Auszug - Keine Vergabe von bezirklichen Liegenschaften ohne Ausschreibung
BV Fest begründet den Antrag; Anlass sei das Haus am Lietzensee. BzStR Schruoffeneger führt aus, dass es bei der Vergabe von bezirklichen Liegenschaften in der Regel um inhaltliche Konzeptionen bzw. Zielsetzungen geht, die vom Antrag nicht erfasst werden. Beim Haus am Lietzensee ist nun die bezirkseigene Seniorenstiftung Nutzerin, eine Vergabe nach außen hat hier nicht stattgefunden. BV Wagner merkt an, dass der Antrag solche Modelle verhindern könnte und somit Ziel vorbei schießt. BV Fest bittet um eine Vertagung des Antrags für eine Rücksprache in der Fraktion. Der Ausschuss folgt dem Wunsch auf Vertagung.
Der Antrag wurde vertagt.
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