Auszug - Tiefgaragen auf Bebauungsflächen begrenzen
BV Centgraf begründet den Antrag. BV Wagner äußert Bedenken hinsichtlich der Einschränkungen für Bauprojekte, BV Asbeck hält die beantragten Maßnahmen für nicht wirksam und attestiert dem Ansinnen einen absolutistischen Charakter. BV Centgraf betont die Bedeutung einer ausreichenden Erdtiefe für die Entwicklung von Großgewächsen und deren positiven Auswirkungen bei Starkregen und Hitzeentwicklung. BzStR Schruoffeneger weist darauf hin, dass sich der Antrag offenbar auf den Neubau von Wohn- und Bürogebäuden bezieht. Der Antrag wird mehrheitlich beschlossen.
Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz, Liegenschaften und Grünflächen empfiehlt dem Ausschuss für Stadtentwicklung, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, zukünftig grundsätzlich nur noch Tiefgaragen zu genehmigen, die nicht über die Grundfläche des Baukörpers hinausragen.
Der BVV ist bis zum 30.07.2018 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür:8dagegen: 3Enthaltung:0 |
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