Auszug - Stand zum Parkcafé am Stuttgarter Platz (15 Minuten)  

 
 
37. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 20.06.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:08 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

 

Die Vorsitzende weist vorab auf die Zeitvorgaben in der Tagesordnung hin, auf die sich die Fraktionen verständigt haben.

 

Herr Rudolph (Verwaltung, Stadtplanungsamt) stellt das Vorhaben, insbesondere die beantragten Abweichungen, vor. Es gab schon 2010 eine Genehmigung durch die Senatsverwaltung. Es erfolgte nunmehr eine Genehmigung entsprechend Bauantrag. Genehmigt werden soll eine 17x17m große Fläche. Der Baukörper befindet sich in dieser Fläche. Eine Geschosszahl sei nicht festgesetzt worden. Die Senatsverwaltung ist für eine Genehmigung im vorliegenden Falle nicht zuständig. Der abweichenden Dachform (Pultdach) wurde zugestimmt, ansonsten lediglich geringe Abweichungen im Sinne von Ausnahmen. Insgesamt wird sich im Rahmen dessen bewegt, was stadtplanerisch vertretbar ist und was schon von der Senatsverwaltung 2010 genehmigt wurde.

 

BV Heyne fragt, warum die Senatsverwaltung den Bebauungsplan damals festgesetzt hat. Es wird geantwortet, dass das Verfahren wohl im Zusammenhang mit dem Stuttgarter Platz bei der Senatsverwaltung gelandet sei.

 

Herr Neu (Gast) fragt, ob die umgrenzte Fläche von 17x17m Teile des Parks mit einschließt (faktische Erweiterung). Zumindest der Bauzaun könnte auf öffentlichem Straßenland stehen. Der als Gast anwesende Vertreter der Bauherrenseite bestätigt, dass sich das Vorhaben innerhalb der Grenzen bewegt und sichert ggf. Anpassung zu.

Frau Wieland weist darauf hin, dass eine Genehmigung erforderlich sei, wenn der Bauzaun auf öffentlichem Straßengrund steht.

 

BV Brzezinski fragt nach Grund der Beschränkung der Ausschankzeit (22 Uhr). Herr Rudolph weist auf die Lärmschutzproblematik hin und darauf, dass sich die Beschränkung nur auf den Außenbereich bezieht.

 

BV Tillinger fragt, ob das Vorhaben zweigeschossig ist. Herr Rudolph weist darauf hin, dass mit einer Galerieebene nur eine teilweise Zweigeschossigkeit vorgesehen ist.

 

Der Vertreter weist darauf hin, dass man vom Eigentümer beauftragt worden sei, Mieter zu finden. Die Nachfrage und die Zahl der Mietangebote seien groß gewesen, insbesondere seitens der Schankgewerbetreibenden. Alle Angebote seien abgelehnt worden. Man habe ein Konzept gewählt, dass eine  Vermietung an eine Kaffeerösterei vorsieht, um den Vorgaben des Bebauungsplans gerecht zu werden. Ein Feinkostladen werde mitbetrieben, ein „Späti“ sei nicht vorgesehen.

 

 


 

 
 

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