Auszug - Baugenehmigungsverfahren Seesener Straße Süd  

 
 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
TOP: Ö 8.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 19.11.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1434/4 Baugenehmigungsverfahren Seesener Straße Süd
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose/Herz/Häntsch 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Beschluss


 

Zur Beantwortung der DS-Nr. 1434/4  Herr BzStR Schulte:

 

Zu 1.

Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, es ist immer ganz spannend zu erleben, bei Begründungen, ich fand die von Herrn Herz sehr positiv, sehr konstruktiv, weil da kam wirklich zum Ausdruck, dass er erst auf die Antwort wartet bevor er zu einem Urteil kommt. Bei der Begründung von Frau Rouhani habe ich das Gefühl, da muss ich gar nicht antworten, weil ihr Urteil schon feststeht. Insofern ist das mal ganz interessant, wie man so ein Instrument „Große Anfrage“ versteht. Zunächst möchte ich auf die Anfrage der CDU gerne antworten:

 

Die Baugenehmigung für das Vorhaben Seesener Straße Süd wurde unter der aufschiebenden Bedingungen erteilt, dass eine Kita mit 26 Plätzen, spätestens dann betriebsfertig bereitstehen muss, wenn 60 % der insgesamt zu errechnenden Wohnungen zu Wohnzwecken genutzt werden dürfen oder können. Die Bedingung steht im Zusammenhang mit dem städtebaulichen Vertrag vom 25. Juni 2014, wonach der Bauherr zu der Errichtung einer Kita verpflichtet hat. Das Berlin darf sich in Anwendung der § 11 und § 31 des Baugesetzbuches im Rahmen der Erteilung von Befreiung von der Festsetzung des gültigen Bebauungsplans zum Zwecke der Schaffung von Wohnraum die Errichtung von Infrastruktureinrichtungen, wie z. B. einer Kita, zusichern lassen. Das ist ja auch das, was wir wollen. Wir wollen ja auch die Bauherren dazu zwingen, dass sie auch wirklich eine Kita bauen und nicht irgendwelche Versprechungen dann im leeren Raum sind. Deswegen werden diese städtebaulichen Verträge gemacht und es muss natürlich auch überprüft werden und hier ist eben in dem städtebaulichen Vertrag das als Punkt genommen worden, wo dann eine Überprüfung dann auch stattfindet.

Das Bezirksamt geht davon aus, dass die genannte Bedingung aus der Baugenehmigung vom Investor umgesetzt werden kann. Und hierzu möchte ich aus einem Schreiben des Bauträgers Sanus zitieren vom heutigen Tag:

„Mittlerweile hat die Seesener Straße 40/47 GmbH & Co KG die Verhandlungen mit diversen Interessenten abgeschlossen und sich für einen Betreiber entschieden. Ein Mietvertrag wurde bereits abgeschlossen. In dem Bauvorhaben soll somit nach Fertigstellung eine Kita für über 70 Kinderplätze entstehen. Die Außenanlage/Freifläche ist mit ca. 470 qm entsprechend groß angelegt, um den Anforderung an die erhöhte Anzahl von Kitaplätzen zu genügen. Auch der Rohbau wurde bereits daraufhin vorbereitet, dass die für die nun größer geplante Kita vorgesehene Fläche zum Ausbau bereitsteht. Bezüglich der Lärmemissionsmaßnahmen wurden extra schallisolierende Baustoffe und Fenster verwendet, so dass der Innenausbau bezogen auf den Schallschutz gemäß DIN ausgeführt wird. Die Außenflächen werden direkt durch den Betreiber geplant. Hier werden modernste Lärmemissionsmaßnahmen berücksichtig und umgesetzt. Die Außenfläche wird zudem durch bauliche Sicherheitsmaßnahmen und Zäune so abgegrenzt, dass spielenden Kindern kein Zugang zu umliegenden Grundstücken, Bahngleise möglich ist. Die zu den Tiefgaragen gehörenden Lüftungsschächte sind über das gesamte Gelände Seesener Straße 40/47 verteilt. Nur eine kleine Anzahl der Lüftungsschächte mündet unter der Kita-Außenfläche. Diese Lüftungsschächte werden mit speziellen Filtern versehen und sind baulich so integriert, dass sie kaum bemerkbar sind. Sie sind für spielende Kinder unerreichbar und stellen somit keine Gefahr dar. Die Freifläche wird im Rahmen der Möglichkeiten begrünt und mit Pflanzen versehen, so dass zusammen mit den anderen Maßnahmen eine Wohlfühlatmosphäre entsteht.“

 

Diese Aussagen des Investors werden von der Kita-Aufsicht des Landes Berlin geprüft. Sie werden nicht von uns als Bezirksamt geprüft. Und natürlich erwarten wir, dass der Bauherr diese Prüfung auch vornimmt. Das ist auch zugesagt, dass er sich natürlich mit dem Betreiber sämtliche Dokumente und das Vorhaben bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Und erst wenn die ihr okay gegeben haben, wird dann ein darauf aufbauender zweiter Nachtrag für die Planung auch vorgelegt.
Das ist ein Verfahren, dass auch üblich ist, weil in der Tat die Kita-Aufsicht des Landes Berlin bisher nicht im Vorfeld berät, sondern erst wenn der Betreiber feststeht. Erst dann findet eine Prüfung der eingereichten Unterlagen statt. Insofern stehen wir vor diesem Dilemma, was auch es auch in der Tat ist, dass wir es nicht zu Beginn einer Baugenehmigung tatsächlich auch so dezidiert einfordern können.

zu 2. bis 4.

Die Verhandlung zum städtebaulichen Vertrag der Grundlage der genannten Bedingung wurde unter Beteiligung der bezirklichen zuständigen Stellen geführt. Weder bzgl. der Frage der Realisierbarkeit noch bzgl. der Frage der Genehmigungsfähigkeit wurden hier Bedenken von anderen Fachämtern geäußert. Vertraglich ist es auch nicht deren Aufgabe, weil es Aufgabe der Kita-Aufischt ist. Vertraglich ist auch geregelt, dass der Bauherr das Erreichen der Zielzahl anzuzeigen hat. Sollte die genannte Bedingung nicht rechtzeitig umgesetzt werden können, passiert nicht das, was Herr Herz gesagt hat, sondern so stünde im Bezirksamt die Option der Bauordnung zur Verfügung, also beispielsweise die Nutzungsuntersagung oder die Baueinstellung dann natürlich für den gesamten Bau. Das ist sozusagen nur ein Punkt, wo wir tatsächlich auch einschreiten. Notfalls bestünde zudem auch die Möglichkeit den vertraglichen Anspruch auf Errichtung der Kindertagsstätte gerichtlich durchzusetzen. Vertragsstrafen wurden mit dem Investor nicht vereinbart.

 

Zu 5.

Das Vorhaben wurde dem Stadtentwicklungsausschuss dieser Wahlperiode mit der am 13. März 2013 im Ausschuss für Stadtentwicklung verteilten Befreiungsliste bekannt gegeben und am 22. Mai 2013 zum Ausschuss erläutert. Der erste erteilte Vorbescheid, datiert vom 29.08.2009, wurde auf der Befreiungsliste vom 24.09.2008 bekanntgegeben.
 

 
 

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