Auszug - Öffentliche Ausschreibungen bei Sportstätten  

 
 
16. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Sport Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 22.08.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0792/5 Öffentliche Ausschreibungen bei Sportstätten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Heyne/Rexrodt 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Antragsteller führt an, dass der Antrag in erster Linie auf Transparenz bei einer Neuvergabe von Sportanlagen an Vereine abzielen soll. Herr Blaschke berichtet, dass ihm seit Bezirksfusion zwei Vorgänge erinnerlich sind, bei denen ein Nutzer gesucht wurde – in beiden Fällen gab es zeitgleich zufällig jeweils eine passende Bedarfsmeldung jeweils einer förderungswürdigen Sportorganisation: das landeseigene Grundstück Zillestr. 114, das als Sportanlage ertüchtigt werden sollte, und der Heimfall des Erbbaurechts beim Berliner Schlittschuh-Club – über diesen Vorgang war jahrelang mit hoher Transparenz im Sportausschuss berichtet worden.

 

Herr Koch und Frau Röder stellen in Frage, dass sich ein solcher Antrag nur auf im Bezirk ansässige Vereine beziehen dürfe, mit der SPAN kompatibel sei und insbesondere im Veräußerungsfall eigene bezirkliche Regelungen aufgestellt werden könnten, zumal bereits entwickelte Verfahren unter Beteiligung der BVV und des Bezirkssportbundes bei entscheidenden Vorgängen bestünden.

 

Frau Schmitt-Schmelz weist darauf hin, dass das Sportförderungsgesetz und die SPAN vom Bezirk einzuhalten sind. Der Wortlaut des Antrags muss interpretiert werden, die saisonale oder jährliche Vergabe kann nicht gemeint sein. Eine Veräußerung von Sportanlagen oder Teilen davon findet b. a. W. im Land Berlin nicht statt und war in der Vergangenheit auf Vereine beschränkt, die den Standort bereits langjährig genutzt und dort investiert hatten. Eine „klassische“ Vermietung nach marktwirtschaftlichen Maßstäben findet ebenfalls nicht statt, sondern es erfolgen bedarfsgerechte Nutzungsüberlassungen nach SPAN. Eventuelle Untermietverhältnisse wären ohnehin jeweils nur nach ausdrücklicher vorheriger Genehmigung des Bezirksamts zulässig.

Herr Blaschke ergänzt, dass es zzt. lediglich einen Vorgang im Bezirk gibt, wo der Verein Erbbaurechtsnehmer einer Teilfläche ist. Für die Verlängerung des Erbbaurechts ist das bezirkliche Facility Management zuständig, der Fachbereich Sportförderung wird dabei gehört. Neuabschlüsse von Erbbaurechten kämen nur für ganz bestimmte Fallkonstellationen in Betracht und würden nach bisheriger Haltung der SenInnDS ein Aufhebungsverfahren unter Beteiligung der BVV nach § 7 (2) SportFG erfordern. Ungenutzte Flächen auf öffentlichen Sportanlagen, für die der Bezirk etwa einen investitionsbereiten Verein mit eigenem Konzept suchen würde, stehen nicht zur Verfügung – Vereinsinvestitionen erfolgen i. d. R. am bisherigen Standort, an dem die Vereine z. T. seit über 100 Jahren ansässig sind.

 

Herr Rexrodt sieht den Antrag in die Zukunft gerichtet und möchte allen bezirklichen Vereinen jeweils die Chance geben, mit eigenen Konzepten in einen Wettbewerb um Standorte einzutreten.

 

Herr Blaschke weist noch einmal darauf hin, dass die Bedarfe zur Entwicklung eines – überwiegend des eigenen – Standorts durch den Sport selbst geäußert und nicht durch das Bezirksamt vorgegeben werden. Eine „Ausschreibung“ für weit über 200 bezirkliche Vereine mit sehr unterschiedlichen Bedarfen und Strukturen dann zu initiieren, wenn ein Vereinsvorstand um Unterstützung bei der Sportverwaltung bittet, um im Rahmen einer Machbarkeitsprüfung seiner Idee zur bedarfsgerechten Erweiterung der vorhandenen Anlage nachzugehen, gehe weit an der Realität vorbei.

 

Zur Überarbeitung des Antrags bittet der Antragsteller um Vertagung. Der TOP wird vertagt.


 

 
 

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