Drucksache - 0002/2
Die BVV beschließt: Aus der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf wird (nach § 9 Abs. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes) ein Ältestenrat gebildet, der sich aus dem Bezirksverordnetenvorsteher bzw. der Bezirksverordnetenvorsteherin, dem stellvertretenden Bezirksverordnetenvorsteher bzw. der Bezirksverordnetenvorsteherin und weiteren Bezirksverordneten (im Verhältnis 4 : 4 : 2 : 1) zusammensetzt. Der Ältestenrat nimmt gleichzeitig auch die Aufgabe des Geschäftsordnungsausschusses wahr. Die Namen der Mitglieder sind dem BV-Büro mitzuteilen. Begründung: § 9 Abs. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes sieht die Bildung des Ältestenrates vor. Die BVV möge beschließen: Aus der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf
wird (nach § 9 Abs 1 des BezVG) ein Ältestenrat gebildet, der sich aus dem
BV-Vorsteher/in, dem stellv. BV-Vorsteher/in und weiteren Bezirksverordneten
(im Verhältnis 4 : 4 : 2 : 1) zusammensetzt. Der Ältestenrat nimmt gleichzeitig die
Aufgaben des Geschäftsordnungsausschusses wahr. Die Namen der Mitglieder sind dem
BV-Büro mitzuteilen. Anlagen: |
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