Auszug - Millieuschutz erweitern
Herr Herz erinnert an die Vorstellung der Studie zum Milieuschutz, woraus klar wurde, dass es sich bei diesem städtebaulichen Instrument um einen eher zahnlosen Tiger handele. Daher sollten zunächst die im Gutachten empfohlenen Milieuschutzgebiete im Bezirk festgelegt und danach über eine Erweiterung beraten werden. Auch Herr Häntsch fragt, ob daraus nicht die Notwendigkeit eines neuen Gutachtens unter Betrachtung des ganzen Bezirkes entstehe und stellt die Ablehnung seiner Fraktion in Aussicht. Dagegen weist Frau Pinkvoß-Müller auf die in der letzten Sitzung bereits dargestellte Notwendigkeit einer bezirksübergreifenden Betrachtungsweise hin. Herr Gusy empfiehlt, dem Antrag heute abzustimmen und ihm zuzustimmen, das Handeln daraus könne dann entwickelt werden, wenn die Gebietsfestsetzungen erfolgt sind. Der Antrag wird mit 8:6:0 Stimmen angenommen, ihm wird die Dringlichkeit zuerkannt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten, nach Auswertung der laufenden Untersuchungen zur Einrichtung von sozialen Erhaltungsgebieten (nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) zu prüfen, auf welche weiteren Gebiete im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf diese Ergebnisse anwendbar sind. Insbesondere ist zu untersuchen, inwieweit sich die Ausweisung von Milieuschutzgebieten in benachbarten Stadtteilen in Nachbarbezirken auswirkt und ob dadurch der Erlass von Milieuschutzgebieten erleichtert werden kann. Der BVV ist bis zum 31.10.2015 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 8 dagegen: 6 Enthaltung: 0 |
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