Auszug - Kinderspielplätze beim Wohnungsneubau - Bericht zur Durchsetzung von § 8 der Bauordnung Berlin im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
Die SPD-Fraktion stellt einen Ersetzungsantrag zur Drucksache 1521/4 vor. Herr Schulte erläutert, dass er durch organisatorische Entscheidungen die Voraussetzungen dafür schaffen will, dass eine Überprüfung der Spielflächen personell ermöglicht werden kann. Die Verwendung der Mittel für Spielplätze wird in der Spielplatzkommission und im Ausschuss für Straßen und Grünflächen transparent diskutiert. Der Vorwurf, dass das selbstherrlich vorgenommen wird, wird zurückgewiesen. Mit der erfolgten Liberalisierung des Baurechts erfolgt keine Bauabnahme mehr durch die Bauaufsicht und damit auch keine Kontrolle mehr darüber, ob die Spielflächen, wie im Bauantrag beschrieben, auch vorhanden sind. Nach kurzer Diskussion stellt die CDU-Fraktion den Änderungsantrag, in den Antrag der SPD-Fraktion die Punkte d) und e) aus dem Antrag 1343/4 zu übernehmen. Der Antrag 1343/4 wird ebenso wie der Antrag 1521/4 in der von der CDU-Fraktion vorgeschlagenen Variante mit 6:9:0 Stimmen abgelehnt. Der Ersetzungsantrag 1521/4 wird mit 9:6:0 Stimmen angenommen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, der BVV zu berichten, wie es den § 8 der Bauordnung Berlin, welcher Bauherren beim Wohnungsneubau zur Anlage und Instandhaltung von Kinderspielplätzen auf ihren Baugrundstücken und/oder zu einer monetären Ablösung verpflichtet, weiterhin durchsetzen wird.
Der BVV ist für die im Folgenden genannten privaten Wohnungsneubauten im Einzelnen zu berichten, a) wie viele Wohneinheiten jeweils neu entstanden bzw. projektiert sind, b) wie viel Kinderspielplatzfläche demzufolge neu auf dem Baugrundstück hätten angelegt werden müssen (SOLL) und c) wie viel Kinderspielplatzfläche jeweils de facto angelegt wurde (IST):
In den Fällen, bei denen Soll und Ist nicht übereinstimmen, sind Verfahren einzuleiten, so dass entweder die Spielplatzfläche nachträglich geschaffen wird oder eine monetäre Ablöse zu leisten ist.
Der BVV ist bis zum 30.09.2016 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird ersucht, der BVV zu berichten, wie es den § 8 der Bauordnung Berlin, welcher Bauherren beim Wohnungsneubau zur Anlage und Instandhaltung von Kinderspielplätzen auf ihren Baugrundstücken und/oder zu einer monetären Ablösung verpflichtet, in dieser Wahlperiode bislang durchgesetzt hat und weiterhin durchsetzen wird. Der BVV ist für die im Folgenden genannten und bereits genehmigten privaten Wohnungsneubauten im Einzelnen stichprobenartig zu berichten, a) wie viele Wohneinheiten jeweils neu entstanden bzw. projektiert sind, b) wie viel Kinderspielplatzfläche demzufolge neu auf dem Baugrundstück angelegt werden müsste (SOLL), c) wie viel Kinderspielplatzfläche jeweils de facto angelegt wurde (IST) oder ob d) ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über die geldwerte Ablösung dieser Verpflichtung geschlossen wurde und e) wie hoch der Ablösebetrag im konkreten Fall jeweils war:
Der BVV ist ebenfalls zu berichten, auf welchem Haushalts-Titel diese Geldbeträge jeweils zweckgebunden vereinnahmt wurden und in welchem Turnus, in welchem Verfahren und wie unter Beteiligung der BVV über die Verteilung dieser Mittel entschieden wird. Der BVV ist bis zum 31.03.2016 zu berichten. Abstimmungsergebnis:
dafür:9 dagegen: 6 Enthaltung:0 |
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