Drucksache - 0002/2  

 
 
Betreff: Bildung des Ältestenrates
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
Verfasser:VorsteherAndres, Evelyn
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
29.11.2001 
1. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 18.08.2006

Die BVV beschließt:

 

Die BVV beschließt:

 

Aus der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf wird (nach § 9 Abs. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes) ein Ältestenrat gebildet, der sich aus dem Bezirksverordnetenvorsteher bzw. der Bezirksverordnetenvorsteherin, dem stellvertretenden Bezirksverordnetenvorsteher bzw. der Bezirksverordnetenvorsteherin und weiteren Bezirksverordneten (im Verhältnis 4 : 4 : 2 : 1) zusammensetzt.

Der Ältestenrat nimmt gleichzeitig auch die Aufgabe des Geschäftsordnungsausschusses wahr.

 

Die Namen der Mitglieder sind dem BV-Büro mitzuteilen.

 

Begründung:

 

§ 9 Abs. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes sieht die Bildung des Ältestenrates vor.

 

 

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

Aus der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf wird (nach § 9 Abs 1 des BezVG) ein Ältestenrat gebildet, der sich aus dem BV-Vorsteher/in, dem stellv. BV-Vorsteher/in und weiteren Bezirksverordneten (im Verhältnis 4 : 4 : 2 : 1) zusammensetzt.

Der Ältestenrat nimmt gleichzeitig die Aufgaben des Geschäftsordnungsausschusses wahr.

 

Die Namen der Mitglieder sind dem BV-Büro mitzuteilen.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

 
 

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