Drucksache - 0678/4  

 
 
Betreff: Willkommen im 20. Jahrhundert?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Al Abed/Tillinger 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.08.2013 
22. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
19.09.2013 
23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage
Große Anfrage-Beantwortung

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Welche vom Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf genutzten und/oder unterhaltenen Gebäude sind mit einer Gefahrenmeldeanlage auf aktuellem technischen Stand nach DIN VDE 0833 ausgestattet?
     
  2. Ist das jeweils vor Ort tätige Personal im Umgang mit der GMA unterwiesen und sind die jeweiligen Aufgaben schriftlich festgehalten?
     
  3. Wann ist damit zu rechnen, dass das Bezirksamt ein den aktuellen technischen und qualitativen Anforderungen entsprechendes IT-Sicherheitskonzept vorlegt und damit den seit 13 Jahren andauernden Verstoß gegen die Verwaltungsvorschriften des Landes beendet?
     
  4. In welchen Gebäuden des Bezirks sind welche Rechen- und Verteilerzentren mit Not-Aus-Schaltern ausgestattet und wann genau hat hierzu eine Abstimmung mit der Berliner Feuerwehr stattgefunden?
     
  5. Wie ist zu erklären, dass das Bezirksamt, obwohl bereits in 2006/2007 avisiert, auch Ende des Jahres 2012 noch keine Aktualisierung der GMA geplant und durchgeführt hatte und der Bezirk seit nunmehr 13 Jahren ohne ein IT-Sicherheitskonzept auskommen muss, dass den landesrechtlichen Verwaltungsvorschriften genügt?

 

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Gröhler:

 

Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, dann nehme ich vielleicht gleich mal die erste Bemerkung auf und beantworte die, es war keine formale Rüge durch den Rechnungshof, sondern der Rechnungshof hat die IT-Sicherheit, übrigens nicht nur in Charlottenburg-Wilmersdorf, sondern auch an anderen Stellen überprüft und wir befinden uns mit dem Rechnungshof in einem intensiven Austausch und teilen auch nicht alle Auffassungen des Rechnungshofs an der Stelle und werden übrigens dabei  von anderen Bezirksämter in der Einschätzung bzw. auch von der für IT sicherheitszuständigen Senatsverwaltung für Inneres unterstützt. Aber ich komme gerne im Einzelnen auf die Beantwortungen der Fragen.

 

Zu 1.

Da erlauben Sie erst einmal folgende Erläuterung: Bei Gefahrenmeldeanlagen unterscheidet man Anlagen, die Brandmeldungen abgeben, bei Einbruch, bei Überfall, Hausalarmanlagen sowie Sprachalarmierungsanlagen für Amok, d. h. es gibt nicht die Gefahrenmeldeanlage, sondern das ist der Oberbegriff für ganz unterschiedliche Dinge. Wir haben etwa im Bezirk 50 derartige Anlagen und diese Anlagen sind in unterschiedlichen Jahren installiert worden und sie sind immer, als sie installiert worden, errichtet worden, nach den gültigen Gesetzen, Normen und Richtlinien. Diese Richtlinien wie auch die DIN VDE 0833 unterliegen einer Veränderung. Ich kann Ihnen bestätigen, davon gehe ich jedenfalls aus, dass alle Anlagen, die installiert wurden, zu dem Zeitpunkt, als sie installiert wurden, der DIN VDE 0833 entsprachen. Sie haben heute Bestandsschutz. Ob sie der DIN VDE 0833 in der heutigen Fassung entsprechen würden, können wir nicht recherchieren. Den personellen Aufwand hätten wir nicht leisten können. Da bitte ich einfach auch um Nachsicht. Es würde allerdings auch keine wesentliche Beantwortung mit sich bringen, weil die Dinger Bestandsschutz haben. Und erst in dem Moment, wo wir sie verändern, müssen wir die heutige VDE-Richtlinie einhalten.

 

Die Aktualisierung von installierten Anlagen geschieht immer dann, wenn sie entweder nicht funktionsfähig sind oder wenn es zu einem Neu- oder Umbau oder einem Erweiterungsbau. Also, ich mach mal ein Beispiel: Als wir die Eissporthalle Glockenturmstr. 14 neu errichtet haben, haben wir selbstverständlich eine Brandmeldeanlage, eine Einbruch- und Überfallmeldeanlage mit Aufschaltung zur Feuerwehr und Polizei installiert. Damals auch, vor zwei Jahren, nach der damaligen VDE-Richtlinie. Also, insofern hoffe ich, dass ich Ihre erste Anfrage umfassend beantworten konnte.

 

Zu 2.

Das in Dienstgebäuden tätige Personal, z. B. Schulhausmeister oder Pförtner, ist mit dem Umgang mit den Meldeanlagen angewiesen worden. Zum Beispiel jetzt auch, als die Amok-Anlage in den Schulen installiert wurden bzw. wenn neues Personal kommt, dann gibt es auch immer eine neue Einweisung. Wie vom Rechnungshof gefordert, erfolgte z. Z. eine Aufgabenbeschreibung für die Pförtnerdienste. Diese ist noch in der Erarbeitung, aber trotzdem sind die Pförtner eingewiesen, wie sie umzugehen haben, wenn hier z. B. im Haus Feueralarm entsteht. Das, was der Rechnungshof kritisiert hat, war, ob es dafür eine entsprechende Aufgabenbeschreibung gibt. Also, er hat es sehr formal betrachtet. Ist ja vielleicht auch Aufgabe des Rechnungshofs, aber insofern besteht gar keine tatsächliche Lücke.

Im Fachbereich IT-Technik werden alle Beschäftigten, die im täglichen Umgang mit den verschiedenen Gefahrenmeldeanlagen im Rechenzentrum zu tun haben, regelmäßig in Dienstbesprechungen über den Umgang und die damit verbundenen Verhaltensweisen hingewiesen und die Unterweisungen werden im Rahmen des Arbeitsschutzes auch dokumentiert.

 

Zu 3.

Der Rechnungshofbericht vom 7. Mai 2013 stellt ja dar, dass es ein Informationssicherheitskonzept im Bezirksamt gibt. Also, insofern ist der Vorwurf, es gäbe keins, nicht korrekt. Dieses Konzept ist in der Version 1.0 im Jahre 2009 durch das damalige Bezirksamt beschlossen worden und bisher immer noch gültig. Richtig ist in der Tat, dass wir dieses Konzept überarbeiten müssen. Da sind wir z. Z. dran, das wird nicht durch die eigenen Mitarbeiter, sondern durch den IT-Sicherheitsbeauftragten, den wir uns extern eingekauft haben, bearbeitet und umfasst z. Z. 246 Seiten im Entwurf. Ich gehe davon aus, dass es noch in diesem Herbst dem Bezirksamt zur Verabschiedung vorgelegt werden kann.

 

Zu 4.

Das Rechenzentrum hier im Rathaus Otto-Suhr-Allee ist mit einem Not-Aus-Schalter ausgestattet. Die Verteilerzentren sind nicht mit Not-Aus-Schaltern ausgestattet. Zurzeit sind wir dabei, die Hauptverteilerzentrale in der Otto-Suhr-Allee zusätzlich mit einem Not-Aus-Schalter auszurüsten. Die Fertigstellung wird Ende des Jahres erfolgen und der Server-Raum im Dienstgebäude Fehrbelliner Platz verfügt, ebenso wie die Etagenverteiler in den Dienstgebäuden, nicht über einen Not-Aus-Schalter, in Anbetracht der Tatsache, dass wir das Haus bis Ende 2014 aufgeben und es danach komplett saniert werden wird, haben wir jetzt davon abgesehen, einen derartigen Not-Aus-Schalter für die letzten Monate noch zu installieren.

Ich gebe nur mal zu bedenken, wir hatte ja damals in der BVV, Sie können sich erinnern, diesen Stromausfall im Rathaus Fehrbelliner Platz und haben ja dann das ganze Haus nachgerüstet, mit einer entsprechenden Notbeleuchtung (146.000,-- Euro), mussten wir noch machen, aber ein Stück weit schade, wenn wir daran denken, dass wir es jetzt aufgeben.

 

Zu 5.

Ich hatte Ihnen bereits zu 3. dargelegt, dass es in der Version 1.0 ein Informationssicherheitskonzept gibt. Die bisher fehlende Aktualisierung in den vergangenen Haushaltsjahren war einfach damit begründet, dass Personal und Finanzmittel nicht im ausreichenden Maß zur Verfügung stehen und im Übrigen haben wir für 2014/15 das Problem, dass wir ja auch die IT-Ansätze runtergefahren haben. Aus diesem einen IT-Satz wird u. a. der IT-Sicherheitsbeauftragte extern finanziert. Wir werden gucken müssen, wie wir es dann im Rahmen der Haushaltswirtschaft ggf. wieder verstärken.

 

Noch ein Wort zur Frage, das hatte uns der Rechnungshof ja auch vorgeworfen, dass er Sicherheitsmängel festgestellt hatte im Zusammenhang mit baulichen Änderungen. Wir werden jetzt durch die baulichen Änderungen hier im Rathaus, wir merken ja selbst, wir verstärken ja sehr intensiv die IT-Technik, weil es ja gar nicht gelingen würde, alle Computer aus dem Fehrbelliner Platz herüberzubringen und anzuschließen. Dann hätten wir ein Blackout im Haus. Insofern verstärken wir z. Z. die IT-Anlagen und in diesem Zusammenhang werden auch die entsprechenden baulichen Nachrüstungen vorgenommen.

 

Sie haben ja vielleicht schon an der einen oder anderen Stelle gesehen, dass wir trockene Steigeleitungen zusätzlich gelegt haben und andere Brandschutzvorkehrungen, die sich aus einem Brandschutzgutachten, was wir in Auftrag gegeben haben, ergeben. Und in diesem Zusammenhang wird dann mit der Fertigstellung wird das Brandschutzgutachten Ende 2014 komplett vorliegen und auf dieser Grundlage wird das Haus dann auch noch weiter hier nachgerüstet werden. Wir werden dafür auch Gelder in Anspruch nehmen, die wir von der Senatsfinanzverwaltung zur Herstellung des Umzuges als Kreditierung erhalten haben, weil diese zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen sind, wenn sich in Zukunft hier mehr Leute hier im Haus mehr aufhalten, zwingend erforderlich.

Ich gehe davon aus, dass diese Mittel dann dementsprechend an der Stelle tatsächlich auch zur Verfügung stehen, aber wir haben ja die Zusage des Staatssekretärs, insofern müsste es in 2014 machbar sein. Vielen Dank.

 


 

 
 

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