Auszug - Gutes und bezahlbares Wohnen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf  

 
 
60. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 14.01.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 2000
Ort: Hohenzollerndamm 174-177, 10707 Berlin
1057/4 Gutes und bezahlbares Wohnen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Pinkvoss-Müller 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der geänderte Antrag wird auf Wunsch der CDU-Fraktion abschnittsweise abge-stimmt: erster Spiegelstrich 10:0:5, zweiter Spiegelstrich 15:0:0, dritter Spiegelstrich 10:0:5, vierter Spiegelstrich 10:0:5 und fünfter Spiegelstrich 15:0:0

Herr Häntsch weist zunächst auf die ihm vorab vermittelte Streichung der Zahlen im zweiten Absatz hin. Frau Pinkvoß-Müller erläutert den Antrag, der auch 80 bis 90 Wohnungen am Ludwigkirchplatz betreffe. Der Haushaltsausschuss des Bundestages befasse sich momentan mit dem Verkauf der bundeseigenen Immobilien, mache dies jedoch vom Inkrafttreten der entsprechenden Verordnungen auf Landesebene abhängig. Herr Herz sieht Änderungsbedarf aufgrund der jüngst vom Senat beschlossenen Entwicklung einer Umwandlungsverbotsverordnung im ersten Absatz des Antrages, den dritten Absatz hält er für schwammig formuliert. Eine Liste und eine Karte der betroffenen Grundstücke wird den Fraktionen überlassen, Herr Latour, Leiter des Stadtentwicklungsamtes, hält aus der Gesamtzahl der Objekte einen innerstädtischen Standort sowie einen Block auf der westlichen Soorstraße für betrachtenswert. Der geänderte Antrag wird auf Wunsch der CDU-Fraktion abschnittsweise abgestimmt: erster Spiegelstrich 10:0:5, zweiter Spiegelstrich 15:0:0, dritter Spiegelstrich 10:0:5, vierter Spiegelstrich 10:0:5 und fünfter Spiegelstrich 15:0:0.

DS-Nr

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie, die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber Senat und Abgeordnetenhaus dafür einzusetzen,

­ die Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik des Landes Berlin - und damit auch des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf - dergestalt zum Erfolg zu führen, dass nicht nur Milieuschutz, das Zweckentfremdungsverbot sowie städtebauliche Verträge als Instrumentarien gestärkt werden, sondern auch die geplante Umwandlungsverbotsverordnung schnell zum Einsatz gelangt,

­ den Ankauf von besonders für Berlin wohnungspolitisch relevanten Wohnungen der BImA durch das Land Berlin bzw. ihre Wohnungsbaugesellschaften voranzutreiben,

­ die Einhaltung von Sozialklauseln zum Schutz von Mieterinnen und Mietern der unter Ziffer 2 genannten Wohnungen - nach Erwerb - über das Umwandlungsverbot hinaus, sicher zu stellen,

­ das "Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen" aktiv zu unterstützen und in Berlin umzusetzen,

­ gemäß Beschluss der BVV vom 18.9.2014 - über den Bundesrat - den gesetzlichen Zweck der BImA (§ 1) um weitere am Gemeinwohl orientierte Ziele zu ergänzen, so dass städtebauliche wie regionalpolitische Belange von Ländern und Kommunen/Bezirken stärker Berücksichtigung finden.

Der BVV ist bis zum 31.03.2015 zu berichten.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber Senat und Abgeordnetenhaus dafür einzusetzen,

-          die Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik des Landes Berlin - und damit auch des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf - dergestalt zum Erfolg zu führen, dass nicht nur Milieuschutz, das Zweckentfremdungsverbot sowie städtebauliche Verträge als Instrumentarien gestärkt werden, sondern auch eine Umwandlungsverbotsverordnung (Miet- in Eigentumswohnungen) für Berlin erlassen wird,

-          den Ankauf von 600 - 800 besonders für Berlin wohnungspolitisch relevanten Wohnungen der BImA durch das Land Berlin bzw. ihre Wohnungsbaugesellschaften voranzutreiben,

-          die Einhaltung von Sozialklauseln zum Schutz von Mieterinnen und Mietern der unter Ziffer 2 genannten Wohnungen - nach Erwerb - über das Umwandlungsverbot hinaus, sicher zu stellen,

-          das "Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen" aktiv zu unterstützen und in Berlin umzusetzen,

-          gemäß Beschluss der BVV vom 18.9.2014 - über den Bundesrat - den gesetzlichen Zweck der BImA (§ 1) um weitere am Gemeinwohl orientierte Ziele zu ergänzen, so dass städtebauliche wie regionalpolitische Belange von Ländern und Kommunen/Bezirken stärker Berücksichtigung finden.

Der BVV ist bis zum 31.03.2015 zu berichten.


Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                            dagegen:                       Enthaltung:             

 
 

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