Drucksache - 1970/3  

 
 
Betreff: Einrichtung eines nichtständigen Ausschusses "Englische Straße"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE. 
Verfasser:Tillinger/Tazegül/Prof.Dr.Bärwolff 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.01.2011 
48. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Beratung
23.02.2011 
56. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung vertagt   
25.05.2011 
60. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag, zurückgezogen

Die BVV möge beschließen:

Am 25.05.2011 im Ausschuss für Stadtplanung zurückgezogen!

 

Die BVV möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung richtet nach § 18 Abs. 3 GO-BVV einen nichtständigen Ausschusses "Englische Straße", bestehend aus 11 Bezirksverordneten (Verteilung 4:3:2:1:1), ein. Das Vorschlagsrecht für den Ausschussvorstand verteilt sich wie folgt: Vorsitz SPD-Fraktion, 1. stv. Vorsitz CDU-Fraktion sowie 2. stv. Vorsitz Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

 

Aufgabe des nichtständigen Ausschusses ist die Untersuchung des Verwaltungshandelns des Bezirksamts im Zusammenhang mit dem Baubauungsplan VII-272a für die Grundstücke Salzufer 1, Englische Str. 27 - 30/ Gutenbergstr. 1, 3, 7, 11 (teilweise), Englische Str. 27-30 sowie für die Flurstücke 289, 303 und 304 der Flur 6 und für Abschnitte des Salzufers und der Hannah-Karminski-Str. Ferner hat der Ausschuss die diesbezügliche Informationspolitik des Bezirksamtes gegenüber der Bezirksverordnetenversammlung zu untersuchen.

 

Der Ausschuss tagt nichtöffentlich.

 

Der Ausschuss hat nach Beendigung seiner Arbeit der BVV einen Bericht in Form eines Beschlussvorschlags vorzulegen. Mit der Annahme dieses Berichts durch die BVV, spätestens aber mit Ablauf der 3. Wahlperiode, ist der Ausschuss aufgelöst.

 

Das für Bauwesen zuständige Bezirksamtsmitglied wird ersucht, dem Ausschuss alle Unterlagen, Vorgänge, Akten usw. aus den letzten 3 Jahren vorzulegen, die in einem Zusammenhang mit den Grundstücken stehen, einen Bezug zu ihnen aufweisen oder sie sonst erwähnen.

 

Die entsprechenden Unterlagen sind entsprechend vervielfältigt mit je einem Exemplar pro Fraktion in der konstituierenden Sitzung vorzulegen.

 

Weiterhin wird das für Bauwesen zuständige Bezirksamtsmitglied ersucht, soweit nicht im Einzelfall vom Ausschuss etwas anderes gewünscht ist, zu jeder Sitzung zu erscheinen und auf Verlangen Auskunft zu erteilen.

 

Begründung:

Dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf entsteht durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg ein Mehraufwand an Arbeit und den damit verbundenen Kosten, die vermutlich vermeidbar gewesen wären. Die den Klägern nun eröffnete Möglichkeit Schadensersatz geltend zu machen, kann den Bezirk weitere Kosten verursachen. Die Urteilsbegründung deutet auf nicht unerhebliche Mängel in der Vorbereitung und Umsetzung des Bebauungsplanes hin, die eine Aufarbeitung der Verwaltungsvorgänge notwendig erscheinen lassen. 

 


 

 
 

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