Auszug - Transparente Baupolitik in Charlottenburg-Wilmersdorf
Herr Schenker begründet den Antrag und weist insbesondere auf die vor bereits 15 Jahre festgelegten Kriterien zur Mitteilung von Befreiungen an den Ausschuss hin, die zwar vom Bezirksamt vorgelegt wurden, deren Entstehungsgeschichte aber unklar bleibe. Einen Änderungsantrag seiner Fraktion verteilt Herr Brzezinski, da nicht jede erteilte Befreiung für den Ausschuss relevant werde. Die geltenden Kriterien könnten damit beibehalten, der Ausschuss aber künftig vorab informiert werden. Keinen Unterschied zwischen beiden Anträgen erkennen zu können meint Herr Recke. Bei einer Befreiung handele es sich um eine reine Ermessensentscheidung der Behörde. Frau Dr. Gutzmann hält es für erforderlich, dass alle Grünflächen betreffenden Befreiungen der BVV vorgelegt werden. Herr Dr. Lautsch weist ausdrücklich darauf hin, dass der Antrag seiner Fraktion nicht bewirken solle, zeitliche Verzögerungen bei Genehmigungsverfahren in Kauf zu nehmen. Nachdem der Änderungsantrag mit 5:10:0 Stimmen abgelehnt wurde, wird der Antrag mit 9:6:0 Stimmen angenommen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, die BVV künftig vor der Erteilung von Genehmigungen für Bauvorhaben mit Befreiungen bzw. Abweichungen vom Baunutzungsplan oder anderen festgesetzten Bebauungsplänen zu informieren. Der BVV ist bis zum 31.03.2017 zu berichten. Abstimmungsergebnis:
dafür:9dagegen: 6Enthaltung:0 |
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