Auszug - Mieter*innen vor Verdrängung schützen – Genehmigungsvorbehalt für Aufzüge und Balkone (10 Minuten)
BV Schenker: Bisher stellt nur der Bezirk Mitte die Maßnahmen unter Genehmigungsvorbehalt. BzStR Schruoffeneger drückt sein Unverständnis über den Antrag aus, weil die Kriterien identisch mit denen vom Bezirk Mitte sind. BV Tillinger empfiehlt der antragsstellenden Fraktion, den Antrag zu verändern und in einer der nächsten Sitzungen erneut im Ausschuss vorzustellen. BV Schenker willigt ein.
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