Drucksache - 1800/3
Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß § 37 Abs. 4 und 7 und § 38 Abs. 1 LHO in Verbindung mit § 12 Abs. 2 BezVG nachträglich die vom Bezirk zugelassenen, in den vorgelegten Nachweisungen – Anlage 1 – enthaltenen Haushaltsüberschreitungen in folgender Aufteilung:
Überplanmäßige Ausgaben: 23.732.195,53 EUR Außerplanmäßige Ausgaben: 9.425.813,16 EUR
Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin
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