Auszug - Verbindliche Trinkprotokolle in Pflegeheimen
BV Süß eröffnet die Diskussion und äußert Verständnis für den Antrag, sieht aber die Zuständigkeit weder beim Bezirk noch bei der Senatsverwaltung. Daher kann dem Antrag nicht zugestimmt werden. Auch BV Cieschinger sieht den Antrag als gut gemeint an, sieht Antrag aber aufgrund des vermeintlichen Bürokratieaufbaus als nicht zielführend an. BV Hansen betont, dass Hinweise von Angehörigen kamen, die Menschen in Pflegeeinrichtungen haben. BV Schwarz kann sich vorstellen die Fragen im Rahmen einer Anfrage klären zu lassen.
Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Drucksache ist abzulehnen.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales dafür einzusetzen, dass in den Berliner Seniorenpflegeeinrichtungen verbindliche Trinkprotokolle geführt und kontrolliert werden. Der BVV ist bis zum 31.05.2015 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 5 dagegen: 6 Enthaltung: 4 |
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