Drucksache - 1890/3
Am 31.08.2011 im Ausschuss für Stadtplanung von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen!
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, der BVV darzulegen, ob und inwieweit nachbarschaftsrechtliche Ansprüche an den Bezirk und / oder an den Investor aus dem aktuellen Ausschuss für Stadtplanung am 21.09.2010 vorgelegten Entwurf des Investors Ballymore für einen Umbau des Kurfürstendammkarrees erwachsen können unter der Annahme, die räumliche Nutzung würde entsprechend festgesetzt.
Der BVV ist bis zum 31.01.2011 zu berichten.
Begründung: Mit Beschluss des Ausschuss für Stadtplanung vom 15.10.2009 hat die BVV gefordert, dass die Planung "den Mindeststandards nachbarschaftlicher Rücksichtnahme durch Wahrung der gesetzlichen Abstandsflächen nach Bauordnung" genügen muss. Zwei in der jüngsten Vergangenheit verlorene Normenkontrollverfahren gegen Bebauungspläne der Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf sind durch die jeweils unmittelbar betroffenen Nachbarn betrieben worden. Sollte es bisher unbedachte Unwägbarkeiten bei der gerichtlichen Standhaftigkeit bebauungsplanerischer Entscheidungen geben, ist die BVV davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
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