Auszug - Gutes und bezahlbares Wohnen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf  

 
 
35. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 18.02.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Helene-Lange-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1057/4 Gutes und bezahlbares Wohnen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Pinkvoss-Müller 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Vorsitzende erklärt, dass in der letzten Sitzung der dritte Spiegelstrich strittig war

Die Vorsitzende erklärt, dass in der letzten Sitzung der dritte Spiegelstrich strittig war.

 

BV Pinkvoß-Müller erklärt, dass die Sozialklauseln, die im BGB bereits verankert sind, nicht vernachlässigt werden sollen.

 

BzStR'in König bedankt sich für diese Information, die in der Begründung des Antrages gefehlt hat.

 

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie

 

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber Senat und Abgeordnetenhaus dafür einzusetzen,

 

-          die Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik des Landes Berlin - und damit auch des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf - dergestalt zum Erfolg zu führen, dass nicht nur Milieuschutz, das Zweckentfremdungsverbot sowie städtebauliche Verträge als Instrumentarien gestärkt werden, sondern auch die geplante Umwandlungsverbotsverordnung schnell zum Einsatz gelangt,
 

-          den Ankauf von besonders für Berlin wohnungspolitisch relevanten Wohnungen der BImA durch das Land Berlin bzw. ihre Wohnungsbaugesellschaften voranzutreiben,
 

-          die Einhaltung von Sozialklauseln zum Schutz von Mieterinnen und Mietern der unter Ziffer 2 genannten Wohnungen - nach Erwerb - über das Umwandlungsverbot hinaus, sicher zu stellen,
 

-          das "Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen" aktiv zu unterstützen und in Berlin umzusetzen,
 

-          gemäß Beschluss der BVV vom 18.9.2014 - über den Bundesrat - den gesetzlichen Zweck der BImA (§ 1) um weitere am Gemeinwohl orientierte Ziele zu ergänzen, so dass städtebauliche wie regionalpolitische Belange von Ländern und Kommunen/Bezirken stärker Berücksichtigung finden.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2015 zu berichten.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber Senat und Abgeordnetenhaus dafür einzusetzen,

-          die Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik des Landes Berlin - und damit auch des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf - dergestalt zum Erfolg zu führen, dass nicht nur Milieuschutz, das Zweckentfremdungsverbot sowie städtebauliche Verträge als Instrumentarien gestärkt werden, sondern auch eine Umwandlungsverbotsverordnung (Miet- in Eigentumswohnungen) für Berlin erlassen wird,

-          den Ankauf von 600 - 800 besonders für Berlin wohnungspolitisch relevanten Wohnungen der BImA durch das Land Berlin bzw. ihre Wohnungsbaugesellschaften voranzutreiben,

-          die Einhaltung von Sozialklauseln zum Schutz von Mieterinnen und Mietern der unter Ziffer 2 genannten Wohnungen - nach Erwerb - über das Umwandlungsverbot hinaus, sicher zu stellen,

-          das "Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen" aktiv zu unterstützen und in Berlin umzusetzen,

-          gemäß Beschluss der BVV vom 18.9.2014 - über den Bundesrat - den gesetzlichen Zweck der BImA (§ 1) um weitere am Gemeinwohl orientierte Ziele zu ergänzen, so dass städtebauliche wie regionalpolitische Belange von Ländern und Kommunen/Bezirken stärker Berücksichtigung finden.

Der BVV ist bis zum 31.03.2015 zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Absatzweise Abstimmung:

 

1. Spiegelpunkt:

dafür:              7              dagegen:    0                   Enthaltung:              4

 

2. Spiegelpunkt:

dafür:              11              dagegen:     0                  Enthaltung:              0

 

3. Spiegelpunkt:

dafür:              7              dagegen:     0                  Enthaltung:              4

 

4. Spiegelpunkt:

dafür:              7              dagegen:     0                 Enthaltung:              4

 

5. Spiegelpunkt:

dafür:              11              dagegen:      0                 Enthaltung:              0

 

Die Dringlichkeit wird einstimmig beschlossen.

 
 

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