Auszug - Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung (20 Minuten)  

 
 
72. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Fr, 10.01.2020 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

BzStR Schruoffeneger informiert den Ausschuss zum Reemtsma-Gelände: Zurzeit werden dazu mit den Anwälten von Reemtsma städtebauliche Verträge formuliert, damit die Pläne der Wohncompany bezüglich handwerklicher Betriebe im Vertrag rechtsverbindlich festgeschrieben werden. Das geschieht in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Vor Weihnachten wurde Reemtsma gebeten, den Entwurf zu schicken. Der ist noch nicht eingegangen. Wir können die Bauentwicklung nicht freigeben, ohne zuvor Sicherheit über das Verfahren zu haben.

BV Wieland weist darauf hin, dass die Protokoll-Anlage der Reemtsma-Präsentation noch fehlt. BV Klose sichert Klärung dessen zu.

BzStR Schruoffeneger gibt Auskunft über die Auswirkungen des Urteils im Bezirk Pankow zu sogenannten Share Deals. Dieses Urteil betrifft die Frage, ob das Bezirksamt das Recht hat, zur Prüfung die Unterlagen vom Notar zu erhalten. Laut Urteil ist das rechtens, jedoch setzt das eine Kenntnis des Bezirkes über den „Deal“ voraus, die normalerweise nicht vorhanden ist. In Pankow hat das Bezirksamt nur durch Zufall davon mitbekommen. Das Urteil ist deswegen nur ein kleiner Schritt. Es ist eine weitere rechtliche Grundlage nötig, dass das Bezirksamt Informationen über Share Deals erhalten muss. Auf BV Tillingers Frage zu Grundbucheinträgen als Informationsquelle, informiert BzStR Schruoffeneger, dass laut Grundbuch kein offizieller Eigentümerwechsel stattfindet.

BzStR Schruoffeneger informiert über den Stand des Verfahrens zum Adenauerplatzes. Im November hat es einen ersten Termin mit dem Planungsbüro, beiden Investoren und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gegeben. Ein Folgetermin soll im Januar stattfinden, damit zeitnah ein Verfahren beginnen kann. BV Tillinger merkt an, dass in diesem Verfahren eine „große Unsicherheit“ zu herrschen scheint. Daher hat er einen Beschlussvorschlag für den Ausschuss vorbereitet und verteilt ihn. In diesem Vorschlag wird das Bezirksamt gebeten, bezüglich des eher unzuverlässigen Investors „aktiv zu werden“. Das Bezirksamt soll hierzu eine Planung vorlegen/vereinbaren, die das Ziel ein Gutachterverfahren und schnellstmögliche Bebauung beider Grundstücke beinhaltet. BV Heynes merkt an, dass in der kommenden BVV ein Antrag der Fraktionen der CDU und FDP eingeht, dass genau für den Standort ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren angeregt werden soll. Er schlägt vor, BV Tillingers Beschlussvorschlag durch den Ältestenrat im besagten Antrag aufzunehmen. Der Ausschuss wird r 3 min unterbrochen. BV Tillinger stimmt BV Heynes Vorschlag im Namen der antragsstellenden Fraktion zu.

BzStR Schruoffeneger informiert den Ausschuss zum Stand Bauprojekt Bundesallee/Pariser Straße. Dazu ist alles geklärt, es fehlt jedoch die Übertragung der bisherigen Straßenfläche an den Bauträger. Das liegt derzeit bei der BIM und ist die Voraussetzung für Baugenehmigung. Der Ausschuss einigt sich darauf, dass alle Fraktionen ihre Abgeordneten darauf ansprechen, um dem angestrebten Voranschreiten des Verfahrens Nachdruck zu verleihen.

Zur Kleingartensicherung der Restfläche Oeynhausen. Das Bezirksamt hat beschlossen, den Bebauungsplan zur Sicherung der Kleingärten fortzuführen, nachdem hierzu alle Bedingungen erfüllt sind. Das Verfahren läuft.

BV Wieland fragt zu neuen Erkenntnissen des Projektes am Halemweg. BzStR Schruoffeneger informiert dazu, dass die Jury sich hierzu entschieden hat, sich nicht zu entschieden, da die Vorgaben des Bezirksamtes zu unklar für ein Wettbewerbsverfahren waren. Der Bürgermeister hat eine Konkretisierung der Vorgaben bis März vorgesehen. Derzeit ist es unklar, wer die Kosten für den zusätzlichen Verfahrensschritt, die sich auf ca. 75.000€ belaufen, trägt. Die Senatsverwaltung hat die Kostenübernahme abgelehnt.

Aus dem Publikum fragt Herr Neu zum Milieuschutz Klausenerplatz. Diesbezüglich ist es unklar auf welches Gebiet sich dieser bezieht, und wieso das Gutachten bisher nicht im Internet zu finden ist. So kann keine belastbare Diskussion stattfinden. BzStR Schruoffeneger sichert einen Upload der Dokumente nach technischer Fertigstellung zu.

BV Dr. Timper schlägt vor, die Verfasserin des Gutachtens zur Berliner Straße in den Ausschuss einzuladen, weil es hier Unstimmigkeiten gibt. Villen mit Landhäusern zu vergleichen ist abstrus, eigentlich sollten die Landhäuser unter Denkmalschutz stehen. Bei den Landhäusern Balkone zu bauen sei widersinnig der architektonischen Grundidee, da die Häuser mit Mietergärten ausgestattet sind. Der Charakter der Fassade könnte durch Balkone vollkommen zerstört werden.

BzStR Schruoffeneger weist auf das Verfassungsdatum des Gutachtens hin (1994) und hinterfragt die Sinnhaftigkeit einer Einladung der Gutachterin in den Ausschuss. BV Heyne schlägt vor, derartige Fragen im Denkmalbeirat sachverständig zu klären. BD Dr. Lautsch, BV Tillinger und BV Schenker schließen sich dem an. BV Dr. Timper wird mit dem Denkmalbeirat dazu eine Sondersitzung im Januar durchführen. Zudem sollen alle Ausschussmitglieder das Gutachten digital erhalten.

 


 

 
 

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