Drucksache - 0001/3
Die BVV beschließt: Die Geschäftsordnung
der BVV in der Fassung vom 29. November 2001, zuletzt geändert durch Beschluss
der BVV vom 22. September 2005, wird mit Ausnahme von § 54 angewendet, bis eine
neue Geschäftsordnung beschlossen ist. Dr.
Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin |
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