Auszug - Anerkennung und Mitwirkung der bezirklichen Seniorenvertretungen stärken  

 
 
28. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming
TOP: Ö 12
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 12.03.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0794/5 Anerkennung und Mitwirkung der bezirklichen Seniorenvertretungen stärken
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Juckel/Schenker 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Fraktion DIE LINKE begründet den Antrag und erhält durch Herrn Henze und andere anwesende Vertreter der Seniorenvertretung des Bezirks Unterstützung.

 

Insbesondere wird der Begriff „Öffentlichkeit“ diskutiert, wobei auch auf einen Rechtskommentar von P. Ottenberg  verwiesen wird, der für die Seniorenvertretung die Möglichkeit sieht mit Zustimmung der/des jeweiligen Ausschussvorsitzenden in Ausnahmefällen nicht als Öffentlichkeit zu gelten.

 

Nach intensiver Beratung wird über die Drucksache in der vorgelegten Fassung, bei gleichzeitiger Anpassung des Berichtsdatums auf den 31.07.2019, absatzweise abgestimmt (Antrag durch SPD, von der Fraktion DIE LINKE akzeptiert). Dabei findet der erste Absatz (bis:“ … von Berlin zu finden.“) mehrheitlich Zustimmung.

 

Abstimmungsergebnis (1. Absatz):

Ja: 9 Nein: 1 Enthaltung: 4

 

 

Der zweite Absatz (bis:“ … der BVV teil“) wird hingegen mehrheitlich abgelehnt.

 

Abstimmungsergebnis (2. Absatz):

Ja: 1 Nein: 12 Enthaltung: 1

 

Die Dringlichkeit wird nicht festgestellt.

 


 

Der Ausschuss für Haushalt, Personal,

Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie

und Gender Mainstreaming empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, zur Anerkennung und Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten bezirklicher Seniorenvertretungen beizutragen und sich entsprechend für die Aufnahme der ehrenamtlich tätigen bezirklichen Seniorenvertretungen in

  • das Bezirksverwaltungsgesetz (BezVwG) sowie
  • das Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen“ (BezVEG) und
  • die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen (DVO BezVEG)

einzusetzen mit dem Ziel, eine rechtssichere Regelung für die Mitwirkung der bezirklichen Seniorenvertretungen in den Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) von Berlin zu finden.

 

Der BVV ist bis zum 31.07.2019 zu berichten.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, zur Anerkennung und Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten bezirklicher Seniorenvertretungen beizutragen und sich entsprechend für die Aufnahme der ehrenamtlich tätigen bezirklichen Seniorenvertretungen in

  • das Bezirksverwaltungsgesetz (BezVwG) sowie
  • das Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen“ (BezVEG) und
  • die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen (DVO BezVEG)

einzusetzen mit dem Ziel, eine rechtssichere Regelung für die Mitwirkung der bezirklichen Seniorenvertretungen in den Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) von Berlin zu finden.

 

Der Berliner Senat ist insofern mit der Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen zu beauftragen, um folgende Mitwirkungsrechte zu erreichen:

  • Für die Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen ist im Bezirksverwaltungsgesetz die beratende Mitgliedschaft in den Ausschüssen der BVV mit Rede- und Antragsrecht festzuschreiben.
  • Die Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen erhalten einen gleichwertigen Anspruch auf eine Entschädigung für die Teilnahme an Ausschusssitzungen der BVV wie Bezirksverordnete und Bürgerdeputierte.
  • Die Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen nehmen an nicht öffentlichen Sitzungen resp. nicht öffentlichen Teilen der Ausschusssitzung der BVV teil.

 

Der BVV ist bis zum 31. Oktober 2018 zu berichten.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

1. Absatz:

 

dafür: 9 dagegen:       1   Enthaltung: 4

 

2. Absatz:

 

dafür: 1 dagegen:        12  Enthaltung: 1

 

 
 

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