Drucksache - 0023/2
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die verwaltungsöffentlichen Beschlüsse des Bezirksamtes allen BVV-Mitgliedern unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Der BVV ist bis zum 28.02.2002 zu berichten.
Anlagen:
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Legende
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