Auszug - Die unter Denkmalschutz stehenden Tennisplätze in der Gesamtanlage WOGA-Komplex erhalten  

 
 
86. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 27.04.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:16 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Bürgersaal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10587 Berlin
1613/4 Die unter Denkmalschutz stehenden Tennisplätze in der Gesamtanlage WOGA-Komplex erhalten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Stadtentwicklung 
   
Drucksache-Art:BeschlussvorschlagVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Empfehlung für diesen Antrag gaben die Experten des Denkmalbeirates, so Frau Dr. Timper. Herr Schulte weist auf die mögliche Konsequenz des Antrages in Bezug auf Planungsschäden hin, da es einen Unterschied mache, ob im Rahmen des Verfahrens die Möglichkeiten zum Denkmalerhalt zu prüfen seien oder der Text des Antrages zur Anwendung komme, der etwas anderes sage. Frau Schmitt-Schmelz hält den Text dagegen für unproblematisch, da Anträge des Denkmalbeirates grundsätzlich die Prüfung durch das Landesdenkmalamt (LDA) anregten. Auch Herr Häntsch wolle es so verstehen, dass das LDA im Rahmen seiner eigenen Prüfungskompetenz entscheide. Für Herrn Gusy zeige das Verfahren, dass weiterhin ein Diskurs bestehe, der bereits im Vorfeld gebraucht werde und nicht erst bei Bauantragsstellung. Die Einwände des Bezirksamtes würden nicht geteilt, seine Fraktion werde daher dem Antrag zustimmen. Herr Dr. Heise wolle sich dafür einsetzen, dass nicht noch mehr Grün geopfert werde, wenn hier die Möglichkeit bestehe, dieses ebenso wie den Denkmalschutz für das Ensemble einschließlich seiner Freiflächen zu erhalten. Frau Rouhani befürchtet, dass das LDA auf einen eineinhalbjährigen Vorlauf hinweisen könne, während der Denkmalbeirat erst in letzter Minute mit dem Thema betraut wurde. Die Beschlussvorlage sei eine Augenwischerei und das Schwarze Peter Spiel der Fraktionen könnte vom LDA umgekehrt werden. Die Laternen stünden bereits auf Grün für eine Luxusbebauung anstatt für kommunale Bedarfe. Man sollte jetzt nicht mehr dümmer tun als man tatsächlich sei. Diese wiederholten Unterstellungen weist Herr Häntsch zurück. Auch Herr Schulte kritisiert das ständige Verbreiten von Unwahrheiten. Es gebe eine baurechtliche und eine denkmalschutzrechtliche Seite im Verfahren. Wenn das LDA zu dem Ergebnis komme, dass eine Bebauung nach dem Baunutzungsplan möglich sei, das Bezirksamt diese aber dem vorliegenden Antrag folgend versage, folge daraus ein Entschädigungsanspruch. Hier werde bewusst die Unwahrheit verbreitet, auch um die Verwaltung zu diskreditieren. Dagegen hält Frau Rouhani das Beobachten des Tuns der Verwaltung für legitim, nicht für diskreditierend. Im Sommer 2014 sei bereits die Übereinkunft zwischen Bezirksamt und LDA bezüglich der Überbaubarkeit getroffen worden. Der Baunutzungsplan binde eine Planung jedoch nur sieben Jahre, diese Frist sei längst abgelaufen und damit die fragliche Fläche überplanbar.

Nachdem auf Antrag der SPD-Fraktion die Sitzung von 17.58 bis 18.05 Uhr unterbrochen war, verwahrt sich Frau Schmitt-Schmelz im Namen ihrer Fraktion gegen das von Frau Rouhani Gesagte, da sowohl die Leitung des Stadtentwicklungsamtes als auch die Verwaltung insgesamt diskreditiert werde. Der Antrag liege vor und scheine konsensfähig zu sein, es würden aber Hoffnungen geweckt, die eventuell nicht erfüllt werden können. Dies schüre Politikverdrossenheit, schade der Verwaltung und wirke beleidigend, auch wenn es aus tiefster Überzeugung bezüglich des eigenen rechtmäßigen Tuns komme. Seine bisherige Zurückhaltung gebe nunmehr auch Herr Herz auf. Obwohl der Antrag ebenso eindeutig sei wie die Signale aus dem Ausschuss dazu, lasse man sich ungerne von zwei Seiten für dumm verkaufen, dies beziehe sich sowohl auf den Antrag als auch auf das bisherige Verfahren. Für Herrn Schulte würden dagegen städtebauliche Themen hier viel zu wenig diskutiert, beispielsweise die Nachverdichtung. Diese sei beim WOGA-Komplex städtebaulich sinnvoll, dass sei seine eindeutige politische Haltung. Die Debatte im Denkmalbeirat sei unabhängig zu betrachten, auch hier gebe es verschiedene Meinungen zum Denkmalschutz. Daher ist eine Entscheidung durch Experten zu treffen, dies wurde auch immer mit den Bauinteressenten kommuniziert.

Das Wort erhält eine Anwohnerin, die sich zur Rolle der Unteren Denkmalschutzbehörde (UD) äußert und die Bedeutung des Denkmalschutzes gegenüber der Stadtentwicklung insbesondere in Bezug auf die Vorgaben der Rücksichtnahme und der höheren Bedeutung beleuchtet.

Die UD sei beteiligt und entscheide im Rahmen des Einvernehmens mit dem LDA, so Herr Schulte. Eine politische Anweisung gebe es jedoch in Bezug auf diese ordnungsbehördliche Tätigkeit nicht. Falls kein Einvernehmen erzielt werde, entscheide die Obere Denkmalschutzbehörde.

Das Wort erhalten weitere Anwohner, die die Bedeutung des Architekten des WOGA-Komplexes unterstreichen und dem Denkmalbeirat einen Hauch von Vernunft attestieren. Einem hochwertigen Denkmal drohe die Zerstörung durch das Bezirksamt, dies werde zum Skandal in Berlin und der Stadtrat damit vorgeführt werden. Das Bezirksamt bilde eine Laienspielgruppe von äußerster Raffinesse, wenn es um die Beantwortung von Fragen und um die Wahrnehmung von Pflichten gehe. Der Investor habe dagegen die Kreuzhäuser ausgegraben und die Jungs damit vorgeführt.

Der Antrag wird mit 14:0:0 Stimmen angenommen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Landesdenkmalamt dafür einzusetzen, den WOGA-Komplex in seiner denkmalgeschützten Gesamtanlage mit seinen Tennisplätzen, in ihrer Eigenschaft als Freifläche, zu erhalten.

Der BVV ist bis zum 30.06.2016 zu berichten.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              einstimmig              dagegen:                       Enthaltung:             

 
 

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