Drucksache - 0691/4  

 
 
Betreff: Verkehrssicherheit an der Birger-Forell-Grundschule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/CDU 
Verfasser:Dr.Vandrey/Kaas Elias/Klose 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.08.2013 
22. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr Beratung
12.09.2013 
27. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.09.2013 
23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
D-Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 19. September 2013 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, zu prüfen, wie die Verkehrssicherheit für die SchülerInnen der Birger-Forell-Grundschule verbessert werden kann, besonders auf der Hildegardstraße.

 

Der BVV ist bis zum 30.11.2013 zu  berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Die Hildegardstraße gilt als Teil einer Tempo-30-Zone auch als verkehrsberuhigt und wurde durch bauliche und farbliche Merkmale entsprechend gestaltet. Durch die Verschwenkung der Fahrbahn, die Anordnung der Parkplätze und die durch Lichtzeichenanlage geregelten Kreuzungen an Blissestraße und Bundesallee ist der Verkehrsfluss, auch innerhalb der Hildegardstraße, immer wieder durchbrochen. Es gibt keinen kontinuierlichen Verkehrsfluss und auch der Begriff des Durchgangsverkehrs trifft auf die Hildegardstraße eher nicht zu. In Höhe Weimarische Straße ist die Sichtbeziehung für Querende nicht nur durch die gerade verlaufende Fahrbahn optimal, auch wurde zusätzlich ein Haltverbot gegenüber der Einmündung Weimarische Straße belassen, so dass hier zusätzlich eine gute Sichtbeziehung besteht.

Wie es auch an anderen Schulen und auch allgemein im Straßenverkehr zu beobachten ist, erfolgen die Querungen der Schülerinnen und Schüler vornehmlich dort, wo ihrer Einschätzung nach der kürzeste Weg zu Schule und Hort ist. Es wird weder auf Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwege zurückgegriffen noch auf Sichtfenster geachtet. Gleichzeitig werden Schulwege insbesondere im Nahbereich der Schule durch die mit Pkw dorthin gebrachten Schülerinnen und Schüler unnötig mit Verkehr belastet. Zusätzliche Maßnahmen sind aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht daher im Bereich der Hildegardstraße entbehrlich. Viel wichtiger erscheint eine qualifizierte Verkehrserziehung , die unter anderem vermitteln sollte, wo und wie man am sichersten eine Straße überquert.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

Reinhard Naumann                                                                                                  Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadtrat


 

 
 

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