Drucksache - 1975/2
Die BVV
möge beschließen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, sich nachhaltig für den Erhalt der
Tagesgroßpflegestellen im Bezirk und im Land Berlin einzusetzen. Bis zur
endgültigen rechtlichen Festlegung von SGB VIII hat die Zuweisung von Kindern
ohne Auflagen zu erfolgen. Es ist weiterhin jeder Tagespflegeperson nach
geltendem Recht frei zu stellen, ob sie allein oder mit einer weiteren Kraft
die Tagesgroßpflegestelle betreibt. Der BVV ist
bis zum 31.08.2006 zu berichten. |
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