Auszug - Barrierefreie Sport- und Jugendfreizeiteinrichtungen  

 
 
54. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 04.12.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:42 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1072/4 Barrierefreie Sport- und Jugendfreizeiteinrichtungen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Linke(fraktionslos)/Piraten 
Verfasser:Cieschinger/Pabst 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Cieschinger erläutert den Antrag, der seitens der Mitglieder befürwortet wird

Frau Cieschinger erläutert den Antrag, der seitens der Mitglieder befürwortet wird. Wohlwollend wird festgestellt, dass der Antrag ausdrücklich die sinnesbehinderten Menschen mit einbezieht. Herr Schwarz regt an, dass für das Voranbringen der Barrierefreiheit einer sorgfältigen Erhebung der Vorzug vor einem schnellen Bericht bis zum 1.2.2015 gegeben werden sollte. Er hält einen Bericht bis 31.03.2015 für sinnvoll. Frau Cieschinger erklärt sich mit dieser Änderung einverstanden. Frau Jantzen begrüßt diesen Antrag ebenfalls, denn er entspricht den Vorgaben der UN-Konvention, wonach in allen öffentlichen Gebäuden auf generelle Barrierefreiheit zu achten ist. Sie weist darauf hin, dass von Landesseite für die barrierefreie Nachrüstung im Jugend- und Sportbereich anders als z.B. bei den Schulen keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden. 

Der Vorsitzende stellt den Antrag mit dem Datum 31.03.2015 zur Abstimmung und der Ausschuss beschließt einstimmig (9/-/-), den Antrag mit dem geänderten Datum zu überweisen.

 

Drucksache Nr

 

Der Jugendhilfeausschuss

empfiehlt dem Ausschuss für Sport,

die BVV möge beschließen:

 

 

1. Das Bezirksamt wird beauftragt, bis zum 1. April 2015 der BVV einen Bericht über die Barrierefreiheit der dem Bezirk und dem Land Berlin unterstehenden Sport- und Jugendfreizeiteinrichtungen in Charlottenburg-Wilmersdorf vorzulegen. Insbesondere ist dabei nicht nur auf Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte, sondern auch für sinnesbehinderte Menschen zu achten.

 

2. Entsprechende Folgeberichte sind jährlich der BVV vorzulegen.

 

 

Ursprungstext:

1. Zeile:

1. Das Bezirksamt wird beauftragt, bis zum 1. Februar 2015 der BVV einen .

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              einstimmig              dagegen:                       Enthaltung:             

 
 

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