Auszug - Ein Modell der Bürgerbeteiligung
Frau Dr. Timper ergänzt den ersten Satz des Antrags wie folgt: „Das Bezirksamt wird aufgefordert ein Konzept für ein geeignetes Modellprojekt zu erarbeiten, wie bei Bauvorhaben eine bestimmte Anzahl Bewohnerinnen und Bewohner nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden kann, (...).“ Das Charette-Verfahren wird von Frau Dr. Timper den anwesenden BürgerInnen erläutert. Längere Diskussionen über Bürgerbeteiligung im Allgemeinen, sowie über das im Antrag geforderte Zufallsprinzip. Das Antragsdatum wird auf den 30.06.2018 geändert.
11 Ja-Stimmen; 3 Nein-Stimmen; 0 Enthaltungen Antrag angenommen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert ein Konzept für ein geeignetes Modellprojekt zu erarbeiten, wie bei Bauvorhaben eine zu bestimmende Anzahl Bewohnerinnen und Bewohner nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden kann, die in einem Charette- Verfahren am Planungs- und Entscheidungs-verfahren beteiligt werden.
Das Konzept ist der der BVV ist bis zum 31.06.2018 vorzulegen.
Begründung: Das Charette-Verfahren ist eine öffentliche Planungsmethode zur Stadt- und Regionalplanung. Im Bezirk wurde es bisher einmal, sehr erfolgreich, in der Diskussion um die Bebauung des Areals beim Bahnhof Grunewald angewandt. Das Charette-Verfahren trägt durch seine umfassende Diskussion aller für das Vorhaben wichtigen Informationen wesentlich zur Versachlichung der Diskussion bei. Zusätzlich will der Antrag durch die Wahl von Anwohnerinnen und Anwohnern nach dem Zufallsprinzip eine möglichst breitgefächerte Beteiligung von Anwohnerinnen und Anwohnern erreichen, die im direkten Umfeld des Vorhabens ihren Lebensmittelpunkt haben.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert ein Konzept zu erarbeiten, wie bei Bauvorhaben eine zu bestimmende Anzahl Bewohnerinnen und Bewohner nach dem Zufallsprinzip auswählt werden kann, die in einem Charette- Verfahren am Planungs- und Entscheidungs-verfahren beteiligt werden. Das Konzept ist der der BVV ist bis zum 31.03.2018 vorzulegen. Abstimmungsergebnis:
dafür:11dagegen: 3 Enthaltung:0 |
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