Drucksache - 0976/3
Die BVV beschließt:
Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß § 37 Abs. 4 und 7 und § 38 Abs. 1 LHO in Verbindung mit § 12 Abs. 2 BezVG nachträglich die vom Bezirk zugelassenen, in den vorgeregelten Nachweisungen - Anlage 1 – enthaltenen Haushaltsüberschreitungen in folgender Aufteilung:
Überplanmäßige Ausgaben: 29.917.960,03 EURAußerplanmäßige Ausgaben: 491.183,10 EUR.
Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin
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