Auszug - Mehr Mittel für die Schuldnerberatung  

 
 
41.Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beschlussart: zurückgezogen
Datum: Do, 22.10.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Lily-Braun-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1357/4 Mehr Mittel für die Schuldnerberatung
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose/Halten-Bartels 
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Beschluss


BzStR Engelmann führt hierzu aus, dass bereits in den Beratungen zum Haushalt 2016/2017 darauf hingewiesen wurde, dass der im Raum stehende Erhöhungsbetrag von 650.000 EUR sich nicht auf den Bezirk bezieht sondern vielmehr den Gesamterhöhungsbetrag in Summe für alle Bezirke darstellt. Auch wenn bisher in weiten Teilen unverstanden, hat die Senatsverwaltung für Finanzen tatsächlich eine Erhöhung des gedeckten Betrages in der angegebenen Höhe vorgenommen. In den Bezirken ist aufgrund der Art der Umsetzung jedoch so gut wie nichts davon angekommen. Die Mittelzuweisung für die Insolvenzberatung wird im Rahmen der Budgetierung an die Bezirke berechnet und weitergereicht. Bei Produkten, in denen sowohl Personal-, Sach- als auch Transferausgaben enthalten sind, wird der auf die Transferausgaben entfallende Anteil nach einem von SenFin vorgegebenen Verfahren berechnet. Der sich aus dieser Rechnung ergebende Betrag wird als Vorgabe von SenFin mitgeteilt und ist so auch zu etatisieren. Bei der sogenannten Erhöhung hat sich die Senatsverwaltung für Finanzen jedoch eines Tricks bedient, der in seiner Ausführung nur die Bezirke Finanzmittel kostet, das Land jedoch keinen Cent. Seit Jahren wird die Zuweisung für die Insolvenzberatung durch die Senatsverwaltung für Finanzen auf einen Festbetrag gedeckelt. Für die Jahre 2014/2015 belief sich dieser gedeckelte Betrag (Plafond) auf 6,1 Mio € für alle Bezirke zusammen. Der Plafond hat sich noch nie an den von den Bezirken tatsächlich aufgewendeten Produktkosten orientiert. Aus diesem Plafond war dann der Transferanteil herausgerechnet und als Vorgabe mitgeteilt. Aus dem dann noch übrig bleibenden Budget mussten die Bezirke die eigenen produktbezogenen Personal- und Sachkosten bestreiten. Für 2016/2017 hat SenFin nun einfach das Gesamt-Produktbudget zum Transferanteil erklärt. Die Restkosten müssen die Bezirke nun aus eigenen Mitteln aufbringen, was sich nach dem Ist 2014 auf rund 202.000 EUR beläuft.

Der einzig richtige Weg, der zu einer Mittelaufstockung für die Bezirke führen kann ist aus  Sicht von BzStR Engelmann daher nicht eine Intervention des Bezirksamtes bei SenFin sondern kann und muss eine über die im Abgeordnetenhaus vertretenden Parteien beschlossene Verpflichtung der Senatsverwaltung für Finanzen sein, die seit Jahren vorgenommene Deckelung aufzuheben und den Bezirken das vollumfängliche Produktbudget zufließen zu lassen.

Nach kurzer Diskussion wird der Antrag von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen. BV Kaas Elias schlägt eine Umformulierung vor, was jedoch nicht möglich ist, weil der Antrag bereits zurückgezogen wurde.

 
 

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