Auszug - Barrierefreier Zugang zum Theater "Coupé"  

 
 
56. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Weiterbildung und Kultur Beschlussart: erledigt
Datum: Fr, 24.06.2016 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

BV Dr. Timper erörtert, dass das Ergebnis der Prüfung des Bezirksamts noch nicht bekannt ist.

 

BzStR’in König berichtet, dass die Prüfung ergab, dass es in den Abendstunden (nach 20 Uhr) keine Möglichkeit gibt, einen barrierefreien Zugang ohne Assistenz zu ermöglichen. Der Veranstalter erhält für die Assistent einen Schlüssel und eine Formulierung, dass das Gebäude nach 20 Uhr nur in eingeschränktem Maße behindertengerecht zugänglich ist, wurde dem Schlüsselübergabeprotokoll ergänzt.

 

BV Halten-Bartels berichtet aus dem Ausschuss für Eingabe und Beschwerden, dass das Risiko für Einbrüche gering gehalten werden muss und der Veranstalter die Verantwortung für seine Aufführung übernimmt. Der Ausschuss hat zudem beschlossen, dass auf der bezirklichen Internetseite ein Hinweis für mobilitätseingeschränkte Nutzer/innen aufgenommen wird.

 

BV Dr. Timper fragt, welche Möglichkeiten geprüft worden sind.

 

BzStR’in König informiert, dass der Haupteingangsbereich Hohenzollerndamm 174 – 177 (1. OG über Julius-Morgenroth-Platz, Nebeneingänge Hohenzollerndamm 174- 177 (EG links und rechts vom Haupteingang), Eingang Hohenzollerndamm 177 (ehem. gelbe Tür) sowie der Einbau eines Aufzuges vom EG zum 1. OG rechts vom Haupteingang geprüft worden sind. Kein Eingang ist geeignet oder es würden sehr hohe Kosten entstehen, die zu keinem Verhältnis zu dem zusätzlichen, kulturfördernden Angebot stehen.

 

BV Dr. Timper schlägt vor, am Aufzug Brienner Straße/ Mansfelder Str. eine Klingel anzubringen.

 

BV Halten-Bartels ist der Meinung, dass es für die Nutzer/innen mit Mobilitätseinschränkung wichtig ist zu wissen, dass eine Voranmeldung beim Veranstalter notwendig ist, daher sollte der Hinweis in alle Publikationen aufgenommen werden.


 

 
 

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