Drucksache - 2151/3  

 
 
Betreff: Die Baulichkeiten der ehemaligen Radaranlage auf dem Teufelsberg unter Denkmalschutz stellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne 
Verfasser:Wuttig/Dr.Zöbl/Dr.Timper/Ludwig 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
25.08.2011 
54. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
14.12.2011 
2. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Stadtplanung Beratung
21.09.2011 
63. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.02.2012 
5. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 16. Februar 2012 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich für die Unterschutzstellung der Baulichkeiten der ehemaligen Radaranlage auf dem Teufelsberg einzusetzen. Zudem wird das Bezirksamt gebeten, an geeigneter Stelle eine Informationstafel anzubringen, die die historische Bedeutung des Areals erläutert (von der "Wehrtechnischen Fakultät" bis zur Radarstation).

 

Der BVV ist bis zum 29.02.2012 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Nach über zwei Jahren seit Beschlussfassung und intensiver Diskussionen sowie diversen Veranstaltungen und Präsentationen zu Nutzungsideen und Zukunftsaussichten für den Teufelsberg fand am 18. März 2014 die nunmehr vierte Sitzung des Runden Tisches Teufelsberg statt. Am Runden Tisch nahmen Vertreterinnen und Vertreter der BVV, des Bezirksamtes, von Senatsdienststellen, der Eigentümer und der unterschiedlichsten Interessengruppen teil. Auch das Landesdenkmalamt war vertreten.

Auf der Sitzung des Runden Tisches am 18. März 2014 wurde deutlich, dass für eine Veränderung der planungsrechtlichen Einordnung des Teufelsberges als Waldgebiet keine politische Mehrheit vorhanden ist und damit die von den Eigentümern gewüschte kommerzielle Nutzung des Standortes planungsrechtlich ausgeschlossen ist. Diese Aussage entspricht der Linie des Bezirkes, der den bislang entwickelten Nutzungsmodellen mit Hotel-, Gaststätten und Veranstaltungsbetrieben stets kritisch gegenüber stand.

Die Zukunft der baulichen Anlagen und der Informationstafel ist damit weiterhin offen. Es herrscht die Meinung vor, den Teufelsberg als Relikt, nunmehr schon eher als Fossil des Kalten Krieges und Teil der deutsch-deutschen Geschichte auch den kommenden Generationen zur Erinnerung und Mahnung zu erhalten. Dies entspricht auch der Haltung der Senatskanzlei, die mit Schreiben vom 28. August 2013 dazu ausführt: "Gleichzeitig können wir aber nicht bestreiten, dass auch das Land Berlin ein Interesse daran hat, den Teufelsberg als einen bedeutungsvollen Ort der Berliner Geschichte in bestehende Gedenkkonzepte wie etwa die Berliner Geschichtsmeile erfolgreich einzugliedern." Um dieses Vorhaben realisieren zu können, muss nunmehr eine Konzeptentwicklung erfolgen. Vorstellbar wäre beispielsweise, dass das Land Berlin das Gelände erwerben und entsprechend der Zielvorstellung entwickeln könnte, insbesondere um eine Nutzung von Fördermitteln des Landes und des Bundes zu ermöglichen. Über die weiteren Schritte wird das Bezirksamt unaufgefordert im zuständigen Ausschuss informieren.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann                                                                      Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat


 

 
 

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