Auszug - Information für Leistungsempfänger
BV Taschenberger und BV Schulte erkennen nicht die Hintergründe des Antrages. BV Stückler begründet diesen und fügt an, dass vermehrt Bürgerinnen und Bürger die fehlende Information und Ansprache vermissen. BV Gusy sieht dann das Bezirksamt bei jeder Gesetzesänderung in der Informationspflicht und fragt, wie die Sachbearbeitung die Betroffenen informiert. Der Leiter des Sozialamtes, Herr Langguth teilt mit, dass es zu den Aufgaben der Sachbearbeitung gehört, antragstellende Bürgerinnen und Bürger ausreichend zu informieren. BV Schulte kann sich vorstellen, dass über die Information der Sachbearbeitung und der Bundesministerien hinaus, auf der Homepage des Bezirksamtes hierzu Informationen in Leichter Sprache erscheinen. BV Schulte reicht einen Änderungsvorschlag mit Änderung des Berichtszeitraumes ein. Die Fraktion B´90/Grüne tritt dem geänderten Antrag bei und die CDU-Fraktion übernimmt den Änderungsvorschlag.
Der Ausschussvorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Soziales Gesundheit und Arbeit empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, in geeigneter Form über wichtige Änderungen des Gesetzgebers insbesondere über Veränderungen im Sozialgesetzbuch XII zum 01. April 2017 und die Reform zur Stärkung im Bereich Heil- und Hilfsmittel, zu informieren.
Der BVV ist bis zum 30.11.2017 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, in geeigneter Form über wichtige Änderungen des Gesetzgebers zu informieren. Hier Veränderung im Sozialgesetzbuch XII zum 01. April 2017 und die Reform zur Stärkung im Bereich Heil- und Hilfsmittel.
Der BVV ist bis zum 31.07.2017 zu berichten. Abstimmungsergebnis:
dafür:einstimmigdagegen: Enthaltung: |
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