Auszug - Eingabe Nr. 22 des Herrn Manfred J. Betr. Dauerparken auf öffentl. Straßenland Emser Straße BE Herr BzStR Herz  

 
 
15. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 06.09.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:36 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Beschluss


Der Petent ist anwesend.

 

Herr BzStR Herz erklärt, dass im Rahmen der personellen Ressourcen auch in der Emser Straße durch den allgemeinen Ordnungsdienst kontrolliert wird. Die hierbei festgestellten Verstöße im ruhenden Verkehr werden dabei geahndet.

Der Betrieb wurde bereits aufgesucht und auf die Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrsbehörde hingewiesen.

Er weist jedoch darauf hin, dass auch langfristiges Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßenland durchaus zulässig sein können, sofern das Fahrzeug nicht ordnungswidrig abgestellt wird oder eine Behinderung darstellt bzw. sonstige Mängel nicht festgestellt werden können.

 

Der Petent erkundigt sich, ob das Bezirksamt nur mündlichen Kontakt mit dem Betrieb aufgenommen hat.

Herr BzStR Herz antwortet, dass dies das stärkste Mittel sei. Bei einem Brief weiß man nicht, wie es umgesetzt wird.

 

Die Sitzung wird um 18:01 Uhr wegen Ruhestörung unterbrochen und um 18:02 Uhr wieder eröffnet.

 

Frau Dr. Buß will wissen, inwieweit man da mit Bußgeldern einlenken kann.

Herr BzStR Herz erläutert, dass es schwierig sei, hier zu entscheiden, ob es sich um öffentliches Straßenland oder um Privatgelände handelt. Bußgelder werden jedoch so wie, wenn man woanders falsch parkt, verteilt. Er weist zudem darauf hin, dass die Ordnungswidrigkeiten nur von der Bußgeldstelle der Polizei bearbeitet werden.

 

Frau Wieland schildert, dass dadurch ein hohes Gefährdungspotenzial entsteht und fragt, ob der Betrieb bereits kontaktiert wurde.

Frau Hansen schlägt vor, dass man durch das Katasteramt prüfen lassen könne, was hierbei zum öffentlichen Straßenland gehört.

Herr BzStR Herz sagt, dass Bußgelder dort verteilt werden, wo es möglich ist und das Bezirksamt bereits zweimal auf den Betrieb zugegangen ist.

 

Herr Sell stellt fest, dass das Bezirksamt keine weiteren Möglichkeiten als kontrollieren und Kontakt aufnehmen hat und jede bereits ausgeschöpft wurde. Zudem weist er darauf hin, dass der Betrieb eine Rückseite hat, wo die Möglichkeit besteht zu parken.

 

Frau Wende fragt nach, ob es im Ordnungsamt eine Telefonnummer für Beschwerden gibt und wie lange es dauern würde, bis jemand vor Ort wäre.

Hierzu wird mitgeteilt, dass dies vorhanden ist, aber eine Zeitspanne nicht vorausgesagt werden kann.

 

Die Eingabe wird gem. § 36 Abs. 3 c GO-BVV als erledigt erklärt. Dem wird einstimmig zugestimmt.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen