Drucksache - 2015/3
Die Antragsteller ziehen die Drucksache zurück !
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die ihm vom Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses gesetzten Fristen zur Vorlage von Unterlagen einzuhalten und die Festsetzung von Strafzahlungen aufgrund von Fristversäumnissen durch entsprechende organisatorische Vorkehrungen zu vermeiden.
Das für Jugend, Schule, Familie und Sport zuständige Mitglied des Bezirksamtes wird dafür gerügt, zum Schaden des Bezirks Fristsetzungen des Hauptausschusses missachtet zu haben, mit der Konsequenz einer Strafzahlung zu Lasten des Bezirkshaushalts in Höhe von 50.000,- EUR.
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