Drucksache - 0031/2
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Bezirksamt Mitte von Berlin als für die Berliner Straßenbeleuchtung zentral zuständige Behörde dafür einzusetzen, dass die bisher vorhandene Gas-Straßenbeleuchtung dauerhaft vorhanden bleibt. Die Notwendigkeit der Erhaltung gilt insbesondere für Straßenzüge mit gründerzeitlicher Bebauung und Bereichen mit offener Bauweise. Soweit im Einzelfall dennoch eine Notwendigkeit zur Umrüstung auf elektrische Beleuchtung gesehen wird, ist die Planung der BVV vor Umsetzung darzulegen. Darüber hinaus ist der BVV bis zum 30.6.2002 zu berichten. Begründung: Die Gasbeleuchtung verleiht in vielen Bereichen des Bezirks den Quartieren einen besonderen Charme, so z.B. der Schloßstr. und ihrer Umgebung. Dieser Reiz würde bei einer Umstellung auf elektrisches Licht verloren gehen und damit Bemühungen der Standortpflege und der Erhöhung des Wohnwerts und der touristischen Anziehungskraft tangieren. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |