Drucksache - 2146/3  

 
 
Betreff: Verfall der Holtzendorff-Garage
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Neuhoff 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
25.08.2011 
54. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage
Schriftliche Beantwortung

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1.      Ist dem Bezirksamt bekannt, dass das durch den bekannten Architekten Walter Krüger errichtete Baudenkmal "Holtzendorff-Garage" in Charlottenburg-Wilmersdorf, Heilbronner Straße 12-13 / Holtzendorffstraße immer mehr dem Verfall preisgegeben ist?
 

2.      Welche Handlungsmöglichkeiten (Auflagen) stehen dem Bezirksamt gegen dem/der Eigentümer-/in zur Verfügung, um der dortigen Baulichkeit dem weiteren Verfall Einhalt zu gebieten?
 

3.      Welche Erkenntnisse besitzt das Bezirksamt über die Absichten des/der Eigentümers/in des Grundstücks hinsichtlich der zukünftigen Verwertung des Grundstücks, insbesondere nachdem keine Vermietung der dort befindlichen Garagen mehr stattfindet?
 

4.      Ist dem Bezirksamt bekannt, ob es (Kauf)Interessenten für das Baudenkmal gibt, welche bereit sind, den ursprünglichen Zustand unter Berücksichtigung denkmalschutzrechtlicher Belange wieder herzustellen?
 

5.      Welche Bedeutung räumt das Bezirksamt dem Baudenkmal "Holtzendorff-Garage" sowohl für das Land Berlin, den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf als auch dem unmittelbaren Standort ein?

 

 

Die o.g. Große Anfrage beantwortet das Bezirksamt schriftlich wie folgt:

 

Zu 1. - 5.:

 

Die Eintragung der Holtzendorff-Garage in die Denkmalliste erfolgte auf Initiative des Bezirksamtes mit Unterstützung des bezirklichen Denkmalbeirats, nachdem das zuständige Landesdenkmalamt in dieser Angelegenheit sehr lange sehr zögerlich war. Aufgrund der erheblichen Ausnutzungsreserven des Grundstückes war und ist unstrittig, dass ein Teilerhalt der Bestandsgebäude mit einer Neubebauung zu verbinden ist. Einem Bauantrag, der den fachlichen Ansprüchen genügte, wurde planungs- und denkmalrechtlich zugestimmt. Eine Genehmigung konnte jedoch nicht erteilt werden, da sich die Deutsche Bahn AG (als Nachbarin) gegen das Vorhaben wandte. Einem geänderten Entwurf wurde im Juli 2011 zugestimmt. Nach Eingang der letzten ausstehenden Stellungnahme wird die Baugenehmigung erteilt. Das Bezirksamt geht davon aus, dass nach Erteilung der Genehmigung die Instandsetzung der zu erhaltenden Gebäude und die Neubebauung in Angriff genommen werden. Die Neubebauung des Grundstückes unter Beachtung der denkmalrechtlichen Erfordernisse stellt aus Sicht des Bezirksamtes eine städtebauliche Aufwertung des Quartiers dar und erhöht das Angebot an Wohnraum in marktgängiger Lage.

 

 

Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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