazu trifft der Bescheid keine Aussage.

Jährliche Höhe der "öffentlichen Fördergelder" für die Bezahlung des Klimaschutzmanagers; dto. für sonstiges (Einrichtung einer Büros und andere Nebenkosten): Diese werden im Bescheid nicht differenziert, sondern nur summarisch ausgewiesen (als beabsichtigte Zahlungsflüsse): 9.879 ? (2014), 21.572 ? (2015), 31.729 ? (2016), 1.781 ? (2017).

Umfang seiner Tätigkeiten u.a: Dazu trifft der Bescheid keine Aussage

 

Im Übrigen verweist das Bezirksamt hierzu auf die Antworten des Bezirksamtes auf die Fragen zum Klimaschutzmanagement für den Ökokiez des Fragestellers in der Vergangenheit.

 

Zu 3.:

 

Hierzu stellt das Bezirksamt fest: Weder für das Klimaschutzkonzept noch für das Klimaschutzmanagement haben Bewohnerinnen und Bewohner des Bezirkes aus Steuermitteln Kosten zu tragen.

 

Der Sachverhalt war schon mehrfach Gegenstand detaillierter Fragen des Anfragenden und von ausführlichen Antworten des Bezirksamtes. Die Annahmen in der Frage sind weiterhin unzutreffend.

 

Zu 4.:

 

Die Ausschreibung wurde veröffentlicht:

 

  • Auf der Internetseite des Bezirksamtes (unter "Stellenausschreibungen" und der zu 1. genannten Seite zum Ökokiez,
  • Im Amtsblatt von Berlin (01.11.2013),
  • Im Tagesspiegel (print 03.11./10.11.2013 und online),
  • greenjobs (Internet-Plattform für umweltschutzbezogene Berufe),
  • Homepage des "Service- und Kompetenzzentrums: Kommunaler Klimaschutz",
  • Mitteilungen des Bezirksamtes (verwaltungsintern für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes).

 

Stellenausschreibungen sind öffentlich und dem Wesen nach nicht auf regionale Bezugsräume, sondern auf Nutzerinnen/Nutzer, Leserinnen/Leser der jeweils gewählten Veröffentlichung bezogen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Elfi Jantzen

Bezirksstadträtin

 

 

10. Einwohnerfrage              Joachim Neu

              Gedenkjahr "zerstörte Vielfalt"

 

 

  1. Welche Veranstaltungen sind von der Zivilgesellschaft in ChaWi durchgeführt worden?
     
  2. Was hat das BA im Gedenkjahr initiiert ?
     
  3. Gibt es auch in den folgenden Jahren eine Fortsetzung entsprechender Aktivitäten?
     
  4. Warum hat kein Vertreter des BA - anläßlich der Einweihung der Gedenktafel zur Erinnerung an die NS Führerschule - das Wort ergriffen, obwohl der Bezirk durch einen BVV Beschluß beteiligt war?
     
  5. Warum hat der Stadtrat Schulte die Versetzung einer Porträtsäule vom Wittenbergplatz - nach dem Ende des Gedenkjahres - an den Kracauerplatz durch hohe Genehmigungsgebühren, durch einen kurzen Zeitraum für die Standortdauer und durch Entfernungsauflagen verhindert?

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zur vorliegenden Einwohneranfrage für die o.g. BVV-Sitzung nehme ich wie folgt Stellung:

 

  1. Welche Veranstaltungen sind von der Zivilgesellschaft in Cha-Wi durchgeführt worden?

 

Das Bezirksamt kann nur die Projekte aufführen, die ihm mitgeteilt wurden bzw. die mit gestaltet bzw. vom Bezirksamt in Eigenregie realisiert wurden.

 

Hierbei handelt es sich um folgende Projekte.

 

Initiative Baumpatenverein e.V. Ben Wargin:

u.a.

  • Stolpersteine Familie Drucker Gemeinschaftsaktion mit Birgit Ginkel, Setzen von Stolpersteinen für Ida und Max Drucker in der Carmerstraße 18 am 8. Juni 2013
  • Enthüllung eines Denksteins "1933-1938-1945 Zerstörte Vielfalt" vor der Gedächtniskirche am 6.11.2013

 

Evangelische Jugend Wilmersdorf mit dem Landeskirchlichen Archiv

Der Stern im Taufbecken am 27.10.2013

 

Elfriede Scholze, geb. Remark.

Im Namen des deutschen Volkes. Dokumente einer justiellen Ermordung.

Erich Remarque-Friedenszentrum in Kooperation mit dem Nachbarschaftshaus am Lietzensee, Herbartstraße 25, 14057 Berlin, Ausstellung bis 20.12.2013

 

Dorfwerkstatt e.V. Haus am Mierendorffplatz

"Verstummte Stimmen", Verfemte, verfolgte, ermordete Künstlerinnen und Künstler in der Zeit 1933-1945 aus der Sammlung Michael Halfmann am 12.11.2013

 

Geschichtsmeilentafel zur NS-Führerschule am Museum Berggruen am 20.11.2013

 

Stolperstein Initiative:

"Berlin putzt Stolpersteine" am 9.11.2013

 

 

Judith Stückler, BV-Vorsteherin und Vorsitzende der Gedenktafelkommission und Annegret Hansen

"Licht im Dunkeln gegen das Vergessen" am 09.11.2013

 

Schüler des Schillergymnasiums:

Gedenken an die ehemaligen jüdischen Schüler des Schiller Realgymnasiums am 11.11.2013

 

  1. Was hat das BA im Gedenkjahr initiiert?

 

Das Bezirksamt hat im Rahmen des Gedenkjahres Zerstörte Vielfalt - Berlin 1933 - 1938 - 1945 die folgenden Ausstellungen und Veranstaltungen realisiert:

 

Ausstellungen im Museum Charlottenburg-Wilmersdorf in der Villa Oppenheim

 

Zensur und Willkür. - Das Werk Heinrich Zilles im Nationalsozialismus

Ausstellung vom 16. März 2013 bis 13. Oktober 2013

 

Mit Rahmenprogramm zur Ausstellung:

 

1. Heinrich Zille in Selbstzeugnissen

Vortrag von Zille-Biograf Lothar Fischer

 

2. Zensur und Willkür.

Das Werk Heinrich Zilles im Nationalsozialismus

Kuratorenführung Pay Pay Matthis Karstens

"Witze machen sollste... !"

 

3. Heinrich Zille in Texten von Tucholsky, Liebermann, Kollwitz u.a.

Hans-Jürgen Schatz, Rezitation

 

4. "Die Verrufenen" Filmvorführung, Stummfilm 1925

Regie: Gerhard Lamprecht, nach Erlebnissen von Heinrich Zille,

 

Ausstellung:

Spuren, Hohlräume, Leerstellen

Jüdisches Leben am Kurfürstendamm 1933-1945 - Vitrinenausstellung

 

Ein Kooperationsprojekt zwischen der Universität der Künste Berlin, Institut für Kunst im Kontext und dem Museum Charlottenburg-Wilmersdorf, Ausstellung von April bis November 2013

 

Von April bis November 2013 verwandelte sich jeweils für einen Monat eine Vitrine zwischen Fasanenstraße und Bleibtreustraße in einen temporären Ausstellungsort. In künstlerischen Installationen wurde dabei die besondere Vielfalt des früheren jüdischen Lebens und Arbeitens am Kurfürstendamm wie auch dessen allmähliche Auflösung und Zerstörung veranschaulicht. Acht Künstler/innen unterschiedlicher Generation und Arbeitsweise setzten sich mit dem Thema auseinander.

Künstler/innen: Bettina Allamoda, Arnold Dreyblatt, Renate Herter, Dominique Hurth, Alexander Jöchl, Atalya Laufer und Seraphina Lenz

 

Kuratorinnen: Renate Herter, Katja Jedermann; Historische Forschung: Sonja Miltenberger

              Veranstaltung: Finissage mit Künstlergespräch

 

Ausstellung

Spurensuche. Die Kunstsammlung Charlottenburg 1908-1945

Ausstellung vom 27. Oktober 2013 bis 31. März 2014

              Veranstaltung: Kuratorenführung

 

 

Kiezspaziergänge (jeweils am 2. Samstag im Monat)

Zu jedem Kiezspaziergang wird in diesem Jahr auf diese wichtige Thematik Bezug genommen. Dies war insbesondere beim Kiezspaziergang am 9. November der Fall, dessen Schwerpunkt dem Thema nach dem Datum gewidmet war und an dem der israelische Botschafter mit seiner Gattin teilgenommen hat.

 

  1. Gibt es auch in den folgenden Jahren eine Fortsetzung entsprechender Aktivitäten.

 

Folgende Ausstellung des Museums wird weiterhin gezeigt:

 

Frauen des Widerstands

»Die Träume einzig blieben mir in meiner kahlen Zelle«.

Frauen des Widerstands im Gerichtsgefängnis Kantstraße 79

 

Dank der Unterstützung durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) und der Berliner Immobilienmanagement GmbH wird die vom Museum Charlottenburg-Wilmersdorf im vergangenen Jahr erstellte Sonderausstellung nun dauerhaft im OVG zu sehen sein. Sie ergänzt eine Ausstellung zum Thema "Justiz und Nationalsozialismus", die vom Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegeben wurde und ebenfalls in den Räumen des OVG gezeigt wird. (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Hardenbergstr. 31, 10623 Berlin, Öffnungszeiten der Ausstellung: Mo-Do: 10-16:00 Uhr; Fr: 10-14:00 Uhr)

 

  1. Warum hat kein Vertreter des BA anlässlich der Einweihung der Gedenktafel zur Erinnerung an die NS-Führerschule das Wort ergriffen, obwohl der Bezirk durch einen BVV Beschluss beteiligt war?

 

Bedauerlicherweise war der Termin nicht im Vorfeld mit dem Bezirksamt abgesprochen worden, so dass das Bezirksamt aufgrund einer bereits langfristig eingeplanten, internen Veranstaltung nicht teilnehmen konnte. Die Leiterin des Fachbereiches Kultur wurde jedoch vom Bezirksamt gebeten, an der Veranstaltung stellvertretend für das Bezirksamt teilzunehmen.

 

  1. Warum hat der Stadtrat Schulte die Versetzung einer Porträtsäule vom Wittenbergplatz - nach dem Ende des Gedenkjahres - an den Kracauerplatz durch hohe Genehmigungsgebühren, durch einen kurzen Zeitraum für die Standortdauer und durch Entfernungsauflagen verhindert?

 

Dem Antragsteller wurden die Modalitäten für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung und die sich daraus ergebenden Pflichten ausführlich erläutert. In diesem Zusammenhang wurde er darüber informiert, dass nach der derzeit geltenden Fassung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) eine Befreiung von den Verwaltungsgebühren nicht möglich ist. Hinsichtlich der Erhebung von Sondernutzungsgebühren nach der Sondernutzungsgebührenverordnung (SNGebVO)  wurde ihm jedoch die Möglichkeit der Gebührenbefreiung aufgezeigt. 

 

Für die Prüfung der Angelegenheit wurde dem Antragsteller ein Lageplan übersandt. Er wurde gebeten, in den Lageplan den gewünschten Aufstellort einzutragen und diesen dann zurückzusenden. Bisher sind weder die Gebühren noch der vorab genannte Lageplan beim Bezirksamt eingegangen, weswegen eine abschließende Bearbeitung nicht möglich war bzw. ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar König

 

11. Einwohnerfrage              Joachim Neu

              Reform des Abgeordnetenhauses -

              Reform der BVV?

 

  1. Welche Auswirkungen - nach dem gegenwärtigen Stand der Überlegungen - treffen im Verlauf der AGH Reform auch die Bezirksebene?
     
  2. Wie wird die Beziehung der auf Bezirksebene gewählten AGH Vertreter zum Wahlbezirk neu gestaltet?
     
  3. Wie wird die finanzielle Ausstattung der Verordneten in der Zukunft aussehen?
     
  4. Können in der Zukunft die GO anderer BVVen - bezüglich der Erweiterung der Bürgerrechte in der BVV - (bsp.Lichtenberg) Vorbildcharakter für ChaWi haben?
     
  5. Wird das BA - nach der Weiterentwicklung des Masterplans Verkehr- eine eventuelle Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung erneut der Einwohnerschaft per Bürgerentscheid zur Abstimmung vorlegen?

 

Sehr geehrter Herr Neu,

 

Ihre Einwohnerfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Ich gehe davon aus, dass Sie sich auf den Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, Der Linksfraktion und der Piratenfraktion über das Gesetz zur Änderung des Landesabgeordnetengesetzes und des Bezirksverordnetenentschädigungsgesetzes vom 13. November 2013 (17/1300) beziehen, der am 21. November 2013 auf der Tagesordnung der Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses steht.

 

Die Auswirkungen auf die Bezirke sind differenziert zu bewerten. Soweit der Gesetzgeber die Beschlussvorlage am 12. Dezember 2013 unverändert bestätigen sollte, wären die Bezirke nicht berührt: Da im Land Berlin ein "Bezirksverordnetenentschädigungsgesetz" nicht existiert, würden beabsichtigte Änderungen ins Leere gehen. Im Übrigen bliebe abzuwarten, wie sich die Erhöhung der Amtsausstattung von Mitgliedern des Abgeordnetenhauses (Stichwort: Büro vor Ort) politisch auf das Verhältnis zur bezirklichen Ebene auswirken würde.

 

Würde der genannte formellrechtliche Mangel behoben, ergeben sich - so die Planung - zwei Veränderungen:

 

a) Anhebung der Grundentschädigung der Mitglieder der BVV von 345 Euro auf 520 Euro und Einführung von Festbeträgen für die Funktionsstellen (Vorsteher/in, stellvertretende/r Vorsteher/in, Fraktionsvorsitzende);

 

b) Anhebung des Fraktionszuschusses um jährlich 75.000 Euro in jedem Bezirk, der nach Maßgabe der Mehrheits- und Stärkeverhältnisse für Sach- und Personalmittel verteilt werden würde.

 

2. Mit der vorgesehenen Änderung wird m. E. keine Neugestaltung der Beziehung von Wahlkreisabgeordneten zu ihrem Wahlkreis begründet.

 

3. siehe Beantwortung zu Nr. 1.

 

4. Sofern in unserer BVV Initiativen zur Änderung der Geschäftsordnung entstehen und eingebracht werden, liegt - soweit es sich anbietet - ein Blick über den bezirklichen "Tellerrand" immer nahe - und wird regelmäßig dann "gewagt", wenn ein bezirksverwaltungsrechtlicher Rahmen ausgefüllt werden soll (z. B. bei der Ausgestaltung eines Rederechts von Personen, die nicht Mitglied der BVV sind). Das gilt allerdings nicht nur für die Erweiterung von Rechten der Einwohnerschaft im Verhältnis zur BVV.

 

5. Ihrer Frage liegt ein wesentlicher Irrtum zugrunde: Das Bezirksamt als Verwaltungsbehörde des Bezirks ist nicht berechtigt, einen Bürgerentscheid über eine kommunalpolitische Frage herbeizuführen. Die BVV hingegen dürfte im Rahmen eines Bürgerentscheids eine konkurrierende bzw. durch Beschluss mit Zweidrittelmehrheit eine eigene Vorlage zur Abstimmung stellen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Judith Stückler

 


 

 
 

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