Auszug - Kinderspielplätze beim Wohnungsneubau - Bericht zur Durchsetzung von § 8 der Bauordnung Berlin im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf  

 
 
84. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 23.03.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1521/4 Kinderspielplätze beim Wohnungsneubau - Bericht zur Durchsetzung von § 8 der Bauordnung Berlin im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Stadtentwicklung 
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsbeschlussvorschlagVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die SPD-Fraktion stellt einen Ersetzungsantrag zur Drucksache 1521/4 vor. Herr Schulte erläutert, dass er durch organisatorische Entscheidungen die Voraussetzungen dafür schaffen will, dass eine Überprüfung der Spielflächen personell ermöglicht werden kann. Die Verwendung der Mittel für Spielplätze wird in der Spielplatzkommission und im Ausschuss für Straßen und Grünflächen transparent diskutiert. Der Vorwurf, dass das selbstherrlich vorgenommen wird, wird zurückgewiesen. Mit der erfolgten Liberalisierung des Baurechts erfolgt keine Bauabnahme mehr durch die Bauaufsicht und damit auch keine Kontrolle mehr darüber, ob die Spielflächen, wie im Bauantrag beschrieben, auch vorhanden sind. Nach kurzer Diskussion stellt die CDU-Fraktion den Änderungsantrag, in den Antrag der SPD-Fraktion die Punkte d) und e) aus dem Antrag 1343/4 zu übernehmen. Der Antrag 1343/4 wird ebenso wie der Antrag 1521/4 in der von der CDU-Fraktion vorgeschlagenen Variante mit 6:9:0 Stimmen abgelehnt. Der Ersetzungsantrag 1521/4 wird mit 9:6:0 Stimmen angenommen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, der BVV zu berichten, wie es den § 8 der Bauordnung Berlin, welcher Bauherren beim Wohnungsneubau zur Anlage und Instandhaltung von Kinderspielplätzen auf ihren Baugrundstücken und/oder zu einer monetären Ablösung verpflichtet, weiterhin durchsetzen wird.

 

Der BVV ist für die im Folgenden genannten privaten Wohnungsneubauten im Einzelnen zu berichten, a) wie viele Wohneinheiten jeweils neu entstanden bzw. projektiert sind, b) wie viel Kinderspielplatzfläche demzufolge neu auf dem Baugrundstück hätten angelegt werden müssen (SOLL) und c) wie viel Kinderspielplatzfläche jeweils de facto angelegt wurde (IST):

 

  1. Carré Charlotte, Fraunhofer Str. 20-23
  2. Carré Raimar, Bismarck-/Rückertstraße
  3. Gervinusstr. / Wilmersdorfer Straße
  4. Suarez-/Steifensandstraße
  5. Dernburgstraße 58
  6. „Zillegärten“, Wilmersdorfer-/Zillestraße
  7. „Charlottenhöfe“, Lietzenburger Straße
  8. Pariser Straße 23-24
  9. Pfalzburger Straße 64-66
  10. Seesenheimer Straße 3A, 5, 7
  11. Seesener Straße 15
  12. Seesener Straße 41-47
  13. Spichernstraße 6-9
  14. Fritz-Wildung-Straße 14
  15. „Lakesuites“, Witzlebenstraße
  16. Goslarer Ufer 1
  17. Charlottenburger Ufer 16A -17
  18. Brandenburgische Str. 49+50/Ballenstedter Str. 18/Münstersche Straße 10
  19. Sömmeringstraße 8-22
  20. Am Spreebord
  21. Klausthaler Straße 23-27
  22. Otto-Suhr-Allee 18-20
  23. Katharinenstraße 24-25
  24. Tharauer Allee 4-14 und 17-23
  25. Haus „Cumberland“, Kurfürstendamm 193
  26. Westend-Park, Tharauer Allee
  27. Albrecht-Achilles-Straße
  28. Otto-Suhr-Allee 18-20
  29. Bleibtreustraße 25
  30. Klausthaler Straße 28, 30
  31. Knesebeckstraße 35-37 („Kurfürsten-Logen“)
  32. Durlacher Straße 5 („Park Carré“)

 

In den Fällen, bei denen Soll und Ist nicht übereinstimmen, sind Verfahren einzuleiten, so dass entweder die Spielplatzfläche nachträglich geschaffen wird oder eine monetäre Ablöse zu leisten ist.

 

Der BVV ist bis zum 30.09.2016 zu berichten.

 

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird ersucht, der BVV zu berichten, wie es den § 8 der Bauordnung Berlin, welcher Bauherren beim Wohnungsneubau zur Anlage und Instandhaltung von Kinderspielplätzen auf ihren Baugrundstücken und/oder zu einer monetären Ablösung verpflichtet, in dieser Wahlperiode bislang durchgesetzt hat und weiterhin durchsetzen wird.

Der BVV ist für die im Folgenden genannten und bereits genehmigten privaten Wohnungsneubauten im Einzelnen stichprobenartig zu berichten, a) wie viele Wohneinheiten jeweils neu entstanden bzw. projektiert sind, b) wie viel Kinderspielplatzfläche demzufolge neu auf dem Baugrundstück angelegt werden müsste (SOLL), c) wie viel Kinderspielplatzfläche jeweils de facto angelegt wurde (IST) oder ob d) ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über die geldwerte Ablösung dieser Verpflichtung geschlossen wurde und e) wie hoch der Ablösebetrag im konkreten Fall jeweils war:

  1. Carré Charlotte, Fraunhofer Str. 20-23
  2. Carré Raimar, Bismarck-/Rückertstraße
  3. Gervinusstr. / Wilmersdorfer Straße
  4. Suarez-/Steifensandstraße
  5. Dernburgstraße 58
  6. „Zillegärten“, Wilmersdorfer-/Zillestraße
  7. „Charlottenhöfe“, Lietzenburger Straße
  8. Pariser Straße 23-24
  9. Pfalzburger Straße 64-66
  10. Seesenheimer Straße 3A, 5, 7
  11. Seesener Straße 15
  12. Seesener Straße 41-47
  13. Spichernstraße 6-9
  14. Fritz-Wildung-Straße 14
  15. „Lakesuites“, Witzlebenstraße
  16. Goslarer Ufer 1
  17. Charlottenburger Ufer 16A -17
  18. Brandenburgische Str. 49+50/Ballenstedter Str. 18/Münstersche Straße 10
  19. Sömmeringstraße 8-22
  20. Am Spreebord
  21. Klausthaler Straße 23-27
  22. Otto-Suhr-Allee 18-20
  23. Katharinenstraße 24-25
  24. Tharauer Allee 4-14 und 17-23
  25. Haus „Cumberland“, Kurfürstendamm 193
  26. Westend-Park, Tharauer Allee
  27. Albrecht-Achilles-Straße
  28. Otto-Suhr-Allee 18-20
  29. Bleibtreustraße 25
  30. Klausthaler Straße 28, 30
  31. Knesebeckstraße 35-37 („Kurfürsten-Logen“)
  32. Durlacher Straße 5 („Park Carré“)

Der BVV ist ebenfalls zu berichten, auf welchem Haushalts-Titel diese Geldbeträge jeweils zweckgebunden vereinnahmt wurden und in welchem Turnus, in welchem Verfahren und wie unter Beteiligung der BVV über die Verteilung dieser Mittel entschieden wird.

Der BVV ist bis zum 31.03.2016 zu berichten.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:9                            dagegen: 6                      Enthaltung:0             

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen