Drucksache - 0476/3
Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß § 37 Abs.
4 und 7 und § 38 Abs. 1 LHO in Verbindung mit § 12 Abs. 2 BezVG nachträglich
die vom Bezirk zugelassenen, in den vorgelegten Nachweisungen enthaltenen
Haushaltsüberschreitungen in folgender Aufteilung: Überplanmäßige Ausgaben: 12.141.435,23 EUR Außerplanmäßige Ausgaben: 215.235,40
EUR. Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin |
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