Auszug - Elektromobilität im Bezirk durch Ladestationen in öffentlichen und privaten Gebäuden stärken
Frau Pinkvoß-Müller weist auf die kaum vorhandenen Ladestationen für Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb an privaten und öffentlichen Gebäuden hin, lediglich im öffentlichen Bereich gebe es Ladestationen. Ziel sei es, E-Mobility zu fördern, die Errichtungskosten von Ladestationen bei Neubauvorhaben seien marginal. Dagegen hält Herr Latour, Leiter des Stadtentwicklungsamtes, die Forderung für nicht passend. Einerseits gebe es keine in der Bauordnung geregelte Stellplatzpflicht, andererseits dürfte die maßgebliche Richtlinie der Zielgruppe Architekten bekannt sein. Der Antrag wird einstimmig angenommen und ihm wird die Dringlichkeit zuerkannt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, in allen Beratungsgesprächen zu Bauvorhaben auf die neue Richtlinie VDI 2166 Blatt II aufmerksam zu machen um darauf hinzuwirken, dass Park- und Abstellplätze zum Nachladen bereitgestellt werden. Ziel soll sein, dass auf ca. 20% der bereitgestellten Parkfläche ein Nachladen ermöglicht wird. Der BVV ist bis zum 30.06.2016 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, in allen Beratungsgesprächen zu Bauvorhaben auf die neue Richtlinie VDI 2166 Blatt II aufmerksam zu machen um darauf hinzuwirken, dass Park- und Abstellplätze zum Nachladen bereitgestellt werden. Ziel soll sein, dass auf ca. 10% der bereitgestellten Parkfläche ein Nachladen ermöglicht wird. Der BVV ist bis zum 30.06.2016 zu berichten. Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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