Auszug - Das Stadtteilzentrum Nachbarschaftshaus am Lietzensee muss erhalten bleiben
Der Einwohnerantrag wird ausführlich diskutiert. Herr Georgi vom Nachbarschaftshaus am Lietzensee trägt ausführlich die Vorgeschichte seit Juni 2014 vor. Die BV Sell, Hansen und Schwarz machen deutlich, dass keine Möglichkeit der Zustimmung zum Einwohnerantrag festgestellt werden kann. Nach intensiver Diskussion, an der sich auch BV Rouhani und Cieschinger beteiligen, hatte Herr Georgi nochmals Gelegenheit, die Sichtweise des Vereins vorzutragen. BzStR Engelmann erklärt abschließend, dass er den Einwohnerantrag für nachvollziehbar hält und verweist auf seinen Besuch auf Einladung des Vorstandes am 16.03. im Nachbarschaftshaus am Lietzensee. Dabei ist von Seiten der Abteilung Soziales und Gesundheit deutlich gemacht worden, dass es die Haltung des Bezirks ist, den Standort des Hauses am Lietzensee als Standort sozial - kultureller Angebote zu erhalten, und dies unabhängig von der Trägerschaft. Die Einstellung der Förderung des Nachbarschaftshaus am Lietzensee e.V. bedeutet nicht, dass es zukünftig keine sozial- kulturellen Angebote in diesem Haus geben wird, sondern vielmehr, dass, sollte der Verein aus finanziellen Gründen nicht mehr in der Lage sein, das Haus zu betreiben, gegebenenfalls ein anderer Träger mit Angeboten im Haus vertreten sein würde. Das Haus am Lietzensee ist als Standort sozial - kultureller Angebote aus Sicht des Bezirksamtes nicht gefährdet. BzStR Engelmann sieht als besten Weg ein Interessenbekundungsverfahren; hier kann sich dann auch der bisherige Träger bewerben. Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Drucksache ist abzulehnen.
Ursprungstext: Dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf wird empfohlen, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die Förderung für das Nachbarschaftshaus am Lietzensee 2015 nicht eingestellt wird. Die Zuwendung soll in dem bisherigen Umfang erhalten bleiben, um die wichtige Arbeit im Bezirk weiter durchführen zu können.
Abstimmungsergebnis:
dafür: dagegen: einstimmig Enthaltung:
Die Dringlichkeit wird ebenfalls einstimmig festgestellt.
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