Drucksache - 0008/3
Die BVV beschließt: Teil I: Beschluss
über den Inhalt des Bebauungsplanentwurfes 4-26 B: Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 6 Abs. 3 Teil II: Beschluss
zur Entscheidung über den Erlass der Rechtsverordnung zur Festsetzung des
Bebauungsplanes 4-26 B: Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, die Rechtsverordnung zur Festsetzung des
Bebauungsplanes 4-26 B vom 26. Mai 2006 zu erlassen Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin |
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