Drucksache - 0002/4
Die BVV beschließt:
Es wird ein Ältestenrat mit 11 Mitgliedern gebildet, der sich wie folgt zusammensetzt:
4 Mitglieder der CDU-Fraktion 3 Mitglieder der SPD-Fraktion 3 Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 1 Mitglied der Fraktion der Piratenpartei
Mitglieder sind in jedem Fall die Vorsteherin/der Vorsteher sowie die/der stellvertretende Vorsteherin/Vorsteher (§ 14 Abs. 1 Satz 1 GO-BVV). Ihre Mitgliedschaft wird auf das Vorschlagsrecht der Fraktion angerechnet.
Die fraktionslosen Mitglieder der BVV können je Partei ein Mitglied mit Gastrecht benennen.
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