Auszug - Maßnahme zum Schutz der Wohnbevölkerung der Leibnizstraße vor Verkehrslärm gemäß § 45 der StVO  

 
 
59. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr
TOP: Ö 19
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 12.11.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 2000
Ort: Hohenzollerndamm 174-177, 10707 Berlin
1406/4 Maßnahme zum Schutz der Wohnbevölkerung der Leibnizstraße vor Verkehrslärm gemäß § 45 der StVO
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Dr.Murach 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Dr

Herr Dr. Murach weist auf die möglichen Gesundheitsschäden hin, die durch Lärm und Stickoxide verursacht wurden, was letztlich auch der Grund für die Einführung von Umweltzonen sei. Während für einen großen Teil der Straßen Berlinsund auch in Abschnitten der Leibnizstraße bereits Tempo 30 angeordnet wurde, blieb dies für den Teil zwischen Mommsen- und Kantstraße aus, obwohl die Kriterien dazu auch hier erfüllt sein dürften. Der Antrag, der im Text nach „Leibnizstraße“ von „>70“ auf „>60 dB(A)“ korrigiert wird und ferner auch als Testlauf für weitere Anträge dieser Art zu verstehen sein sollte, wird mit 10:5:0 Stimmen angenommen.

Drucksache Nr

Der Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, angesichts der extremen gesundheitsgefährdenden Überschreitungen, die sich aus den strategischen Karten des Lärm- und Luftreinhalteplans im Internet bei der Lärm- und Luftbelastung in der Leibnizstraße (Lärm > 60 dB(A) und NO2 > 40 µg/m3) ergeben, sich dafür einzusetzen, dass bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ein straßenverkehrsrechtliches Prüfverfahren zur Anordnung von Tempo 30 (nachts) im Abschnitt zwischen der Kantstraße und der Mommsenstraße eingeleitet wird. Die Ergebnisse der Einzelfallprüfung sind der BVV mitzuteilen.

Der BVV ist bis zum 31.03.2016 zu berichten.

 

Ursprungstext:

4. Zeile: Lärm > 70 dB(A) und …

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              10              dagegen:     5                  Enthaltung:              0

 
 

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