Auszug - Standorte für Flüchtlingsunterkünfte im Bezirk
Für BzStR Engelmann ist dies eine rein politische Entscheidung. Eine Beteiligungspflicht der Ausschüsse besteht eindeutig nicht. Dies ist der Grund dafür, dass wir in der Vergangenheit die großen Schwierigkeiten hatten, bei den Entscheidungen rechtzeitig eingebunden zu werden. Entscheidungen werden teilweise sehr kurzfristig getroffen. Bei einer echten Beteiligung der Ausschüsse besteht die Gefahr, dass die Prozesse zu langsam werden. Die meisten Flüchtlingsunterkünfte wurden in der Vergangenheit über das ASOG eingerichtet. Dort kann es aufgrund des Gesetzes keine Beteiligung geben. Wenn es um eine informelle Beteiligung der Ausschüsse gehen soll, dann hat das Bezirksamt das in der Vergangenheit schon immer so gehandhabt. Alle Informationen, die dem Bezirksamt bekannt wurden, werden umgehend im Ausschuss mitgeteilt. BV Süß sieht aufgrund der Ausführungen des BzStR´s den Antrag als durch Verwaltungshandeln erledigt an. BV Wapler möchte aber die Ausschüsse miteinbeziehen; auch eine Einbeziehung der BVV sieht er als notwendig an. BzStR Engelmann verweist nochmals auf die bevorstehende Sondersitzung der BzStR am 03.06. hin. Ein Thema wird dort auch die Suche bzw. Findung von Grundstücken für Flüchtlinge sein. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass aufgrund der Zuständigkeit des Landes/ der BIM die Bezirke außen vor sind. BV Hansen sieht eine Einbindung der Ausschüsse für unzuständige Themen als kritisch an. BV Wapler bittet infolgedessen um Vertagung
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