Auszug - Grundreinigung in den schadstoffbelasteten Räumen des Dienstgebäudes Hohenzollerndamm
BV Hansen erläutert den Antrag. BzStR’in König merkt an, dass es in den Diensträumen im Hohenzollerdamm (bis auf wenige Ausnahmen im 6.OG, welche inzwischen saniert wurden) keine Schadstoffbelastung in der Luft gibt, was durch mehrere unabhängige Gutachten festgestellt wurde. Angezeigte Auswirkungen seien subjektive Wahrnehmungen der Beschäftigten. Nach intensiver Diskussion im Bezirksamt wurde sich darauf verständigt, dass unter Grundreinigung ein feuchtes Wischen der Räume zu verstehen sei, welches nunmehr durchgeführt werden soll. Für die erweiterte Variante, eine Bodenreinigung mit Lösungsmitteln und anschließender Versiegelung, sieht das Bezirksamt keine Notwendigkeit, zumal dies mit einem Ausräumen der Zimmer für mehrere Tage verbunden wäre (schwierig durch die Verdichtung der Mitarbeitenden als auch durch die hohen damit verbundenen Kosten). BV Dr. Heise erkundigt sich, ob die Gutachten Hinweise auf die Reinigungsmodi enthalten (nein). BzStR’in König weist darauf hin, dass die Gutachten für die Mitarbeiter/innen im Intranet eingesehen werden können. BV Klose schlägt vor, den Antrag als durch Verwaltungshandeln für erledigt zu erklären. BV Dr. Heise schlägt einen Mitarbeiterbrief vor. BV sieht die BVV in der Pflicht den Antrag für die Beschäftigten zu beschließen. BV Klose moniert, dass dies falsche Erwartungen bei den Beschäftigten hervorrufen könnte, wenn am Ende nur feucht gewischt werde. BzStR’in König merkt an, dass ein Entwurf für einen Mitarbeiterbrief derzeit mit dem Bezirksbürgermeister abgestimmt wird.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert umgehend dafür Sorge zu tragen, dass die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der Personalvertretung geforderte und auch von Arbeitsmedizinern empfohlene Grundreinigung im Dienstgebäude Hohenzollerndamm von der zuständigen Bezirksstadträtin in Auftrag gegeben wird.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert umgehend, dafür Sorge zu tragen, dass die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der Personalvertretung und auch von Arbeitsmedizinern geforderte Grundreinigung im Dienstgebäude Hohenzollerndamm von der zuständigen Bezirksstadträtin endlich beauftragt wird.
Der BVV ist erstmalig zum 31.05.2016 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: 1 |
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