Drucksache - 0691/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 19. September 2013 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, zu prüfen, wie die Verkehrssicherheit für die SchülerInnen der Birger-Forell-Grundschule verbessert werden kann, besonders auf der Hildegardstraße.
Der BVV ist bis zum 30.11.2013 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Die Hildegardstraße gilt als Teil einer Tempo-30-Zone auch als verkehrsberuhigt und wurde durch bauliche und farbliche Merkmale entsprechend gestaltet. Durch die Verschwenkung der Fahrbahn, die Anordnung der Parkplätze und die durch Lichtzeichenanlage geregelten Kreuzungen an Blissestraße und Bundesallee ist der Verkehrsfluss, auch innerhalb der Hildegardstraße, immer wieder durchbrochen. Es gibt keinen kontinuierlichen Verkehrsfluss und auch der Begriff des Durchgangsverkehrs trifft auf die Hildegardstraße eher nicht zu. In Höhe Weimarische Straße ist die Sichtbeziehung für Querende nicht nur durch die gerade verlaufende Fahrbahn optimal, auch wurde zusätzlich ein Haltverbot gegenüber der Einmündung Weimarische Straße belassen, so dass hier zusätzlich eine gute Sichtbeziehung besteht. Wie es auch an anderen Schulen und auch allgemein im Straßenverkehr zu beobachten ist, erfolgen die Querungen der Schülerinnen und Schüler vornehmlich dort, wo ihrer Einschätzung nach der kürzeste Weg zu Schule und Hort ist. Es wird weder auf Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwege zurückgegriffen noch auf Sichtfenster geachtet. Gleichzeitig werden Schulwege insbesondere im Nahbereich der Schule durch die mit Pkw dorthin gebrachten Schülerinnen und Schüler unnötig mit Verkehr belastet. Zusätzliche Maßnahmen sind aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht daher im Bereich der Hildegardstraße entbehrlich. Viel wichtiger erscheint eine qualifizierte Verkehrserziehung , die unter anderem vermitteln sollte, wo und wie man am sichersten eine Straße überquert.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Marc Schulte Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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