Auszug - Zweckentfremdung und Mietpreissteigerung  

 
 
60. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
TOP: Ö 8.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 14.07.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1687/4 Zweckentfremdung und Mietpreissteigerung
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr.Vandrey/Wapler/Wieland/Kaas Elias/Gusy 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Beschluss

Auf Antrag der CDU-Fraktion wird der Ältestenrat einberufen

 

Zur Beantwortung Frau BzStR’in König:

 

Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, Frau Wieland, vorweg möchte ich noch mal daran erinnern, mir ist das sehr wichtig, dass wir dieses Zweckentfremdungsverbotsgesetzt auch wirklich umsetzen. Aber ich sage es noch mal, diejenigen, die es geschaffen haben, haben bedauerlicherweise vergessen, uns dafür die notwendigen Möglichkeiten in die Hand zu geben. Mit vier Leuten im Bezirk ist das nicht machbar.

Ich freu mich sehr, dass wir von den angekündigten vier weiteren Leuten immerhin jetzt seit zwei Wochen, drei an Bord haben. Ich hoffe sehr, dass ein Vierter noch kommt. Ich weiß das nicht. Da hat es wohl Probleme gegeben, weil es wohl gar nicht so viele Leute gab, die sich darum beworben haben. Und die Senatsverwaltung nicht genug Leute gefunden hat.

 

 

Zu  1.

Vermutungen über die Anzahl von Ferienwohnungen, die nicht gemeldet sind, können nicht angestellt werden.

Angezeigt wurden bisher insgesamt 900 Ferienwohnungen, die Bestandsschutz bis zum Ablauf des 30.04.16 hatten. Für 500 nicht angezeigte Ferienwohnungen wurden Amtsverfahren eingeleitet. 140 davon wurden von Bürgerinnen und Bürgern gemeldet. Die anderen haben wir selber recherchiert.

 

Für 330 Ferienwohnungen liegen nunmehr Zweckentfremdungsanträge vor, von denen bisher 80 abgelehnt wurden. Damit es hier keine Missverständnisse gibt, wenn wir nur 80 abgelehnt haben, dann heißt das nicht, dass wir restlichen 250 genehmigt haben, d. h. nur, dass wir an denen noch arbeiten. Ich denke nicht, dass es da eine größere Anzahl geben wird von Ferienwohnungen, die wir genehmigen werden, denn ich sehe gar keine Notwendigkeit dafür. Das habe ich heute auch dem japanischen Fernsehen gesagt, das heute bei mir zum Interview war, weil das ein Thema ist, was offensichtlich über Europa hinaus eine Bedeutung hat.

 

Für alle Ferienwohnungen, für die keine Zweckentfremdungsanträge vorliegen, werden Verwaltungsverfahren auf Wiederzuführung zu Wohnzwecken durchgeführt. Aber, ich sage es immer klar, mit den Leuten, die wir haben, geht das nur step by step.

Sie wissen alle, dass es dazu ja die ersten Gerichtsverfahren gegeben hat, die erfreulicherweise in der ersten Instanz positiv im Sinne des Zweckentfremdungsverbots ausgegangen sind, von denen aber die Klagevertreter durchaus auch angekündigt haben, dass sie da weitergehen werden. Deshalb müssen wir an der Stelle arbeiten und darauf achten, dass das wirklich alles ganz gründlich und sauber ist. Das ist sehr zeitaufwendig.

 

 

Zu 2.

Ich hab immer gesagt, da liegt ein Fokus bei uns drauf, weil Abriss nun mal die schärfste Form der Zweckentfremdung ist. Wenn Wohnraum ist erstmal vernichtet ist, dann ist er weg. Bei Ferienwohnungen kann man ihn wieder zuführen, bei Abriss ist dann schwierig. Insofern ist das für uns ein besonderer Punkt, auf den wir auch ein Schwergewicht gelegt haben. Aber hier muss man ganz klar sagen, da gibt es klare Vorgaben, wenn Abriss stattfinden soll, dann kann das und muss das auch genehmigt werden, sofern Ersatzwohnraum geschaffen wird, unter Beachtung der bisherigen Wohnfläche und der Zimmeranzahl. Dabei muss der Neubau planungs- und baurechtlich zulässig und seine Finanzierung gesichert sein.

 

Nun finde ich es immer sehr faszinierend, dass Bauherren immer sehr daran denken, Bauanträge zu stellen. Die Abrissanträge vergessen sie meistens. Da sind wir immer ein wenig am Hinterherhinken, weil das auch noch nicht immer an allen Stellen so perfekt mit der gemeinsamen Datenübermittlung der verschiedenen Abteilungen funktioniert. Das werden wir sicherlich noch optimieren können.

 

Nach jüngster Rechtsprechung des VG Berlin hat bedauerlicherweise, bei einem Fall, bei dem wir versucht haben, Abriss zu verhindern, dass ist das Grundstück Uhlandstraße Ecke Berliner Straße, wo es sehr preiswerten Wohnraum gab, wo jetzt sehr hochpreisiger Wohnraum entstehen wird, das haben wir versucht zu verhindern, sind auch in die Klage darum gegangen. Wir haben diese Klage verloren, weil die Gerichte der Meinung waren, dass auch höherwertiger und teurerer Ersatzwohnraum akzeptiert werden muss. Sofern die Luxusgrenze nicht überschritten wird. I

Aber das gibt uns einen klaren Rahmen vor, ob er uns gefällt oder nicht, bis zu dem wir da arbeiten können.

Wenn ein Abriss genehmigungsfähig ist, wird auch der Leerstand des betroffenen Wohnraums bis zu dessen Abriss genehmigt. Wir haben natürlich auch eine Reihe von Fällen, das kennen Sie alle, die haben wir auch schon an einzelnen Stellen diskutiert, wo insbesondere, wenn ganze Häuser strangsaniert werden sollen o. ä. auch bewusst Wohnungen über einen gewissen Zeitraum als Ausweichwohnungen zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Zu 3.

Da der Bestandsschutz für die Ferienwohnungen erst am 30.04.16 endete und parallel hierzu eine Vielzahl von Anträgen auf Zweckentfremdungsgenehmigung vorliegen, kann mit dem bisherigen Personal die Wiederzuführung von Wohnraum zu Wohnzwecken erst peu a peu durchgesetzt werden.

Eine Personalverstärkung durch abgeordnete Kollegen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist zwischenzeitlich vorhanden (2 Personen seit 01.07. sowie 1 Person zum 01.08). Die neuen Kollegen müssen jedoch erst eingearbeitet werden, was erneut personelle Ressourcen bindet.

 

Die Fragen 4. und 5. sind Fragen, die meine Abteilung nicht betreffen, deshalb lese ich Ihnen gerne die Zuarbeit der Abteilung Stadtentwicklung und Ordnungsangelegenheiten vor:

 

 

Zu 4.

Die Prüfkriterien für die Umsetzung der sozialen Erhaltungsverordnung entsprechen denen der anderen Bezirke. Die Umsetzung einer sozialen Erhaltungsverordnung in Verbindung mit der Umwandlungsverordnung ist arbeits- und zeitintensiv. Dieser zusätzliche Arbeitsaufwand ist mit dem vorhandenen Personal im Fachbereich Stadtplanung nicht zu leisten. Für die Durchführung der beiden geplanten Verordnungen sind eine Stadtplaner- und eine Verwaltungsstelle mit den entsprechenden Arbeitsräumen erforderlich. Mit einer Einführung kann erst dann gerechnet werden, wenn die personellen und räumlichen Kapazitäten zu Umsetzung und Bearbeitung im Fachbereich Stadtplanung von Seiten des Bezirks geschaffen worden sind.

 

 

Zu 5.

Bei dem sogenannten Milieuschutz, eigentlich soziale Erhaltungsverordnung, handelt es sich um ein Instrument aus dem Städtebaurecht. Hiermit kann kein Mieterschutz oder eine Begrenzung der Mieten bzw. Mietsteigerungen erreicht werden. Die soziale Erhaltungsverordnung ist, auch wenn dies fälschlicherweise gerne so hingestellt wird, weder ein wohnungspolitisches noch ein mietwirtschaftliches Instrument, sondern ein städtebauliches. Sie kann nur auf bauliche Veränderungen von Wohnungen wie die Zusammenlegung von kleinen Wohnungen, Ein- und Umbauten in Wohnungen, den Abriss von Gebäuden und die Nutzungsänderung Wohnungen zu Büro Einfluss nehmen.

 

Bei Neuerrichtung von Wohnungen kommt im Zuge von erforderlichen Bebauungs-planverfahren das „Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung“ zur Anwendung. Im Rahmen von städtebaulichen Verträgen sollen danach für einen Anteil von grundsätzlich 25 % der geplanten Wohnungen Mietpreis- und Belegungs-bindungen übernommen werden, sofern diese Verträge das Kriterium der Angemessenheit wahren.

 

 

Auf Antrag der CDU-Fraktion wird der Ältestenrat einberufen.

 

Sitzungsunterbrechung von 20:55 Uhr bis 21:15 Uhr.

 
 

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