Auszug - Anpassung der Ladenöffnungszeiten
BV Recke begründet den Antrag.
BzStR Herz berichtet, dass im Antrag die Auslegung zur Gaststättenerlaubnis rechtlich falsch ist.
BV Bolsch sieht keinen Bedarf für die Anpassung der Ladenöffnungszeiten, da z. B. Tankstellen geöffnet haben. Der Schutz der Arbeitnehmer und die Sonntagsruhe sollten Vorrang haben.
BV Sempf berichtet, dass die SPD sich klar gegen eine Liberalisierung der Öffnungszeiten ausgesprochen hat. Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten empfiehlt dem Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich im Rat der Bürgermeister für eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten für inhabergeführte Spätverkaufsstellen im Hinblick auf Sonn- und Feiertage einzusetzen. Im Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG) soll hierfür eine Definition von Spätverkaufsstellen („Spätis“) aufgenommen werden und eine Klarstellung erfolgen, dass Spätis als Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich öffnen können.
Wo ein Beurteilungsspielraum des Bezirksamts, v.a. im Rahmen der zahlreichen Ausnahmetatbestände des BerlLadÖffG besteht, soll dieser weit ausgeübt werden.
Der BVV ist bis zum 29.02.2020 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich im Rat der Bürgermeister für eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten für inhabergeführte Spätverkaufsstellen im Hinblick auf Sonn- und Feiertage einzusetzen. Im Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG) soll hierfür eine Definition von Spätverkaufsstellen („Spätis“) aufgenommen werden und eine Klarstellung erfolgen, dass Spätis als Verkaufsstellen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BerlLadÖffG gelten und damit an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich öffnen können. Die Wettbewerbsverzerrungen durch die jetzigen Vorschriften des Berliner Ladenöffnungsgesetzes sind schnellstmöglich abzubauen.
Die Wirtschaftsförderung des Bezirksamts soll bis zu einer entsprechenden Gesetzesänderung die Inhaber von Spätis auch auf die Möglichkeit hinweisen, eine Gaststättenerlaubnis zu beantragen und damit den Verkauf von Waren auch außerhalb der Beschränkungen des BerlLadÖffG zu ermöglichen.
Wo ein Beurteilungsspielraum des Bezirksamts, v.a. im Rahmen der zahlreichen Ausnahmetatbestände des BerlLadÖffG besteht, soll dieser weit ausgeübt werden.
Der BVV ist bis zum 31.12.2019 zu berichten.
Abstimmungsergebnis (absatzweise Abstimmung):
1. Absatz. 9 J : 6 N angenommen 2. Absatz: 2 J : 13 N : abgelehnt 3. Absatz: 13 J : 1 N : 1 E angenommen
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