Auszug - Beratung der Einzelpläne der Abteilung Soziales und Gesundheit Herr BzStR Engelmann Kapitel 3320, 3910, 3911, 3912, 3930, 3940, 3960, 3981, 3995, 4100, 4181  

 
 
9. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 11.09.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Beschluss


Frau Röder bittet darum, dass die Stadträte an den einzelnen Beratungstagen jeweils im Vorfeld kurz darstellen, wie sie ihre Schwerpunkte hinsichtlich der konkreten Personalaufwüchse aus der AG Ressourcensteuerung gesetzt haben. Es folgt eine kurze Diskussion.

BzStR Engelmann gibt Erläuterungen zur „45.000 Euro“-Problematik und erklärt, dass er Schwerpunkte insbesondere im Gesundheitsbereich gesetzt hat.

 

Sodann werden die einzelnen Kapitel beraten.

 

 

Kapitel 3320:

 

Es wird um Klärung gebeten, warum die Einnahme aus Stiftungen gem. Ansatz trotz niedrigen Zinsniveaus so hoch sind?

 

Kurz’sche Nachlassstiftung:

Das Stiftungsvermögen besteht aus dem Grundstück Prinzregentenstr. 72 in Berlin-Wilmersdorf und aus Wertpapieren.

 

Die Stiftung erzielt jährlich rd. 93.000 € Nettoerträge.

 

Mit Beginn des Haushaltsjahres 2017 befanden sich über 500.000 € im Geldbestand der Stiftung; eine mündelsichere Anlage in Wertpapieren zu Ertragszwecken ist derzeit unmöglich.

Die Erträge der Kurz’schen Nachlassstiftung sind seit Jahren steuerpflichtig.

Die einzige Möglichkeit, den hohen Geldbestand abzubauen  besteht darin, mehr Geld an die Fachabteilungen zur satzungsgemäßen Verwendung auszuschütten.

 

(Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

Die Mitglieder des Bezirksamtes entscheiden unter Beachtung des § 3 Abs. 2 alleinverantwortlich für ihren Geschäftsbereich darüber, wie die Erträgnisse des Nachlasses entsprechend dem Willen des Erblassers verwendet werden.)

 

Kapitel 3910:

 

Titel 28290 / 54690 / 68190:

 

BzStR Engelmann erläutert, warum es Reste bei den genannten Titeln gibt (u. a. Erbschaften; geschuldet einer von der Senatsfinanzverwaltung vorgegebenen neuen Titel-Syste­ma­tik). Zugewiesener Betrag wird verausgabt, sofern Zweckbestimmung zutrifft (manchmal unmöglich). BzStR Engelmann nutzt die Reste nur dann, wenn tatsächlicher Bedarf besteht (Verpflichtung auf den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit). Die Ausschussmitglieder wünschen sich hier mehr bzw. präzisere Erläuterungen. BzStR Engelmann verweist auf den Rechnungsprüfungsausschuss, wo Ausgaben von Stiftungsmitteln detailliert erläutert werden. BzStR Engelmann sagt zu, die Erläuterungen entsprechend zu ergänzen.

 

Alle weiteren Fragen werden abschließend beantwortet.

 

Kapitel 3911:

 

Zu Titel 11936 wird erläutert, dass die Ansätze nach dem Ist 2016 gebildet wurden. Zu Titel 67126 (korrespondierend mit Kapitel 3912) wird erläutert, dass dahinter verschiedene Produkte mit konkreten Zuweisungen durch SenFin stehen.

 

Kapitel 3912:

 

Es ergeben sich keine Nachfragen

 

Kapitel 3930:

 

Es wird gefragt, wie künftig die Bewirtschaftung des Nachbarschaftsheims Lietzensee erfolgt. BzStR Engelmann erläutert, dass dies im Kapitel 3930 erfolgen wird. Unterhaltungsmaßnahmen sind bei der SE FM veranschlagt.

 

Die Gesamtausgaben sind um 30 % gesunken, da drei Altenpflegerstellen weggefallen sind. Die Wilmersdorfer Seniorenstiftung ist der Träger. Die Altenpfleger-Stellen, die durch Ruhestand freigeworden sind, werden künftig von dort besetzt; dafür müsste dann die Zuweisung an die Stiftung erhöht werden.

 

Zur Senioren-Freizeitstätte Schlangenbader Str.: Der Bezirk zahlt künftig Betriebskosten, wenn ein ent­sprechender Vertrag abgeschlossen werden wird.

 

Kapitel 3940:

 

Lob für die Gender-Budgeting-Analyse in diesem Kapitel. Wohnungslosen-Hilfe: Weibliche Nutzerinnen nehmen entgegen der Zielstellung ab. BzStR Engelmann erläutert, dass es erst seit März 2017 für diese Zielgruppe ein Angebot gibt (ist noch nicht in der Analyse berücksichtigt). Solange es keine Angebote gibt, gibt es auch keine Nachfrage (Wohnungslose Frauen verzichten lieber ganz auf Obdach, wenn es geschlechtsgemischte Einrichtungen sind).

 

Gender-Budget-Analysen sollen im Fachausschuss noch einmal grundsätzlich betrachtet werden. Es werden mehr Daten aus der Verwaltung benötigt.

 

Kapitel 3960 und 3981:

 

Es ergeben sich keine Nachfragen

 

Kapitel 3995:

 

Zu den Titel 67116 und 67124 erläutert BzStR Engelmann, dass in 2017 der Bedarf gesunken ist; dies wird im Haushalt 2018/2019 abgebildet.

 

Zu Titel 68136 erläutert BzStR Engelmann die Bedarfsentwicklung in 2017. Die Mehrausgaben werden durch die Senatsverwaltung basiskorrigiert.

 

Kapitel 4100:

 

Die Fragen zu den Titeln 11921, 11990 und 42890 werden abschließend beantwortet.

 

Zu Titel 51802 berichtet BzStR Engelmann, dass ein neues Fahrzeug geleast wurde (mit höheren Raten).

 

Zu Titel 68473 wird eine Liste über Mittelzuwendungen zu den einzelnen Krisendiensten erbeten. Es wird zugesichert, dies außerhalb des Haushaltsplans mitzuteilen, da sonst Ansprüche der einzelnen Träger auf den konkreten Ansatz befürchtet werden.

 

Kapitel 4181:

 

Es gibt einen Hinweis zum Gender-Budgeting-Ziel, jedoch keine weiteren Nachfragen.

 

Hinweis zu nachzureichenden Informationen:

 

BzStR Engelmann sagt zu, zu offenen Fragen bezüglich Erläuterungen zu Titeln zweckgebundener Ausgaben, sowie zur Mittelverteilung innerhalb des Psychiatrie-Entwicklung-Programms entsprechende Informationen nachzuliefern (wird in der 10. Sitzung am 12.9.2017 verteilt; s. Anlage).

 

 
 

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