Drucksache - 0750/4  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.10.2013 
24. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen einschl. Beantwortungen

1

1. Einwohnerfrage              Bärbel Baltes

              Elektronische Eingangsbestätigung

 

Vor der Berliner Wahl im Sept. 2011 hat Herr Bezirksstadtrat Klaus-Dieter Gröhler als Bezirksbürgermeisterkandidat eine Postkarte folgenden Inhaltes verteilen lassen: 

+ Was  stört Sie in Charlottenburg-Wilmersdorf?

+ Worum  soll ich mich als Bürgermeister kümmern?

+ Was  möchten Sie gern verändert sehen?

+ Schreiben Sie es mir, damit ich es für Sie anpacken kann.

 

Ich habe Herrn Gröhler u.a. geschrieben, dass es mich stört, wenn der Eingang meiner gesendeten Emails nicht bestätigt wird, obwohl mein elektronisches Gerät darum bittet. Lediglich das Bürgermeisterbüro pflegt das zu tun, die Parteienbüros und manchmal das Tiefbauamt. Nicht einmal das BVV-Büro bestätigt mir den Eingang meiner Bürgerfrage. Ich bekomme aber auch keine schriftlichen Eingangsbestätigungen, die mir nach der GGO zustehen. Außerdem wäre dieser Bestätigungsknopfdruck doch Kosten sparend (bei schriftl. Bestätigung kostet das eine Briefmarke) und bürgerfreundlich. Nach Auskunft des Bezirksamtes war Herr Gröhler damals für diesen Fachbereich zuständig - falls die Information stimmt. Leider hat Herr Gröhler zu meiner Bitte keine Stellung bezogen, auch nicht, nachdem ich im April 2013 nochmals darauf hingewiesen habe.

 

  1. Warum werden Emails nicht bestätigt, da die elektronische Behördenausstattung Berlins dies ermöglicht?

 

  1. Welche Behörde ist zuständig, falls das Bezirksamt nicht in der Lage ist, ihre Geräte dahingehend flott zu machen bzw. die Bezirksamtsmitarbeiter zu schulen?

 

Sehr geehrte Frau Baltes,

 

Das Verhältnis zwischen Einwohnerschaft und Bezirksverordnetenversammlung ist nicht durch die Regelungen der von Ihnen angeführten "GGO" strukturiert. Das Büro der Bezirksverordnetenversammlung hat jedoch § 33 Abs. 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung, Allgemeiner Teil (GGO I) vom 18. Oktober 2011 zu beachten. Danach soll in Verfahren, in denen zu übersehen ist, dass die abschließende Bearbeitung länger als zwei Wochen dauern wird, unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit einem Hinweis die voraussichtliche Dauer des Verfahrens und die Gründe für die Verzögerung erteilt werden.

 

Bei (auch von Ihnen gestellten) Einwohnerfragen kann diese Voraussetzung jedoch regelmäßig nicht erfüllt sein, da § 47 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung die Abgabefrist mit vier Tagen vor der jeweiligen Sitzung festlegt und der "Posteingang" mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts als erledigt anzusehen ist. Zudem werden die Einwohnerfragen in der jeweiligen Drucksache im Internet veröffentlicht, was deren Eingang erfordert. Einer weiteren Bestätigung bedarf es insoweit nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Judith Stückler

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 

Sehr geehrte Frau Baltes,

 

eingangs ist festzustellen, dass es sich bei der "Postkartenaktion" von Herrn Gröhler um eine Aktion im Rahmen des Bundestagswahlkampfes der CDU handelte. Herr Gröhler ist durch seine Wahl in den Deutschen Bundestag nicht mehr Mitglied des Bezirksamtes. Zu parteipolitischen Aktionen äußert sich das Bezirksamt nicht.

 

Mit Schreiben vom 17.10.2013 durch die Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf ist Ihnen bereits mitgeteilt worden, dass nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung gemäß § 33 Abs. 1, Allgemeiner Teil, (GGO I) bei Verfahren, in denen zu übersehen ist, dass die abschließende Bearbeitung länger als zwei Wochen dauert, unverzüglich eine Eingangsbestätigung erfolgen soll. Diese soll Angaben zu den Gründen der Verzögerung beinhalten und die voraussichtlich Dauer des Verfahrens. Die GGO I ist Grundlage für alle Verwaltungsmitarbeiter/innen und wird auch beachtet. Sollte es in einem Einzelfall nicht der Fall sein, bitte ich dies zu entschuldigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Naumann

Bezirksbürgermeister

 

 

 

2. Einwohnerfrage              Hildegard Teschner

              Einwohnerbeteiligung

 

Es gäbe sicherlich viele Möglichkeiten, die Ausgestaltung der direktdemokratischen Instrumente zu verbessern, wie es die BVV in ihrem Monatsthema Oktober 2013 formuliert.

dazu:

Derzeit ist es nahezu unmöglich, Rednerinnen und Redner von der Besuchertribüne aus akustisch zu verstehen, dafür ist die Anlage zu schlecht. Eine bessere Lautsprecherübertragung ist notwendig und/oder eine Videoübertragung in den Vorraum.
 

  1. Welche Möglichkeiten zur Verbesserung sehen Sie da?

 

Ein Grund, warum die Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen lieber schriftlich beantwortet bekommen liegt darin begründet, dass die Bürgerfragestunde zeitlich vorgeschaltet ist, was für Berufstätige zeitlich oft gar nicht zu schaffen ist. Zum anderen wurden mündliche gestellte Fragen in der Vergangenheit z. T. recht unpräzise beantwortet, bei schriftlicher Antwort gibt man sich wahrscheinlich mehr Mühe.
 

  1. Lässt sich hieran aus Sicht der BVV etwas ändern?

 

Das aktive Einbringen von Anliegen der Bürgerschaft macht nur Sinn, wenn die angesprochenen Probleme auch zur weiteren Mitwirkung über die reine Fragestunde hinaus führen. (z.B. erweitertes Rederecht, auch in Ausschüssen, die Unterstützung von Einwohneranträgen und Bürgerbegehren)

 

  1. Wie sieht es mit der Bereitschaft der BVV aus, Bürgerbegehren zu unterstützen?

 

 

Sehr geehrte Frau Teschner,

zu Ihrer Einwohnerfrage teile ich Folgendes mit:

 

Zu 1.

Nach gewissen Anfangsschwierigkeiten am neuen Standort der BVV ist die Übertragungsanlage zumindest seit zwei Sitzungen ohne Beanstandungen. Ich teile Ihre Bewertung nicht, dass akustische Probleme die aktive Beteiligung der bezirklichen Einwohnerschaft erschweren.

 

Zu 2.

Bei der Gestaltung der Tagesordnung hat sich die BVV bewusst entschieden, mit der Einwohnerfragestunde zu beginnen, weil

 

  • dadurch eine Wertschätzung für die Fragesteller/innen zum Ausdruck kommt,

 

  • die an der Einwohnerfragestunde interessierten Einwohner/innen auf die Beantwortungen nicht zu lange warten sollen,

 

  • es für Berufstätige grundsätzlich zumutbar erscheint, ab 17.00 Uhr der Sitzung zu folgen.

 

Zu 3.

Rederecht für Einwohner/innen in den Ausschüssen besteht, wenn unter den Mitgliedern Widerspruch ausbleibt bzw. soweit sich die Mitglieder der jeweiligen Ausschüsse mehrheitlich für das Rederecht aussprechen. In der Praxis waren bis auf ganz wenige Ausnahmen keine Konflikte mit einem Rederecht von Nichtmitgliedern zu verzeichnen.

 

Die Bewertung von vorliegenden Einwohneranträgen oder Bürgerbegehren unterliegt den einzelnen politischen Kräften in der BVV. Ihre Frage entzieht sich deshalb einer allgemeinen Beantwortung.

 

3. Einwohnerfrage              Frank Sommer

              Kleingartenkolonie Oeynhausen

 

  1. Mir liegt ein Vermerk Ihres Stadtplanungs- und Vermessungsamtes vom 25.02.2004 - Bau II B -6142 über eine Besprechung in Ihrem Haus am 16.01.2004 vor, in welcher Herr Baustadtrat Gröhler und Herr Latour die planungsrechtliche Situation und die finanziellen Auswirkungen bei Festsetzung der Bebauungspläne IX-205 und VII-240a den Kleingärtner -Vertretern der Bezirksverbände Charlottenburg und Wilmersdorf erläutern. Danach würde mit der Festsetzung der Bebauungspläne eine Umwidmung von derzeitiger Baufläche in Grünfläche erfolgen. Der den Eigentümern entstandene Vermögensverlust in Höhe der Differenz der Bodenrichtwerte für Bauland und Grünfläche (Kleingärten) ist nicht entschädigungspflichtig, weil die in § 42 Abs. 2 und 3 BauGB genannte Frist von 7 Jahren bereits im Jahre 1984 abgelaufen ist. Ein Planungsschaden wird somit nicht entstehen.
    Da somit nicht mehr die planungsrechtliche zulässige Nutzung gilt sondern die ausgeübte Nutzung, nennen Sie mir bitte die Gründe, weshalb Sie die Bearbeitung des B-Plans IX 205a nicht fortsetzen.
     
  2. In einem Schreiben vom 11. September 2013 an eine Unterpächterin unserer Kolonie vertritt SenStadtUm die Auffassung, dass das Kleingartengelände Oeynhausen Nord schon bei Erlass des BNP 58/60 hinreichend erschlossen war und die Siebenjahresfrist damit bereits 1984 abgelaufen war.
    Ist es nicht eine Amtspflichtverletzung, wenn Sie mit Blick auf den FNP die Einwendung des Fristablaufs gegenüber Lorac nicht erheben?

 

  1. In dem Gespräch bei der SPD-Fraktion am 25.09.2013 haben Sie erklärt, gegen das unter 2. genannte Schreiben bei SenStadtUm schriftlich remonstriert zu haben.
    Ist nun das Gelände erschlossen, was Sie stets behaupten, oder ist es nicht, wie Sie an SenStadtUm geschrieben haben und wie es sich auch aus der Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB im B-Plan -Verfahren IX 205 a vom Mai 2012 ergibt?
     
  2. Warum beantworten Sie Schreiben von Unterpächtern (Schreiben vom 08.12.2012 von Frau Kelz und Herrn Laatsch) und des Vereinsvorstands vom 25. und 31.8. 2013 nicht? 
    Sieht so eine bürgernahe Verwaltung aus?
     
  3. Lorac hat Widerspruch gegen die Zurückweisung ihres Vorbescheidantrages vom 1.2.2011 erhoben. Nach der seinerzeitigen erteilten Rechtsmittelbelehrung ist die Zurückweisung rechtswirksam. Weshalb haben Sie den Widerspruch wegen Fristablauf nicht zurückgewiesen und an SenStadtUm zur Bearbeitung abgegeben.? Haben Sie SenStadtUm mitgeteilt, dass der Architekt Wittmer sehr wohl im Namen von Lorac tätig wurde, wie sich zweifelsfrei aus dem Schreiben Ihrer Verwaltung vom 14.2.2011 an Hudson Advisors ergibt?
     

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Sommer,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Sommer teile ich Folgendes mit:

 

Zu 1.

 

Die Rechtsauffassung bestand, bis sie aufgrund der gutachterlichen Bewertungen  der Erschließung aus 2009 bzw. 2011 revidiert wurde. Aufgrund der abweichenden Lage der festgesetzten Straßenbegrenzungslinie, der Grundstücksgrenze und dem Ausbaustand der Forckenbeckstraße ist aus Sicht der damals zu Rate gezogenen Gutachter die maßgebliche tatsächliche Erschließung nicht gegeben.

 

Zu 2.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vertritt in dem zitierten Schreiben in der Tat die Ansicht, dass die öffentlich-rechtliche Erschließung gegeben sei. Mit Schreiben vom 2. Oktober 2013 habe ich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gebeten, diese Einschätzung zu überprüfen und formuliert:

"Sollte Ihre Verwaltung aber bei der genannten Rechtsansicht bleiben, so wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir mitteilen würden, dass die Aussage dann auch bezüglich der finanziellen Risiken für das Land Berlin im weiteren Verfahren belastbar bleibt."

 

Zu 3.

Ich habe weder erklärt, schriftlich remonstriert zu haben, noch dass das Gelände erschlossen ist.

Vielmehr habe ich erklärt, dass ich um die Überprüfung der Rechtsposition bitten werde. Das ist passiert. Eine Beantwortung des Schreibens vom 2. Oktober 2013 ist durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt noch nicht erfolgt.

Und ich habe in der Vergangenheit auch von dieser Stelle erklärt, dass für das Gelände aus meiner Sicht ein zumutbares Erschließungsangebot vorliegt. Somit ist das Gelände also nicht erschlossen.

 

Zu 4.

Das Schreiben vom 8. Dezember 2012 stellte Ihre Rechtsauffassung ausführlich dar und wurde von uns als Informationsschreiben gewertet, zumal das Thema ja in allen Facetten in den bezirklichen Gremien dargestellt wurde. Daher erfolgte auch keine Beantwortung. Das Schreiben vom 27. August  2013 wurde am 9. September 2013 beantwortet, das Schreiben vom 31. August 2013 erreichte mich aufgrund einer falschen Adressierung erst im September und wurde dann am 21. Oktober 2013 beantwortet, da zwei Gespräche mit Ihnen verabredet waren, deren Ergebnisse ich in der Beantwortung berücksichtigt habe.

 

Zu 5.

Der Zurückweisungsbescheid zum Bauvorbescheidsverfahren wurde im Juli 2012 erlassen und der Widerspruch fristgerecht im August 2012 eingelegt. Die rechtliche Würdigung der letzten Frage ist Teil der Widerspruchsbearbeitung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

4. Einwohnerfrage              Michael Roeder

              Gedenktafelkommission

 

  1. Geheimgremium
    Gedenktafeln richten sich in besonderer Weise an die Öffentlichkeit und wollen sie ansprechen. Daher muss natürlich die Öffentlichkeit auch ihre Entstehung begleiten können; alles andere widerspricht diametral dem Sinn von Gedenktafeln. (Auch wenn die Gedenktafelkommission kein "Ausschuss" ist, fasst sie dennoch bedeutsame Beschlüsse für die Bürger.) - Warum werden also die Namen der Mitglieder der Gedenktafelkommission sowie ihre Sitzungstermine, Tagesordnung und Protokolle nicht auf den entsprechenden Seiten (Sitzungskalender, Ausschüsse, Tagesordnung usw.) der Website des Bezirkes veröffentlicht? Warum sind ihre Sitzungen nicht grundsätzlich öffentlich?
     
  2. Über den Kopf der Bürger hinweg
    Die dringend gewünschte Bürgerbeteiligung (siehe 5 BVV-Parteien zum "Thema des Monats" und Diskussion dazu: http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archive/2013/10/08/die_bvvparteien_verlangen_von_) verlangt selbstverständlich, dass insbesondere die Antragsteller am Entstehungsprozess der Gedenktafel teilhaben. Dies ist die notwendige Voraussetzung dafür, dass sie zu ihrem Anliegen Stellung beziehen und dass die Kommission vertiefte Nachfragen stellen kann. -
    Warum werden also nicht alle Antragsteller zur Sitzung eingeladen? Warum werden Antragsteller selbst dann nicht eingeladen, wenn sie darum bitten? Warum bekommen sie teilweise nicht einmal eine Antwort?

 

 

Sehr geehrter Herr Roeder,

zu Ihrer Einwohneranfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:

 

Zu 1. und 2.

Die von Ihnen aufgeworfenen Fragen wurden bisher teilweise nicht erörtert.

 

In der laufenden Wahlperiode erfolgte eine organisatorische Zuordnung zum Ausschuss für Weiterbildung und Kultur; die Aufgaben werden mit Unterstützung des Büros der Bezirksverordnetenversammlung wahrgenommen (Drucksache 0184/4).

 

Die Kommission arbeitet ehrenamtlich. Die Sitzungen sind grundsätzlich nicht öffentlich. Als ständige Mitglieder werden berufen:

 

-           fünf Mitglieder der BVV, die auf Vorschlag der Fraktionen und fraktionslosen Bezirksverordneten benannt werden;

 

-           zwei Personen, die jeweils von den beiden Heimatvereinen im Bezirk benannt werden;

 

-           zwei Personen der Verwaltung.

 

Darüber hinaus werden entsprechende stellvertretende Mitglieder benannt. Die Kommission sollte paritätisch mit Frauen und Männern besetzt werden. Die Personen werden der Bezirksverordnetenvorsteherin namentlich bezeichnet.

 

Die Gedenktafelkommission ist ermächtigt, anlassbezogen weitere sachkundige und/oder interessierte Bürgerinnen und Bürger (z. B. Denkmalpflege, Jüdische Gemeinde, Hochschulen) hinzu zuziehen.

 

Ob eine wie von Ihnen erwünschte Öffnung der Gedenktafelkommission erfolgt, wird zwischen den politischen Kräften zu diskutieren sein.

 

Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Ihre zuletzt eingebrachte Initiative, einem Jugendlichen zu gedenken, der als "Deserteur" am Ende des Zweiten Weltkriegs von Nazis ermordet wurde, zum Beginn einer grundsätzlichen, den einzelnen Fall übersteigenden Debatte über dieses Kapitel in unserem Bezirk geworden ist. Daran werden Sie zu gegebener Zeit beteiligt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Judith Stückler

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

5. Einwohnerfrage              Günter Knüppel

              Kleingartenkolonie Oeynhausen

 

  1. Mir liegt ein Schreiben der Kanzlei Probandt & Partner vor, in welchem Herr Dr. Haass Handlungsempfehlungen an die Kolonie Mannheim gibt. Er bezieht sich dabei auf Informationen über das voraussichtliche Verhalten des Bezirksamtes die "der Baujurist des Bezirksamtes ihm informell bestätigt hat". Herr Dr. Haass vertritt die Interessen von Lorac in Bezug auf Oeynhausen. Hat er auch hier "informell" durch den Baujuristen des Bezirksamtes Informationen erhalten und bekommt er sie noch?

 

  1. Wann wurde die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung von den BVV-Beschlüssen über den Einwohnerantrag vom 15.08.2013 informiert und wann, mit wem und mit welchem Ergebnis haben die beschlossenen Verhandlungen zum STEP-Wohnen stattgefunden?

 

  1. Bei einer Bebauung im Genehmigungsfreistellungsverfahren sind Abweichungen vom BNP vorher zu beantragen. Auf die Zulassung von Abweichungen besteht kein Rechtsanspruch. Ohne Ausnahmeerteilung ist exakt nach BNP-Vorgaben unter Realisierung der festgesetzten Straßenfluchtlinien zu bauen. Wie ist eine Erschließung nach den Fluchtlinien von 1891/1901 über die Kissinger und die Reichenhaller Str. ohne Erteilung von Ausnahmen möglich und wie soll das Problem überwunden werden, dass hierfür Flächen der Gemeinde benötigt werden, die laut Beschluss des Bezirksamtes von dem benachbarten Eigentümer genutzt werden?

 

  1. Wie können die Straßenfluchtlinien nach alter Planung realisiert werden, obwohl die Verlängerung der Reichenhaller Str. auf dem Senatsteil von Oeynhausen liegt?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Knüppel,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Knüppel teile ich Folgendes mit:

 

Zu 1.

Das Schreiben ist dem Bezirksamt nicht bekannt. Was dort unter "informell bestätigt" zu verstehen ist, kann von hier nicht gedeutet werden, da der Begriff sowohl informierend als auch formlos meinen kann, aber auch durch den Begriff "Informeller Mitarbeiter" belastet ist. Vielmehr steht zu vermuten, dass im Rahmen der üblichen Erörterung juristischer Positionen zwischen den Parteien seitens des Rechtsanwaltes möglicherweise Rückschlüsse gezogen und auf andere Verfahren übertragen wurden.

 

Zu 2.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde mit Schreiben vom 29. August 2013 über den Beschluss informiert und um Stellungnahme gebeten, diese liegt noch nicht vor. Der StEP Wohnen wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Dialog mit den wesentlichen wohnungswirtschaftlichen Akteuren erarbeitet. Er soll noch in diesem Jahr vom Senat zur Kenntnis genommen und danach in den Rat der Bürgermeister gegeben werden. Erst nach Abschluss der Beratungen auf der bezirklichen Ebene wird eine Beschlussfassung durch den Senat erfolgen. Welcher Zeitraum den Bezirken für diese Beratung zur Verfügung gestellt wird, ist noch nicht bekannt.

 

Zu 3. und 4.

Nach den dem Bezirksamt vorliegenden Planungen ist eine Erschließung über Kissinger Straße und Reichenhaller Straße nicht geplant. Das vorliegende Erschließungsangebot fußt auf einer Anbindung des Baugrundstücks an die Forckenbeckstraße.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

6. Einwohnerfrage              Martina Kelz

              Kleingartenkolonie Oeynhausen

 

  1. Lorac hat Widerspruch gegen den abgelehnten Bauvorbescheid eingelegt. Nach Ihrer Auskunft verlangt Lorac, auch diejenigen Ausnahmen zu genehmigen, die im Rahmen der Antragstellung zurückgezogen wurden. Begründung: "der Architekt sei nicht zur Streichung von Fragen aus dem Antrag bevollmächtigt gewesen". Lorac wurde jedoch mit Schreiben vom 14.02.2011 an die Bevollmächtigten (Hudson Advisors) durch das Bezirksamt darüber informiert, dass der Architekt Änderungen vorgenommen hat. Wieso sollte es nun, 2 Jahre später und trotz dieser Mitteilung für das Bezirksamt bzw. die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erheblich sein, dass der Architekt angeblich nicht beauftragt war, die Fragen zu streichen?
     
  2. Der Bauvorbescheidsantrag aus dem Jahr 2011 sowie der daraufhin ergangene Bescheid des Bezirksamtes hatten lediglich die Ausnahme von der geschlossenen Bauweise zum Gegenstand. Ist das Bezirksamt der Auffassung, dass die 4 gestrichenen Fragen nun Gegenstand des Widerspruchs sein können und wenn ja, warum?
     
  3. Herr Dr. Haass behauptet im Widerspruchsverfahren gegen den Bezirk genau das Gegenteil seiner Behauptung aus der Klage gegen den Bezirk (die ursprünglichen 4 gestrichenen Fragen sind Gegenstand des Bauvorbescheides vs. nur die Ausnahme der geschlossenen Bauweise ist Gegenstand des Bauvorbescheides). Anwälte unterliegen der Wahrheitspflicht (§ 43 BRAO). Wie bewertet das Bezirksamt die gegensätzlichen Aussagen von Dr. Haass zum Gegenstand des Bauvorbescheides und erwägt der Bezirk hierüber die Anwaltskammer zu unterrichten?
     
  4. Laut Auskunft des Bezirksamtes wurden die Unterlagen zum Widerspruch von Lorac am 04.10.2013 an SenStadt, Herrn Gothe, persönlich gegeben. Enthielten diese Unterlagen auch die folgenden Dokumente: 1. Schreiben des Bezirksamtes an Hudson Advisors vom 14.02.2011 mit der Mitteilung, dass der Architekt die Fragen entsprechend der Anforderungen geändert hat, 2. Telefonnotiz der Bauaufsicht vom 14.02.2011 über das Beratungsgespräch mit dem Architekten 3. Telefonnotiz der Bauaufsicht vom 15.06.2012 mit dem Vermerk, der Architekt sehe hier keine Chance einen positiven Bauvorbescheid zu erlangen und fragte deshalb nach den Kosten für die Zurückziehung des Bauvorbescheidantrages 4. die Untätigkeitsklage 5. den Vermerk des Tiefbauamtes vom 10.10.2011?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Kelz,

 

zu der Einwohneranfrage der Frau Kelz teile ich Folgendes mit:

 

Zu 1. bis 4.

Diese Sachverhalte sind im Rahmen der Widerspruchsbearbeitung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu klären und können daher nicht von hier beantwortet oder bewertet werden. Die Akten wurden vollständig abgegeben. Interessant ist zudem, dass die Fragestellung in Teilfrage 3 ohne  sehr genaue Aktenkenntnis auch der aktuellen Unterlagen nicht möglich gewesen ist. Da aber die Fragestellerin keine Akteneinsicht hierzu genommen hat, bleibt die Frage, wie diese Informationen Frau Kelz erreicht haben. Das Bezirksamt wird dieser Fragestellung nachgehen, da ein Bruch der Vertraulichkeit von anderen, die Akteneinsicht genommen haben, nicht ausgeschlossen werden kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

7. Einwohnerfrage              Michael Kujawski

              "SILO" Gebäude, Straße Am Spreebord

 

  1. Welcher öffentliche! Nutzen wiegt den Verzicht auf die Durchsetzung des Rückbaus auf?
     
  2. Könnte sich das BA ein Gesamtkonzept -als städtebaulicher Entwicklungsplan des gesamten Areals einschl. des Gebietes aus Bebauungsplanverfahren VII-3-1B Quedlinburger Str. aus 08/09 2012, und dem Vattenfall-Gelände (mit "SILO") - vorstellen?
     
  3. Welche Finanzierungsmöglichkeiten kennt das BA hinsichtlich einer Entwicklung als Gesamt-Konzept?
     
  4. Würde die Bevorteilung eines einzelnen Käufers d.h. vorschneller Abwicklung/Verkauf des "SILOS" zw. Liegenschaftsfonds / Senat u. der Bronzegießerei NOACK dem evtl. zum späteren Zeitpunkt erfolgten städtebaulichen Entwicklungsplan des gesamtes Areal (wie in Frage 2 -einschl. "SILO") verhindern können?
     
  5. Wie lange und in welcher Höhe (?) existiert bereits ein Pachtvertrag zwischen Vattenfall und der Bronzegießerei NOACK für die Nutzung des "SILO" zur Lagerung von "Negativen" der Bronzegießerei?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Kujawski,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Kujawski teile ich Folgendes mit:

 

Zu 1.

Mit einer Nutzung des Kalksteinmehllagers durch die Bildgießerei wäre, auf Grundlage des vorliegenden Nutzungskonzeptes, eine Qualifizierung und Steigerung der Attraktivität des Uferwanderweges durch die Etablierung von Ausstellungsflächen im öffentlichen Raum sowie eine ergänzende gastronomische Einrichtung verbunden. Die Nachnutzung des in seiner baulichen Substanz gut erhaltenen Bauwerkes von 1989 wäre im Sinne der Nachhaltigkeit ebenfalls positiv zu betrachten.

 

Zu 2.

Die Erstellung einer Gesamtkonzeption für das Areal ist zwar denkbar, Voraussetzungen für vom bisherigen Planungsrecht abweichende Planungsinhalte liegen jedoch nicht vor.

 

Zu 3.

Die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes setzt in der Regel ein mit den Grundstückseigentümern abgestimmtes Vorgehen voraus. Grundsätzlich ist die Übernahmen von Planungskosten durch die Grundstückseigentümer möglich.

 

Zu 4.
Eine städtebauliche Entwicklung der Flächen nördlich der Straße Am Spreebord könnte unabhängig von einer Nutzung des Silos erfolgen.

 

Zu 5.

Die Bildgießerei nutzt seit 2009 das Silo, die Vertragsbedingungen können nur von den Vertragsparteien veröffentlicht werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 


 

 
 

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