Drucksache - 2144/3  

 
 
Betreff: Mündliche Anfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete 
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfragenMündliche Anfragen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
25.08.2011 
54. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin erledigt   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Mündliche Anfragen

1

1. Mündliche Anfrage              Fabian Schmitz-Grethlein

              SPD-Fraktion

              Einstellung des B-Plan-Verfahrens zur Gerhart-

              Hauptmann-Anlage

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Welche Konsequenzen ergeben sich aus der voreilig und in ungewöhnlicher Weise in der Sommerpause unter Missachtung der BVV durch das Bezirksamt beschlossenen Einstellung des Bebauungsplanverfahrens zur Gerhart-Hauptmann-Anlage, insbesondere im Hinblick auf
    a.die bestehenden städtebaulichen Verträge
    b.bereits erteilte Genehmigungen und
    c.den erfolgten Grundstückstausch;
ist insbesondere mit Schadenersatzforderungen des Investors zu rechnen?
 

2.      Wieso hat das Bezirksamt trotz des entgegenstehenden Votums des Stadtplanungsausschusses (vgl. Protokoll der 57. Sitzung) nicht der BVV die Einstellung des Verfahrens vorgeschlagen, sondern diese selbst vorgenommen?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Gröhler.

 

2. Mündliche Anfrage              Anita Gnielinski

              CDU-Fraktion

              Aktivitäten des Kulturvereins Arkadaslar

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Ist dem Bezirksamt der Arkadaslar Kulturverein e.V. in der Charlottenburger Nehringstraße bekannt und welche Informationen hat das Bezirksamt über den Verein, der im Rahmen von Ermittlungen zu Kokaingeschäften in der Presse genannt wurde?

 

2.      Erhält der Verein eine finanzielle Förderung aus Mitteln des Bezirkes Charlottenburg-Wilmersdorf oder aus Mitteln des Landes Berlin, falls ja, seit wann und in welcher Höhe?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau Bezirksbürgermeisterin Thiemen.

 

3. Mündliche Anfrage               Sibylle Centgraf

              Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

              Ballymore und versprochene Investitionen für das

              Kurfürstendamm-Karrée

             

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Wann ist unabhängig vom Wahltermin überhaupt noch damit zu rechnen, dass es zur Planreife des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, also zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrags auf der Grundlage des Entwurfs von Chipperfield, für den Umbau des Kurfürstendamm-Karrées kommt und welche Hinderungsgründe gab es bisher für den Vertragsabschluss?

 

2.      Was gedenkt der Bezirk zur wirtschaftlichen und baulichen Sicherung von Theater und Komödie am Kurfürstendamm zu tun, wenn es nicht zu der vom Senat und vom Bezirk gewünschten Investition kommt?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Gröhler.

 

4. Mündliche Anfrage              Johannes Heyne

              FDP-Fraktion

              Autozündeleien in Charlottenburg-Wilmersdorf

              gehen weiter

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Wie bewertet das Bezirksamt die Tatsache, dass in Charlottenburg-Wilmersdorf zum wiederholten Mal Autos angezündet wurden?

 

a)      In welcher Weise ist das Ordnungsamt in die Sicherstellung der öffentlichen Ordnung in Abstimmung mit der Polizei des Landes Berlin, insbesondere nach 22Uhr, involviert?

 

b)     Wie bewertet das Bezirksamt die Absage des Polizeipräsidenten von Berlin an den Bundesinnenminister, die Polizeikräfte des Landes Berlin durch uniformierte Kräfte der Bundespolizei temporär zu unterstützen, um der Brandserie her zu werden?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.

 

 

5. Mündliche Anfrage              Fabian Schmitz-Grethlein

              SPD-Fraktion

              Baumaßnahmen im nördlichen Teil des

              Lietzenseeparks

  

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Welche Kosten entstehen dem Bezirk

a)      durch die denkmalgerechte Sanierung der Wege um die Schillerwiese

b)     durch den Rückbau und die anschließende Instandsetzung der Flächen, die bisher durch das Grünflächenamt genutzt wurden?
 

2.      Aus welchen Haushaltstiteln werden diese getragen und wäre eine anderweitige Verwendung dieser Mittel im Bereich der Abteilung Bau möglich gewesen?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Gröhler.

 

6. Mündliche Anfrage              Stefan Häntsch

              CDU-Fraktion

              Stellplatzvernichtung am Olivaer Platz

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Trifft es zu, dass in der Ausschreibung für den Wettbewerb Olivaer Platz als primäre Aufgabe die Gestaltung eines Platzes ohne Stellplätze vorgesehen ist und lediglich als Variante ein Entwurf mit 60 Stellplätzen gefordert wird?

 

2.      Was war die Veranlassung dafür, dass die von der BVV beschlossene Priorität, (60 Plätze als Entwurf, Variante ohne) umgekehrt worden ist?

 

Sehr geehrte Frau Dr. Suhr,

 

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

1.        Trifft es zu, dass in der Ausschreibung für den Wettbewerb Olivaer Platz als primäre Aufgabe die Gestaltung eines Platzes ohne Stellplätze vorgesehen ist und lediglich als Variante ein Entwurf mit 60 Stellplätzen gefordert wird?

 

Nein, im Text der Auslobung steht unter dem Punkt 3.5 Alternative mit „Parkplatz“ die eindeutige Aussage „Hauptvariante und die Alternative sind gleichwertig“.

 

 

2.        Was war die Veranlassung dafür, dass die von der BVV beschlossene Priorität, (60 Stellplätze als Entwurf, Variante ohne) umgekehrt worden ist?

 

Von der BVV ist am 19. Mai 2011 eine Gleichwertigkeit der Varianten beschlossen worden. Somit entfällt eine weitere Beantwortung der Frage.

 

Marc Schulte

Bezirksstadtrat

 

 

7. Mündliche Anfrage              René Wendt

              Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

              Familienhilfeplanung ohne praktische Relevanz - Wie

              setzt das Jugendamt die Qualitätsstandards um?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Treffen die Darstellungen im Tagesspiegelartikel vom 20.08.2011 zu, dass bei der Gewährung von Familienhilfe vom Jugendamt die Vorgaben zur Hilfeplanung (Einbeziehung der Eltern, zeitliche Begrenzung der Hilfen, Überprüfung, Qualitätsstandards) nicht eingehalten werden?
 

a)      Wie stellt das Jugendamt sicher, dass die Qualitätsstandards zur Familienhilfe eingehalten werden, wie viele Fälle der Nichtbeachtung der Standards hat das Jugendamt in den letzten zwei Jahren festgestellt und wie wurde darauf reagiert?
 

b)     Welche Maßnahmen ergreift das Jugendamt, um ein mögliches finanzielles Interesse freier Träger an einer lang andauernden Hilfemaßnahme zu begrenzen, um eine zügige Erreichung der Planziele sicherzustellen und welche Anforderungen werden an die Dokumentation und Evaluation der Hilfen gestellt?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.)  

Einleitend ist festzustellen, dass der genannte Tagesspiegel-Artikel objektiv bestehende Probleme zum Teil zutreffend beschreibt. Zugleich enthält er subjektive Befindlichkeiten der Journalistin in einem ungewöhnlichen Ausmaß, die für die gebotene sachliche Auseinandersetzung nicht hilfreich sind.

 

Es ist ein generelles Problem – nicht allein im Land Berlin -, dass die eigentlich präventive sozialpädagogische Arbeit mit Familien, die diese in die Lage versetzt, ohne Hilfe aus dem klassischen Leistungskatalog auszukommen, nur unzureichend ausgestattet ist. Hierauf haben die Jugendstadträt/innen der Bezirke Senat und Abgeordnetenhaus wiederholt mit Nachdruck hingewiesen. Dies ist wiederholt auch im Jugendhilfeausschuss (JHA) erörtert worden.

 

Gerade Charlottenburg-Wilmersdorf – vertreten durch die Jugendamtsdirektorin auf fachlicher Ebene als auch durch mich auf politischer Ebene – hat sich seit über einem Jahrzehnt gegen die zunehmende Auslagerung sogenannter operativer Aufgaben aus dem RSD gewandt. Anders als in anderen Bezirken ist zum Beispiel bis heute der Pflegekinderdienst ein von den Pflegefamilien hoch geschätzter Bestandteil des Jugendamtes.

Der mit Recht fachlich kritisierten zunehmenden Schieflage betr. Auslagerung von ursprünglichen Kernaufgaben des Jugendamtes gilt es strukturell – insbesondere auch im Bereich der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) - entgegen zu wirken. Zielsetzung muss es sein, die Mitarbeiter/innen des Regionalen Sozialpädagogischen Dienstes (RSD) wieder stärker in die Lage zu versetzen, selbst den Einzelfall betreffend steuernd arbeiten zu können. Ferner ist es insbesondere Charlottenburg-Wilmersdorf mit seinem wegweisenden BVV-Beschluss gewesen, der frühzeitig auf die dringend notwendige Sicherung der personellen Ressourcen im Bereich Sozialarbeiter/innen für ganz Berlin hingewiesen hat (vgl Drs.-Nr. .............). Die Erfüllung dieser Aufgabe, in allen Bezirken für eine ausreichende RSD-Stellenausstattung Sorge zu tragen, besteht unverändert fort, um sozialpädagogische Beratung, Clearing und Diagnostik als wesentliche kommunale Steuerungsaufgabe kompetent durchführen zu können.

 

Es ist bedauerlich, dass sich für diese sehr wesentlichen Aspekte der Gesamtthematik und nachweislichen Fakten, die Tagesspiegel-Journalistin leider nicht interessiert hat.

 

Zu 1a)

Das Instrument zur Steuerung der Hilfen zur Erziehung (HzE) und zu deren Qualitätssicherung ist in erster Linie das Hilfeplanverfahren, welches Vorraussetzung  für die Installierung und Bewilligung einer Hilfe ist. Der Hilfeplan ist die Grundlage für die Entscheidung, Bewilligung und Durchführung einer Leistung.

 

Selbstverständlich wird der Hilfeplan in einem oder auch mehreren Gesprächen mit der Familie bzw. mit dem mit der Hilfe beauftragten Träger erarbeitet. Hier werden die Richtungs- und Handlungsziele entwickelt, die nach gegebener Zeit - in der Regel nach einem halben Jahr, bei besonderen Fällen auch nach kürzeren Fristen -überprüft werden.

 

Ziel dieses Aushandlungsprozesses im sogenannten sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis ist das einvernehmliche Ergebnis zwischen Familie, Träger und Jugendamt. Die Partizipation aller Beteiligten und die Transparenz des Prozesses für alle Beteiligten ist Voraussetzung für den Erfolg der Maßnahme.

 

Im größeren Teil der Fälle ist dieses Ziel mit der entsprechenden sozialpädagogischen Kompetenz auch erreichbar. Trotzdem gibt es nicht selten aufgrund der häufig sehr komplexen Problematik in einer Familie verschiedene Sichtweisen auf den einzelnen Fall. So kann auch die Sicht des Trägers von der Sicht des Jugendamtes abweichen. Hier bedarf es eines intensiven fachlichen Austausches zwischen den Beteiligten. In Einzelfällen (ca. 2-3 im Jahr) erfolgt eine vorzeitige Beendigung, Nichtverlängerung oder bei Fortsetzungsbedarf auch ein Trägerwechsel. Letztlich entscheidet der/die Fall führende Mitarbeiter/in des Jugendamtes über die Ausgestaltung der Hilfe, insbesondere den zeitlichen Umfang der Hilfe und das Hilfeende.

Zu 1b)

Natürlich gibt es regelmäßige Treffen mit den Trägern, die hauptsächlich mit dem Jugendamt kooperierenden. Das sind zum Glück nicht alle 785 in Berlin – sondern ca. 20 hier ansässige Träger, bei denen sich über die wichtigen Fragen zum HzE-Komplex ausgetauscht wird.

 

Charlottenburg-Wilmersdorf steuert seine HzE-Ausgaben seit Jahren kostenbewusst. Im Rahmen einer vom Jugendamt 2010 durchgeführten Tiefenprüfung wurde festgestellt, dass die Kosten der Familienhilfen im Vergleich über dem Median liegen. Daraufhin wurde auf Einladung der Jugendamtsdirektorin in einer gemeinsamen Sitzung mit den mit dem Bezirk kooperierenden Freien Trägern die Situation erörtert. Im Ergebnis wurde festgehalten, dass die Fallkontingente für die einzelnen Hilfen verstärkt einer Prüfung und ggf. Reduzierung unterzogen werden. Weiterhin finden auf der Ebene der fünf Regionen regelmäßige Qualitätsdialoge mit den dort hauptsächlich kooperierenden Trägern statt, in denen

·         die inhaltliche Qualität,

·         die Pünktlichkeit der Berichterstattung,

·         die Durchführung von Supervision,

·         im Laufe der Arbeit auftretende Konflikte,

·         ggf. die Arbeitsweise einzelner Helfer/innen und

·         grundsätzliche Standards

besprochen werden. Das Thema der zeitgerechten Beendigung der Hilfen ist regelmäßig auf der Tagesordnung.

 

Zur Dokumentation sind die Träger verpflichtet. Sie ist anlassbezogen auch überprüfbar; dies geschieht und wird dann auch gemeinsam erörtert.

 

Naumann

Bezirksstadtrat

 

 

8. Mündliche Anfrage              Anne Hansen

              SPD-Fraktion

              Baubeginn Bauhaus Halensee

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Für wann ist der Baubeginn für das Bauhaus Halensee geplant?
 

2.      Wie ist der aktuelle Sachstand zum geplanten Bauhaus-Bauvorhaben?

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

das Bezirksamt beantwortet die o.g. Mündliche Anfrage schriftlich wie folgt:

 

zu 1.

 

Ein möglicher Baubeginn ist zeitlich davon abhängig, wann es zu einer Baugenehmigung auf Grundlage des sich noch im Verfahren befindlichen Bebauungsplanverfahrens 4-27 kommt. Gemäß § 33 (1) BauGB kann ein Vorhaben auch vor Festsetzung des Bebauungsplans für zulässig erklärt werden; Voraussetzung hierfür ist jedoch die Durchführung der Beteilung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB, die noch aussteht.


zu 2.

 

Nach erfolgter Auswertung der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB und erforderlich gewordener Änderungen des Planentwurfes, wird z.Zt. die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB vorbereitet. Der diesbezügliche Beschluss des Bezirksamtes ist am 06. September 2011erfolgt. Unter Berücksichtigung entsprechender Veröffentlichungsfristen ist eine Auslegung der Planunterlagen im Laufe des Monats Oktober geplant.

 

Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksstadtrat

 

 

9. Mündliche Anfrage              Klaus-Günter Wolny

              CDU-Fraktion

              Glascontaineraufstellung/Schnittverletzungen

              vorbeugen

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Warum wird das zusätzliche Aufstellen von Glascontainern auf öffentlichen Gehwegen gestattet, wenn bereits auf allen Anliegergrundstücken solche Behälter vorhanden sind?

 

2.      Durch welche Maßnahmen trägt das Bezirksamt wegen der Glassplitter um diese Behälter Sorge, um Fußgänger und Tiere vor Schnittunfällen auf öffentlichen Gehwegen in diesem Bereich zu schützen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

1.               Warum wird das zusätzliche Aufstellen von Glascontainern auf öffentlichen Gehwegen gestattet, wenn bereits auf allen Anliegergrundstücken solche Behälter vorhanden sind?

 

Aufgrund der Vereinbarung des Landes Berlin zum Dualen System sind die Bezirke verpflichtet, den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit zu bieten, den Verpackungsabfall, dazu gehört auch Altglas, getrennt vom Hausmüll zu entsorgen.

 

Darüber hinaus sind nach § 11 BerlStrG Sondernutzungserlaubnisse in der Regel grundsätzlich zu erteilten, wenn nicht überwiegende öffentliche Interessen der Sonderregelung entgegenstehen oder ihnen durch Nebenbestimmungen entsprochen werden kann.

 

Im Zuge der Einführung des Dualen Systems nach der Verpackungsverordnung Anfang der 90`er-Jahre wurde zunächst der Öffentliche Raum für alle von der Verpackungsverordnung erfassten Wertstofffraktionen (Papier, Leichtverpackungen, Glas) zum Aufbau einer Sammlungsinfrastruktur im Sinne des „Bringsystems“ (Bürger bringen Wertstoffe zum Container) genutzt. Später konnten mit der Etablierung des „Berliner Modells“ als haushaltsnaher Erfassung (Aufstellung der jeweiligen Sammelbehälter in den Höfen bzw. auf Anliegergrundstücken als „Holsystem“) die Container für die Fraktionen Papier und Leichtverpackung abgezogen werden. Im Gegenzug sollte das Angebot an Glas auf öffentlichen Standorten ausgebaut werden. Offensichtlich gibt es auch jetzt weiterhin einen Bedarf dafür, um Lücken zu füllen, wo das Berliner Modell nicht verwirklicht werden konnte (z. B. aus Platzmangel). Die Altglascontainer im öffentlichen Raum werden rege genutzt; nicht auf allen Grundstücken stehen Glascontainer.

 

2.               Durch welche Maßnahmen trägt das Bezirksamt wegen der Glassplitter um diese Behälter Sorge, um Fußgänger und Tiere vor Schnittunfällen auf öffentlichen Gehwegen in diesem Bereich zu schützen?

 

Die den Glasrecyclingunternehmen vom Ordnungsamt erteilten Ausnahmegenehmigungen zum Aufstellen von Altglassammelcontainern auf öffentlichen Gehwegen und Plätzen sind u. a. mit fol­genden Auflagen versehen, wodurch dem vermehrten Auftreten von Scherben im Umfeld der Alt­glassammelcontainer entgegengewirkt werden soll:

 

·         Die Container sind so rechtzeitig und häufig zu leeren, dass eine Überfüllung ausgeschlos­sen bleibt.

·         Die Standflächen sind im Umkreis von 10m ständig sauber zu halten.

·         Der Erlaubnisnehmer ist verpflichtet, Verunreinigungen, die durch den bestimmungsgemä­ßen und üblichen Gebrauch der Glascontainer verursacht werden, unverzüglich, spätes­tens jedoch beim nächsten Leerungstermin zu beseitigen.

·         Zu diesen durch den Erlaubnisnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen gehören soge­nannte Streuverluste (Scherben, Flaschenverschlüsse, usw.), liegen gelassene Transport­verpackungen (Pappkartons, Plastiktüten usw.) und versehentlich mitgebrachtes und liegen gelassenes Altpapier. Diese gelten auch dann durch den Standort verursacht, wenn sie in einem räumlichen Zusammenhang von nicht mehr als dem o. g. Umkreis von 10m um den Standort vorgefunden werden.              
Dies gilt auch dann, wenn der Zurechnungszusammenhang nicht nachweisbar ist.

 

·         Sollten außerhalb der turnusmäßigen Leerungsintervalle Verunreinigungen festgestellt wer­den, sind diese umgehend zu beseitigen, wenn sie erheblich sind oder von ihnen eine un­mittelbare Gefährdung ausgeht.

·         Es ist darauf zu achten, dass die Behälter nicht in der Umgebung von Kinderspielplätzen auf­gestellt werden.

 

Sofern entsprechende Beschwerden eingehen oder aber entsprechende Feststellungen im Rah­men der Bestreifung durch den Außendienst des Ordnungsamtes getroffen werden, werden die Unternehmen zur Abhilfe aufgefordert. In den letzten Jahren sind jedoch bezüglich der Verunreini­gung mit Glasscherben im Umfeld der Glassammelcontainer keine Hinweise in der Zentralen An­lauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamtes eingegangen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

M. Schmiedhofer

 

 

10. Mündliche Anfrage               René Wendt

              Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

              Wartezeitmanagement in den Bürgerämtern - wer am

              lautesten schreit, kommt als nächster dran?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Sind dem Bezirksamt Fälle bekannt, in denen einzelne Kunden/-innen der Bürgerämter vor Aufruf ihrer Wartenummer bearbeitet wurden, weil sie hartnäckig außergewöhnliche Umstände geltend machten (bspw. Einladung zur Hochzeitsfeier, Geburtstag usw.)?
 

a)      Wie sollen sich die Mitarbeiter/-innen in derartigen Situationen verhalten, welche Dienstanweisungen gibt es hierzu und welche Weiterbildungen bietet das Bezirksamt an, damit die Mitarbeiter/-innen derartige kritische Situationen sachgerecht bewältigen können?
 

b)     Ist eine ausschließliche bevorzugte Bearbeitung von wartenden Kunden/-innen, die schwanger sind, ein Baby bei sich haben oder besonders schwer erkrankt sind, sichergestellt, falls ja, wodurch?

 

Das Bezirksamt beantwortet die o.g. Mündliche Anfrage schriftlich wie folgt:

 

Zu 1.

Dem Bezirksamt sind keine Einzelfälle bekannt, in denen einzelne Kunden/-innen vor dem regulären Aufruf ihrer Wartemarken bedient wurden, weil sie sich hartnäckig beschwerten. Eine derartige Praxis wäre auch nicht vertretbar.

 

Lediglich in einem Falle wurde vor etlichen Wochen eine Ausnahme gemacht, weil es sich um einen Inhaftierten im gelockerten Vollzug handelte, der zur Erledigung des Amtsbesuches Freigang hatte, aber bis 15 Uhr sich in der Anstalt zurückmelden musste, was bei Fortsetzung des Wartens nicht mehr zu schaffen gewesen wäre.

 

Zu 1a.

Die Mitarbeiter/innen haben grundsätzlich Anweisung außergewöhnliche Entscheidungs-vorfälle immer an die Vorgesetzten weiterzugeben, was für die geschilderte Fallkonstellation auch gelten würde. Die Entscheidung trifft dann der/die Vorgesetzte und bearbeitet im Regelfall das Anliegen auch selbst weiter. Insofern sind hierfür auch keine besonderen Fortbildungen erforderlich; im Übrigen haben die Mitarbeiter/-innen am Bürgeramtsempfang  ja leider auch ausreichend Übung und Erfahrung aus der Praxis mit derlei Situationen, in denen Kunden mit allen möglichen Geschichten versuchen, Wartezeit zu umgehen oder zu verkürzen.

 

Zu 1b.

Hochschwangere Frauen und einzelne Elternteile mit Säuglingen werden bevorzugt bedient, ebenso wie nach Möglichkeit auch Schwerbehinderte. Bevorzugte Bedienung bedeutet jedoch nicht Sofortbedienung wie bei einem gebuchten Termin, sondern dass von einer deutlich geringeren als der normalerweise zu erwartenden Wartezeit ausgegangen werden kann. Für jene zu privilegierenden Personengruppe werden am Empfang gesonderte Wartenummern ausgegeben.

 

Krüger

Bezirksstadtrat

 

 

11. Mündliche Anfrage              Evelyn Andres

              SPD-Fraktion

              Spielplatz Bleibtreustraße

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Warum wurde der Spielplatz in der Bleibtreustraße inzwischen komplett geschlossen?

 

2.      Sind weitere Spielplätze in den letzten Monaten geschlossen oder zum Teil geschlossen worden und wenn ja, welche?

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

das Bezirksamt beantwortet die o.g. Mündliche Anfrage wie folgt:

 

3.      Warum wurde der Spielplatz in der Bleibtreustraße inzwischen komplett geschlossen?

 

Aus Verkehrssicherungsgründen war zunächst lediglich eine Teilabsperrung notwendig. Die dort vorhandene Spielkombination aus Holz ist ca. 13 Jahre alt und weist so starke Holzfäule auf, dass eine weiteres Bespielen nicht mehr gefahrlos möglich ist/war. Am Anfang war zunächst nur das Gerät mit Bauzäunen abgesperrt um den Kindern noch ein Spielen im Sand zu ermöglichen. Da sich diese jedoch unter dem Zaun „durchgegraben“ haben und die Zäune drohten, auf die spielenden Kinder zu fallen, wurde der Spielplatz (der nur aus der Sandfläche und dem defekten Holzkombination besteh) in Gänze gesperrt, so dass ein Bespielen derzeitig nicht möglich ist. Der „Hauptnutzer“, eine anliegende Kita, ist darüber unterrichtet worden, und es wurde ein Hinweisschild angebracht.

 

4.      Sind weitere Spielplätze in den letzten Monaten geschlossen oder zum Teil geschlossen worden und wenn ja, welche?

 

Im Bezirk wurden keine Spielplätze geschlossen, lediglich vorübergehend gesperrt. Aus Gründen der Verkehrssicherung mussten jedoch Rückbauten – wie auf dem Spielplatz Reichsstraße – erfolgen. Ein Ersatz kann, wie der BVV bekannt ist, aus dem Grünflächenetat (derzeit) nicht erfolgen. Der aufgrund von Baumarbeiten gesperrte Spielplatz Königin-Elisabeth-Straße /Soorstraße steht inzwischen wieder zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Klaus-Dieter Gröhler

 

 

 

12. Mündliche Anfrage              Klaus-Günter Wolny

              CDU-Fraktion

              Instandsetzung Fernsprechzelle             

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Wie reagiert das Bezirksamt, wenn bei der Begehung der Hauptverkehrsstraßen eine mutwillige Zerstörung einer öffentlichen Fernsprechzelle festgestellt wird?

 

2.      Was hat das Bezirksamt inzwischen veranlasst, um die Instandsetzung der öffentlichen Telefonzelle vor dem Grundstück Spandauer Damm 148, bezüglich der eingeschlagenen Glasscheiben, zu erreichen?

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

das Bezirksamt beantwortet die o.g. Mündliche Anfrage schriftlich wie folgt:

 

1.      Wie reagiert das Bezirksamt, wenn bei der Begehung der Hauptverkehrsstraßen eine mutwillige Zerstörung einer öffentlichen Fernsprechzelle festgestellt wird?

 

Grundsätzlich haben die Sondernutzer öffentlichen Straßenlandes die Verpflichtung, ihre Anlagen selbst auf Schäden zu überprüfen. Sollten aber bei Begehungen des Fachbereiches Tiefbau Schäden festgestellt werden, erfolgt seitens des Fachbereiches eine Meldung an den zuständigen Sondernutzer.

 

2.      Was hat das Bezirksamt inzwischen veranlasst, um die Instandsetzung der öffentlichen Telefonzelle vor dem Grundstück Spandauer Damm 148, bezüglich der eingeschlagenen Glasscheiben, zu erreichen?

 

Die in Rede stehende Beschädigung wurde beim letzten Regelbelauf am 11.08.2011 nicht festgestellt. Aufgrund der Anfrage stellte sich bei einer erneuten Ortsbesichtigung heraus, dass die unteren Scheiben zwar zerstört waren, allerdings keine Scherben auf dem Gehweg gefunden wurden. Die Telekom AG als Sondernutzer wurde mittels einer Meldung in Kenntnis gesetzt und um Beseitigung der Schäden gebeten.

 

Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksstadtrat

 

 

13. Mündliche Anfrage              Ralph Schöne

              CDU-Fraktion

              Hilfe zur Erziehung - für freie Träger!?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Wie bewertet das Bezirksamt die Hilfen zur Erziehung nach Anspruch der Berliner Rahmenverträge für Leistungen der Jugendhilfe, Bewilligungspraxis, Dokumentation, Analyse und Dauer im Hinblick auf die Wirksamkeit und den zielgenauen sparsamen Mitteleinsatz?
 

2.      Welche Anstrengungen unternimmt das Jugendamt, die Hilfen stärker selber wieder zu steuern und möglicherweise falsche Leistungsanreize bei Familien und Hilfeanbietern zu minimieren?

 

 

Sehr geehrte Frau Dr. Suhr,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Anfrage schriftlich wie folgt:

 

Zu 1.:

Nach einer erheblichen Absenkung zwischen 2002 und 2006 ist die Zahl der Hilfen zur Erziehung (HzE) seit 2007 wieder kontinuierlich angestiegen. Dieser Trend ist nicht auf den Charlottenburg-Wilmersdorf beschränkt, sondern in ganz Berlin und darüber hinaus festzustellen. Im Vergleich 2009/2010 liegt der HzE-Anstieg im Berliner Durchschnitt insgesamt bei 1,1 %, d. h. es gibt Bezirke mit Steigerungsraten von 7-9 %. In Charlottenburg-Wilmersdorf sanken dagegen die Ausgaben um 0,8 %.

 

Die HzE-Ausgaben stiegen von 2009 zu 2010 im Berliner Durchschnitt um 1,8 %, wobei sie sich in unserem Bezirk im gleichen Zeitraum um 2,8 % reduziert haben. Im Vergleichsbericht zum 31.5.2011 liegt der Charlottenburg-Wilmersdorf mit 5 % unter dem Soll-Ansatz und damit an viertbester Stelle in Berlin. Dies zeigt, wie sehr das Kostenbewusstsein bei den Sozialarbeiter/innen verankert ist und die Hilfevergabe sowohl bedarfsgerecht als auch kostenbewusst erfolgt.

 

Das Thema Kinderschutz, dass mit großem Aufwand inzwischen mehr und mehr im gesellschaftlichen Bewusstsein verankert ist, führt jedoch dazu, dass heute viel mehr Meldungen zu möglichen Kinderschutzverletzungen beim Jugendamt eingehen. Diesen Meldungen muss in jedem Einzelfall in entsprechender Weise nachgegangen werden. Die Zunahme prekärer Lebensverhältnisse hat insbesondere vor Berlin nicht haltgemacht und auch nicht vor Charlottenburg-Wilmersdorf. Dies stellt eine enorme Herausforderung für die Jugendhilfe dar. Dieses Spannungsfeld zwischen den stetig steigenden Bedarfslagen und der Notwendigkeit der Kostenreduktion wird uns solange begleiten, wie prekäre Lebensverhältnisse nicht grundlegend in dieser Gesellschaft verringert werden. Jugendhilfe kann hier folgerichtig leider immer wieder nur ein „Reparaturbetrieb“ sein...

 

Zu 2:

Einleitend ist festzustellen, dass der Tagesspiegel-Artikel vom 20.08.2011 objektiv bestehende Probleme zum Teil zutreffend beschreibt. Zugleich enthält er subjektive Befindlichkeiten der Journalistin in einem ungewöhnlichen Ausmaß, die für die gebotene sachliche Auseinandersetzung nicht hilfreich sind.

 

Es ist ein generelles Problem – nicht allein im Land Berlin -, dass die eigentlich präventive sozialpädagogische Arbeit mit Familien, die diese in die Lage versetzt, ohne Hilfe aus dem klassischen Leistungskatalog auszukommen, nur unzureichend ausgestattet ist. Hierauf haben die Jugendstadträt/innen der Bezirke Senat und Abgeordnetenhaus wiederholt mit Nachdruck hingewiesen. Dies ist wiederholt auch im Jugendhilfeausschuss (JHA) erörtert worden.

 

Gerade Charlottenburg-Wilmersdorf – vertreten durch die Jugendamtsdirektorin auf fachlicher Ebene als auch durch mich auf politischer Ebene – hat sich seit über einem Jahrzehnt gegen die zunehmende Auslagerung sogenannter operativer Aufgaben aus dem RSD gewandt. Anders als in anderen Bezirken ist zum Beispiel bis heute der Pflegekinderdienst ein von den Pflegefamilien hoch geschätzter Bestandteil des Jugendamtes.

Der mit Recht fachlich kritisierten zunehmenden Schieflage betr. Auslagerung von ursprünglichen Kernaufgaben des Jugendamtes gilt es strukturell – insbesondere auch im Bereich der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) - entgegen zu wirken. Zielsetzung muss es sein, die Mitarbeiter/innen des Regionalen Sozialpädagogischen Dienstes (RSD) wieder stärker in die Lage zu versetzen, selbst den Einzelfall betreffend steuernd arbeiten zu können. Ferner ist es insbesondere Charlottenburg-Wilmersdorf mit seinem wegweisenden BVV-Beschluss gewesen, der frühzeitig auf die dringend notwendige Sicherung der personellen Ressourcen im Bereich Sozialarbeiter/innen für ganz Berlin hingewiesen hat (vgl Drs.-Nr. 2074/2). Die Erfüllung dieser Aufgabe, in allen Bezirken für eine ausreichende RSD-Stellenausstattung Sorge zu tragen, besteht unverändert fort, um sozialpädagogische Beratung, Clearing und Diagnostik als wesentliche kommunale Steuerungsaufgabe kompetent durchführen zu können.

 

Es ist bedauerlich, dass sich für diese sehr wesentlichen Aspekte der Gesamtthematik und nachweislichen Fakten, die Tagesspiegel-Journalistin leider nicht interessiert hat.

 

Naumann

Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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