Auszug - Bescheide rechtzeitig versenden
Frau Schmitt-Schmelz teilt mit, dass die Zielrichtung des Antrags, die Nutzungszeitenvergabe so früh wie möglich abzuschließen und die Vergabeschreiben rechtzeitig vor den Sommerferien zu versenden, sich mit der Absicht des Fachbereichs Sportförderung deckt, dies jedoch in der Vergangenheit häufig nicht umsetzbar war. Gründe dafür waren Personalengpässe und fehlende bzw. nicht fristgerecht eingereichte Anträge der Sportvereine.
Herr Fenske gibt zu bedenken, dass die Planung für die Vereine schwierig ist, wenn die Nutzungszeitenvergabe nicht mindestens eine Woche vor den schulischen Sommerferien erfolgt. Er plädiert dafür, bei Fristversäumnis diese Vereine nicht zu berücksichtigen. Dieses entspräche einer Vereinbarung des Bezirkssportbundes und der Sportförderung, wonach es einen Stichtag gäbe, der zwingend einzuhalten wäre. Frau Schmitt-Schmelz und Herr Blaschke widersprechen, derzeit gehen immer noch Anträge ein und bei Nichtberücksichtigung würden evtl. tausende Sportler*innen keine Trainingszeiten bekommen. Ein Ausschluss vom Sportbetrieb aufgrund eines Fristversäumnisses bei der Antragstellung ist gesetzlich nicht vorgesehen und wäre in der Konsequenz grob ermessensfehlerhaft; auch die verspätet eingereichten Anträge müssen berücksichtigt werden. Bei der folgenden Abstimmung wird die DS einstimmig angenommen: Der Ausschuss für Sport empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass die jährlichen Vergabebescheide für Sportflächen immer mindestens eine Woche vor den Sommerferien an die Sportvereine verschickt werden.
Der BVV ist bis zum 30. Mai 2019 zu berichten. Abstimmungsergebnis: dafür: 11 dagegen: 0 Enthaltung: 4 |
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